Wir starten mit einer Lösung für das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in die Heizperiode. Vermieter:innen können damit aufwandsarm die Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung berücksichtigen. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz gilt seit Jahresbeginn und regelt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen anhand eines Stufenmodells*. 

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