Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen

(Dienstleistung und Hardware)

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für zweiseitige Unternehmergeschäfte, also Verträge, welche die ista Österreich GmbH mit Unternehmen im Sinne des §1 Abs. 1 Z1 KschG abschließt. Hingegen gelangen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Geschäften der ista Österreich GmbH mit Verbrauchern nicht zur Anwendung. Vertragsinhalt wird jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ista Österreich GmbH.

ista Österreich GmbH schließt Vereinbarungen nur zu den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird seitens ista Österreich GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss, Mitwirkung

Angebote der ista Österreich GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen des Angebotes bleiben im Rahmen des Zulässigen vorbehalten.

Mit der Bestellung erklärt der Vertragspartner verbindlich sein Vertragsangebot.

Der Vertragsabschluss kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. ausdrückliche Annahme der Bestellung durch ista Österreich GmbH zustande.

Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Mitwirkung und stellt die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung durch ista Österreich GmbH sicher. Dazu gehört, dass der Vertragspartner alle erforderlichen Informationen, Daten und Materialien vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellt, die ista Österreich GmbH für die ordnungsgemäße Leistungserbringung benötigt.

3. Leistungen

Dienstleistung: Die Wärmekostenabrechnung wird entsprechend den Bestimmungen des HeizKG und der ÖNORM M5930 erstellt. Die Jahresablesung wird einmal jährlich durchgeführt. Auf Basis der Jahresablesung und der Kosten- /Nutzerbekanntgabe des Auftraggebers wird die Wärmekostenabrechnung erstellt. Können Verbrauchswerte einzelner Nutzungsobjekte nicht abgelesen werden, so wird eine Hochrechnung gemäß ÖNORM M5930 bzw. dem Stand der Technik durchgeführt. Grundlage für die Ermittlung der Verbrauchsanteile sind die von den Verbrauchserfassungsgeräten abgelesenen Verbrauchswerte. Die Ablesung kann manuell vor Ort mit entsprechender Terminankündigung bzw. per Fernauslesung (Funk) ohne Terminankündigung erfolgen. Bei der Ablesung müssen die Verbrauchserfassungsgeräte für unsere Ableser ohne Schwierigkeiten erreichbar und zugänglich sein. Wenn trotz Terminankündigung keine Ablesung möglich ist, so werden dem Verursacher für den neuerlich angekündigten bzw. vereinbarten Ablesetermin Mehrkosten gemäß aktueller Dienstleistungspreisliste verrechnet. Die Dienstleistungspreisliste liegt beim Auftraggeber auf. Zwischenablesungen während des Abrechnungszeitraums (z.B. wegen Nutzerwechsels) erfolgen nur über ausdrücklichen schriftlichen Zwischenableseauftrag und sind kostenpflichtig. Nutzerwechsel sind der ista Österreich GmbH unverzüglich bekannt zu geben. Der Vertragspartner haftet für Nachteile und Aufwendungen, die ista Österreich GmbH durch einen Verstoß gegen diese Informationspflicht entstehen. Sämtliche Mitteilungen und Informationen sind an die Geschäftsanschrift der ista Österreich GmbH zu richten.

Hardware: Die ista Österreich GmbH verkauft, liefert, montiert und wartet je nach Vereinbarung Verbrauchserfassungsgeräte und deren Komponenten für die individuelle Verbrauchserfassung. Produkte mit einer Funkschnittstelle können aus technischen Gründen nur durch den ista-Kundendienst ausgelesen bzw. abgefragt werden (Fernablesung).

4. Preise

Preise sind freibleibend und unverbindlich, sofern deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich seitens ista Österreich GmbH schriftlich zugesagt wurde.

Eine Erhöhung maßgeblicher Kosten auf Grund kollektivvertraglicher oder vertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschriften berechtigt ista Österreich GmbH die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen.

Preise gelten ab Werk zuzüglich jeweils geltender Mehrwertsteuer. Allfällige Lager-, Fracht-, Porto-, Versand- oder Versicherungskosten sind nicht enthalten.

Maßgeblich für Preise sind die jeweils gültigen Preislisten sowie die jeweilige vertragliche Vereinbarung.

5. Gefahrenübergang

Lieferungen erfolgen ab Lager. Die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe, im Falle des Versandes mit dem Absenden der Ware, auf den Vertragspartner über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner sich im Annahmeverzug befindet.

