Mehr Transparenz bei der Heizkostenabrechnung

Die rechtliche Basis für die Versorgungskostenverteilung und -abrechnung (Heiz-, Warm- und Kaltwasserkosten) ist das Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG). Dieses Bundesgesetz wurde zum Zweck der Energieeinsparung im Jahr 1992 eingeführt und danach mehrfach überarbeitet.

Warum wird verursachungsgerecht abgerechnet?

Weil Sie als Wohnungsmieter:in oder -eigentümer*in nur für das bezahlen sollen, was Sie tatsächlich verbraucht haben. Durch die Montage von Mess- und Verteilgeräten und die anschließende gerechte Verteilung der Energiekosten, können Sie Ihren eigenen Verbrauch gezielt steuern. Damit haben Sie die Möglichkeit, Energie und damit bares Geld einzusparen.

In diesem Folder finden Sie hilfreiche Erklärungen und die wichtigsten Informationen zu Ihrer Heizkostenabrechnung. Um Ihnen einen besseren Überblick über Ihre Kosten zu ermöglichen, werden anhand einer Muster-Abrechnung die einzelnen Bestandteile der Heizkostenabrechnung erläutert und die wichtigsten rechtlichen Grundlagen erklärt. 

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Heizkostenabrechnungsfolder | ista

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FAQ zur Heizkostenabrechnung

Warum wird verursachungsgerecht abgerechnet?

Weil Sie als Wohnungsmieter:in oder – eigentümer*in nur für das bezahlen sollen, was Sie tatsächlich verbraucht haben. Durch die Montage von Mess- und Verteilgeräten und die anschließende gerechte Verteilung der Energiekosten, können Sie Ihren eigenen Verbrauch gezielt steuern. Damit haben Sie die Möglichkeit, Energie und damit bares Geld einzusparen.

Wie werden Heizkosten berechnet?

Die für das jeweilige Haus in der Abrechnungsperiode angefallenen bzw. fällig gewordenen Versorgungskosten (Heizung, Warmwasser oder Kälte) werden zunächst auf ihre Plausibilität geprüft. Anschließend teilen wir die Gesamtkosten der Versorgungsanlage (Energiekosten und sonstige Kosten des Betriebes) in Heizkosten, Kosten für Warmwasser und Kosten für Kälte auf. Aus der Summe der Energiekosten für Heizung, Warmwasser und Kaltwasser werden jeweils zwei Kostenblöcke gebildet:

Energiekosten:

  • Der Fixkostenanteil der Energiekosten beträgt mangels anderer Vereinbarung bei der Abrechnungsperiode bis 31.12.2021 gemäß §13 HeizKG
    35% der Energiekosten für Heizung oder Warmwasser, ab der Anrechnungsperiode bis 31.12.2022 dann 30%. Mit entsprechender einstimmiger
    schriftlicher Vereinbarung kann der Fixkostenanteil derzeit zwischen 25% und 45% festgelegt werden. Diese Kosten werden in der Regel
    entsprechend der versorgbaren Nutzfläche verteilt. Bei den Energiekosten für Kälte beträgt der Fixkostenanteil 10%.
  • Den restlichen Prozentanteil, also mangels Vereinbarung bei Heizung und Warmwasser 70% und Kälte 90% bzw. mit einstimmiger Vereinbarung
    derzeit zwischen 55% und 85%, bilden ab dem 01.01.2022 dann die Verbrauchskosten, auf deren Höhe Sie durch Ihr Heizverhalten direkten Einfluss
    nehmen. Nachdem wir die Ablesung vorgenommen haben, erstellen wir eine Gesamtabrechnung für Ihre Hausverwaltung sowie die Einzelabrechnungen
    der Wohnungsnutzer:innen.

Sonstige Kosten des Betriebes:

  • Als Basis für die Berechnung der sonstigen Kosten des Betriebes für Heizung und Warmwasser dient zu 100% die versorgbare Nutzfläche.

Wann muss die Heizkostenabrechnung vorliegen?

Die Abrechnungsfrist zur Legung der Abrechnung beträgt laut  §17 Heizkostenabrechnungsgesetz sechs Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.

Die Nachforderung an Versorgungskosten ist gemäß §21 HeizKG binnen einem Jahr nach Ablauf der Abrechnungsperiode geltend zu machen.

Soweit gegen die gehörig gelegte Abrechnung vom Abnehmer:innen nicht spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung schriftlich begründete Einwendungen erhoben werden, gilt die Abrechnung gemäß §24 HeizKG als genehmigt.

Was darf in der Heizkostenabrechnung abgerechnet werden?

Welche Kosten im Rahmen der Heiz- und ggf. Warmwasser- und Kältekosten auf die Nutzer*innen umgelegt werden können, ist im Heizkostenabrechnungsgesetz geregelt. 

Abgerechnet werden können demnach Energiekosten, also jene Kosten der Energieträger welcher zur Umwandlung in Wärme bestimmt sind wie z.B. Gas, Öl, Strom, Biomasse oder Abwärme sowie der Betriebsstrom und der Kälteenergie.

Ebenso werden die sonstigen Kosten des Betriebes abgerechnet, darunter fallen z.B. die Kosten der Betreuung und Überwachung der Anlage sowie der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft, die Kosten für den Ersatz von Verschleißteilen und die Kosten für die Messgeräte bzw. der Abrechnungserstellung.

Was passiert genau bei einer Heizkostenablesung?

Zum Ende des Abrechnungszeitraums liest unser geschultes Servicepersonal die Verbrauchswerte der Mess- und Verteilgeräte termingerecht vor Ort oder mittels Fernablesung ab. Dabei überprüfen sie auch die Funktionsfähigkeit aller Geräte. Wir informieren alle Hausbewohner:innen rechtzeitig schriftlich über den Ablesetermin vor Ort per Hausaushang oder Benachrichtigungskarte, wenn ein Betreten jeder einzelnen Wohneinheit, aufgrund der eingesetzten Messtechnik, notwendig ist. Die Datenerfassung der Verbrauchswerte erfolgt mit einem mobilen Erfassungsgerät. Sofern bei Ihnen Funk- oder M-Bus-Technologie eingesetzt ist, müssen wir Ihre Wohnung nicht betreten.


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Hier können Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen.

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kundencenter@ista.at