Seit dem 01.12.2021 sind die neuen Vorgaben der Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Bei Nichterfüllung können Mieter sogar ihre Heiz- und Warmwasser-Rechnung kürzen. Lassen Sie es nicht so weit kommen und machen jetzt den persönlichen HKVO Check für Ihre Liegenschaft.

Was Sie brauchen, um die HKVO zu erfüllen?
 

Erweiterte Information in der Heizkostenabrechnung

Die Verordnung schreibt vor, Ihren Bewohnern mehr Daten zur Verfügung zu stellen. Das tun wir mit der Heizkostenabrechnung bereits automatisch für Sie.

Fernauslesbare Messtechnik

Dieser neue Stand der Technik macht Ablesetermine überflüssig und die Abrechnung gleichzeitig präziser. Überprüfen Sie in unserem Check, ob diese Technik bereits bei Ihnen installiert ist.

Monatliche Verbrauchsinformation

Sie müssen Ihre Bewohner nun auch monatlich über Verbrauchswerte informieren. Das können wir gerne für Sie übernehmen – wenn Sie unseren Service EcoTrend beauftragen.

Machen Sie jetzt den Check:

Question mark icon Prüfen Sie nach: mit dem HKVO Check

Checken Sie hier ganz einfach, ob Ihre Immobilie schon HKVO-konform ist.* Einfach Kunden- und Liegenschaftsnummer eingeben.

Hinweis
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Sparen Sie Zeit, indem Sie EcoTrend im ista Webportal für mehrere Liegenschaften auf einmal bestellen.

Zum ista Webportal

* Mit dem HKVO Check Tool können Sie prüfen, ob Sie für Ihre jeweilige Liegenschaft alle ista Produkte und Services beauftragt haben, die für eine HKVO-konforme Heizkostenabrechnung jetzt bzw. ab Ende 2026 nötig sind. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, ob Sie diese auch vollständig und rechtskonform einsetzen.

Der HKVO-Zeitplan im Überblick:
 

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Ein Mann sitzt auf der Couch und betrachtet seine Abrechnungsinformationen.  Er trägt Jeans und einen grauen Pullover und hält die losen Blätter in beiden Händen. Oben rechts  auf den Blättern befindet sich das ista Logo.

Mehr Informationen in der Heizkostenabrechnung

Ihre Bewohner müssen nun ausführlicher informiert werden, z.B. über den Energiemix oder zu Vergleichswerten eines Durchschnittsnutzers. Diese sogenannte Abrechnungsinformation übernehmen wir automatisch für Sie – vorausgesetzt, dass Sie die Heizkostenabrechnung bei uns beauftragt haben.

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Fernauslesbare Mess- und Verteiltechnik

Sie müssen die Messung Ihrer Heizenergie- und Warmwasser-Verbräuche auf Funktechnologie umstellen. Sie wird dadurch digitaler, präziser und komfortabler. Persönliche Ablesetermine entfallen grundsätzlich. Diese Umstellung muss spätestens bis Ende 2026 erfolgt sein.

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Monatliche Verbrauchsinformation

Sobald Ihre Liegenschaft fernauslesbar ist, müssen Ihre Mieter nicht mehr nur jährlich, sondern monatlich über ihre Verbräuche informiert werden, um Ansatzpunkte zum Energiesparen zu erhalten. Diese Aufgabe können wir mit unserem Service EcoTrend für Sie übernehmen.

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Alle rechtlichen Informationen zur novellierten Heizkostenverordnung (HKVO)

Hier finden Sie das Kleingedruckte ganz großgeschrieben.

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