6. Lieferung, Lieferzeit, Abnahme

In Angeboten der ista Österreich GmbH angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Die Lieferzeit beginnt am Tag nach Vertragsabschluss und endet mit dem Tag, an dem die Ware versendet oder den Betrieb der ista Österreich GmbH verlässt. Fixtermine müssen schriftlich vereinbart werden und gelten nur mit schriftlicher Bestätigung der ista Österreich GmbH.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, Teillieferungen und Teilleistungen abzunehmen, soweit nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wurde.

Für die Erstellung einer Wärmekostenabrechnung benötigt ista zumindest 6 Wochen Bearbeitungszeit ab Eingang der vollständigen Kosten-/Nutzerdaten inklusiver etwaiger Verbrauchsdaten, welche vom Auftraggeber zu liefern sind.

7. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind unmittelbar nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Annahme von Wechseln oder Schecks durch die ista Österreich GmbH besteht nicht.

ista Österreich GmbH ist berechtigt, Teilrechnungen zu stellen und Teilleistungen abzurechnen.

Gerät der Vertragspartner (auch unverschuldet) in Verzug, so ist er verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Die Möglichkeit der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens der ista Österreich GmbH bleibt davon unberührt.

Der Vertragspartner ist im Verzugsfalle verpflichtet, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Mahnspesen, Inkassospesen oder sonstige Kosten der Rechtsverfolgung, sofern diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und erforderlich waren, zu tragen.

8. Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsverbot

ista Österreich GmbH ist berechtigt, zwischen sämtlichen Ansprüchen des Vertragspartners, soweit diese pfändbar sind, und sämtlichen Verbindlichkeiten des Vertragspartners ihr gegenüber aufzurechnen.

Ein Recht des Vertragspartners zur Aufrechnung besteht hingegen nur dann, wenn seine Gegenansprüche gerichtlich rechtskräftig festgestellt wurden oder von ista Österreich GmbH anerkannt wurden.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners, insbesondere wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen der ista Österreich GmbH, ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist daher auch nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.

9. Montage, Austausch von Geräten

Soweit für die Montage oder den Austausch von Geräten der ista Österreich GmbH ein Eingriff in das Rohrleitungsnetz notwendig ist, verpflichtet sich der Vertragspartner die erforderlichen Arbeiten bei einem befugten Gewerbsmann auf eigene Kosten zu beauftragen. Für allfällige, durch diese Montage entstehende Schäden an baulichen Einrichtungen haftet ista Österreich GmbH nicht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine allenfalls erforderliche Montage von Zusatzkomponenten zur Fernablesung zu dulden.

Bei der Montage von Heizkostenverteilern ist es für eine einwandfreie und manipulationssichere Funktionsweise der Geräte in der Regel notwendig, deren Rückenseite mittels Schweißbolzen am Heizkörper zu befestigen. Der Vertragspartner erklärt sich mit dieser Befestigungsart einverstanden sowie damit, dass ista Österreich GmbH bei einem Gerätewechsel oder Beendigung des Vertragsverhältnisses diese Befestigungen und etwaige Lackschäden nicht entfernt. Dies gilt auch für etwaige normtechnische Änderungen des Montagepunktes.

10. Gerätefinanzierung, Gerätewartung

Je nach gewähltem Finanzierungs- bzw. Wartungsmodell gelten die jeweils individuell vereinbarten vertraglichen Bestimmungen.

11. Eichgesetzliche Bestimmungen

Gemäß den Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes dürfen Messgeräte, deren Anzeige in physikalischen Einheiten erfolgt, im rechtsgeschäftlichen Verkehr grundsätzlich nur in geeichter Ausführung verwendet werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich für die Eichung bei Einbau sowie die rechtzeitige Nacheichung solcher Messgeräte Sorge zu tragen. ista Österreich GmbH führt Abrechnungen von Geräten, die nicht dem Eichgesetz entsprechen, nur unter Vorbehalt durch und übernimmt dafür keine Haftung. Eichdurchführungen können bei ista Österreich GmbH gegen Kostenersatz beauftragt werden.

12. Gewährleistung

Der Vertragspartner hat die Lieferungen und Leistungen der ista Österreich GmbH umgehend zu untersuchen und erkennbare Mängel umgehend schriftlich, längstens binnen 7 Tagen ab Übergabe oder Empfang, schriftlich anzuzeigen, widrigenfalls die Geltendmachung von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen ist.

Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Vereinbart wird eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Lieferung bzw. Leistung.

Die Mängelbehebung erfolgt primär durch Verbesserung oder Austausch nach Wahl von ista Österreich GmbH. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Vertragspartner grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen nur geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrages verlangen.

