Code of Conduct – der Verhaltenskodex von ista

Der Code of Conduct ist die Richtschnur für unser Handeln und Verhalten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens. Er bildet den Rahmen für alle unsere geschäftlichen Aktivitäten und stellt sicher, dass wir uns an unseren ethischen Grundsätzen orientieren.

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​​​​​​​ista Hinweisgebersystem

Integrität und Transparenz haben bei ista höchste Priorität. Sie sind die Basis für ein vertrauensvolles Verhältnis aller ista-Mitarbeiter:innen untereinander und zu allen unseren Stakeholdern. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns aller Compliance-Verstöße und potentiell schädigenden Verhaltens bewusst werden.

ista stellt daher allen Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Geschäftspartner:innen und anderen Personen, die auf Missstände oder Verfehlungen – auch in anonymer Form – hinweisen wollen, das Meldesystem „Speak Up“ zur Verfügung. Alle Meldungen werden von der Compliance-Organisation von ista streng vertraulich behandelt.

Um eine Meldung über das „Speak Up“-System durchzuführen, benutzen Sie bitte den folgenden Link:

Speak-Up Hinweisgebersystem


Hinweis: Das österreichische Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG) schützt bestimmte Personen, die aufgrund ihrer laufenden oder früheren beruflichen Verbindung zu einem Rechtsträger (Hinweisgeber:innen) Informationen über Rechtsverletzungen in folgenden Bereichen (Geltungsbereich) erlangen und melden:

  • Öffentliches Auftragswesen,
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und -konformität,
  • Verkehrssicherheit,
  • Umweltschutz,
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit,
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Verbraucherschutz,
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
  • Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches

Hinweisgeber:innen genießen den Schutz des HSchG, wenn sie zum Zeitpunkt des Hinweises auf der Grundlage der tatsächlichen Umstände und der ihnen verfügbaren Informationen hinreichende Gründe dafür annehmen können, dass die von ihnen gegebenen Hinweise wahr sind und in den Geltungsbereich des HSchG fallen. Vom HSchG nicht geschützt ist die wissentliche Abgabe von falschen Hinweisen. Wer wissentlich einen falschen Hinweis gibt, begeht eine mit Geldstrafe bewehrte Verwaltungsübertretung. Meldungen von Rechtsverletzungen außerhalb des Geltungsbereichs sind nicht vom Schutzbereich des HSchG erfasst (z.B. Betrugsfälle). Solche über das Hinweisgebersystem einlangenden Meldungen werden nicht über das Hinweisgebersystem bearbeitet, jedoch ebenfalls einer Prüfung unterzogen und dementsprechend weiterverfolgt.

Darüber hinaus können Sie sich bei Compliance-Bedenken auch direkt an Ihre:n Vorgesetzte:n, Ihre:n ista-Ansprechpartner:in oder den ista-Compliance-Beauftragten wenden. Wir wissen Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung zu schätzen. Sprechen Sie uns an! Wir kümmern uns!


Geschäftspartnerkodex

Wir sind bestrebt, kontinuierlich die Nachhaltigkeit unseres unternehmerischen Handelns zu optimieren und dies nach Möglichkeit gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern umzusetzen. ista verpflichtet sich zur Einhaltung der im ista Geschäftspartnerkodex aufgeführten Grundsätze und erwartet deren Einhaltung auch von ihren Geschäftspartnern und deren Mitarbeiter:innen. Dabei liegt es in der Verantwortung der Geschäftspartner, die Einhaltung der beschriebenen Anforderungen in der eigenen Lieferantenkette zu überwachen und bestmöglich zu unterstützen.

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Kontakt Compliance-Beauftragter:

Für Fragen und Hinweise zu Compliance-Themen wenden Sie sich bitte an unseren Compliance-Beauftragten:

E-Mail: compliance@ista.at

Leopold-Böhm-Straße 12, 1030 Wien, Österreich