Zur weiteren Eindämmung des Corona-Virus gelten ab sofort folgende Maßnahmen:

Kund*innenbesuche in ista Niederlassungen

Der Schutz unserer Kund*innen sowie unserer Mitarbeiter*innen hat für uns oberste Priorität! Deshalb bitten wir Sie um Beachtung folgender, notwendiger Maßnahmen:

  • Ein persönliches Kund*innengespräch in unseren Büroräumlichkeiten ist nur nach Terminvereinbarung möglich. 
  • Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände mit dem von uns zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel.
  • Unsere Mitarbeiter*innen werden darauf achten, einen Sicherheitsabstand einzuhalten. Wir bitten auch Sie einen Sicherheitsabstand zuhalten.
  • Sollten unsere Mitarbeiter*innen Bedenken im Hinblick auf die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen haben, bitten wir um Verständnis, dass das Gespräch nicht weitergeführt werden kann und abgebrochen werden muss.

 

Allgemeine Verhaltensregeln beim Einsatz des ista-Kund*innendienstes

Sollte es aufgrund von gesetzlichen Pflichten laut dem Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) notwendig sein einen Kund*innendiensteinsatz in Ihrer Wohnung durchzuführen, werden wir uns an alle von der Bundesregierung vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen halten und möchten auf folgende Punkte hinweisen:

  • Unsere Kundendienstmitarbeiter*innen werden Ihre Wohnung auf Wunsch mit FFP-2 Maske betreten. 
  • Unsere Kundendienstmitarbeiter*innen werden selbstverständlich darauf achten, einen Sicherheitsabstand einzuhalten. Wir bitten auch Sie einen Sicherheitsabstand zuhalten.
  • Bitte verwenden Sie zur Unterfertigung des Kund*innendienstprotokolles Ihren eigenen Kugelschreiber. Unsere Kundendienstmitarbeiter*innen werden ebenfalls nur eigene Kugelschreiber verwenden.
  • Falls Sie sich nicht gesund fühlen oder krank sind, öffnen Sie unseren Kundendienstmitarbeiter*innen nicht die Tür bzw. sagen Sie zeitgerecht den geplanten Kund*innendiensteinsatz ab.

Wir bitten Sie um Mithilfe bei der Einhaltung oben genannter Punkte, um einerseits die Gesundheit unserer Kund*innen und Mitarbeiter*innen bestmöglich sicherzustellen zu können, und andererseits eine rechtskonforme Erstellung der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung zu gewährleisten.

(Stand: 19.04.2022)

 

Möglichkeit zur Selbstablesung Ihrer Mess- und Verteilgeräte

Aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation gibt es in diesem Jahr die Möglichkeit der Selbstablesung* Ihrer Mess- und Verteilgeräte. Sie können die Zähler in Ihrer Wohnung anhand von Selbstableseformularen selbst durchführen. Eine Erklärung zur Ablesung sowie die Formulare zu den diversen Mess- und Verteilgeräten finden Sie hier

Neben der Bitte um Verständnis für oben angeführte Maßnahmen bitten wir Sie vor allem darum, auf sich selbst und Ihr Umfeld gut Acht zu geben und dazu beizutragen, dass wir gemeinsam diese Krise bestmöglich meistern.

*Bitte beachten Sie, dass laut dem HeizKG §11 eine Selbstablesung durch den Abnehmer höchstens für eine Abrechnungsperiode erfolgen darf, danach ist die Ablesung wieder durch Ableser*innen von ista Österreich durchzuführen. 

Covid-19 Maßnahmen | ista