Ein Gewährleistungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Mangel darauf beruht, dass Einbauvorschriften oder Betriebsanleitungen durch den Vertragspartner nicht beachtet oder vorgeschriebene Leistungswerte überschritten werden, der Vertragspartner die Anlage eigenmächtig ändert oder einen Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen versucht.

Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners können nicht geltend gemacht werden, solange der Unternehmer das vertraglich geschuldete Entgelt (abzüglich eines dem Mangel entsprechenden Anteils) nicht bezahlt hat oder andere wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt hat.

13. Haftung

ista Österreich GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, Gewinnentgang, etc. und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorgenannten Haftungseinschränkungen gelten nicht für zurechenbare Personenschäden (Körper- und Gesundheitsschäden, Verlust des Lebens).

Die Wärmekostenabrechnung erfolgt mit Ausnahme der von ista abgelesenen Verbrauchswerte auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten. Die ista Österreich GmbH haftet nicht für unrichtige und unvollständige Informationen des Auftraggebers.

14. Eigentumsvorbehalt

ista Österreich GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts vor.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, gelieferte oder zur Verfügung gestellte Waren während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln und die erforderlichen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchzuführen.

Der Vertragspartner hat ista Österreich GmbH unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die gelieferte Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware.

Der Vertragspartner hat ista Österreich GmbH alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen die Verpflichtungen dieser Geschäftsbedingungen oder durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

Der Vertragspartner ist vor vollständiger Entrichtung des vereinbarten Entgeltes nur mit Zustimmung von ista Österreich berechtigt, die gelieferte Ware weiter zu veräußern. Im Falle einer Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des vereinbarten Entgeltbetrages an ista Österreich GmbH ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder seinen Fakturen anzubringen. Nach der Abtretung ist der

Vertragspartner, sofern Unternehmer, zur Einziehung der Forderung ermächtigt. ista Österreich GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Vertragspartner, sofern Unternehmer, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

15.  Vertragsdauer, Kündigung

Der Vertrag wird, sofern nicht vertraglich anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen, die Mindestlaufzeit für Abrechnungsdienstleistungen beträgt 3 Abrechnungsperioden bzw. 3 Jahre. Eine Kündigung kann nach Ablauf der Mindestvertragsdauer jeweils unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes jeweils zum Ende der vertraglich vereinbarten Abrechnungsperiode erfolgen.

Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

Bei Hardware-Verträgen richtet sich die Vertragsdauer nach der jeweiligen Vereinbarung.

ista Österreich GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben ist ista Österreich GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, wenn ista Österreich GmbH ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.

16. Datenschutz

Die Verarbeitung kundenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des Datenschutzgesetzes. Die Datenschutzmitteilung der ista Österreich Gmbh mit sämtlichen Informationen zum Datenschutz ist online unter www.ista.com/at/datenschutz/ abrufbar. Auf Wunsch des Vertragspartners wird ihm ista die Datenschutzmitteilung unverzüglich auch postalisch übermitteln.

17. Anzuwendendes Recht

Auf diesen Vertrag findet österreichisches Recht – unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts – Anwendung.

18. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und der sich daraus ergebenden Geschäftsbeziehung ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt.

Vereinbarter Erfüllungsort ist Wien, Innere Stadt.

19. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt und zulässig ist.

Ihre ista Österreich GmbH

Fassung September 2019

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sofern der Vertrag zwischen Ihnen und uns, der ista Österreich GmbH, dem FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) oder dem § 3 KSchG (sogenannte „Haustürgeschäfte“) unterliegt, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen mit uns abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Im Falle eines Kaufvertrags, der als Fern- oder Auswärtsgeschäft abgeschlossen wurde, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Auftraggeber oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den (zuletzt gelieferten) Vertragsgegenstand in Besitz genommen hat.

Die Erklärung des Widerrufs ist an keine bestimmte Form gebunden. Um das Widerrufsrecht auszuüben können Sie das Muster-Widerrufsformular verwenden, das Sie auf unserer Webseite www.ista.at im Downloadbereich finden. Die Verwendung des Formulars ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Die Widerrufsfrist ist gewahrt, wenn die Widerrufserklärung innerhalb der Frist nachweislich abgesendet wird. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Firma ista Österreich GmbH, Leopold-Böhm-Straße 12, 1030 Wien, Fax 050 230 230-9000, E-Mail: info@ista.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die im Lieferschein angegebene Anschrift oder, sofern dieser nicht mehr vorliegt, an ista Österreich GmbH, Leopold-Böhm-Straße 12, 1030 Wien zurück- zusenden oder zu übergeben. Der Sendung ist eine Kopie des Lieferscheins beizufügen. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen

im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ihre ista Österreich GmbH

Fassung März 2019