Wer in den vergangenen Monaten die Diskussion in Deutschland verfolgt hat, konnte den Eindruck gewinnen: Wärmepumpen sind bald in jedem Haus zu finden, weil sie eine hervorragende Lösung für die Wärmewende im Immobilienbereich sind.
Der Blick auf die Zahlen zeigt tatsächlich, dass der Absatz kontinuierlich steigt – zuletzt meldete der Bundesverband Wärmepumpe 356.000 verkaufte Stück für 2023. Dennoch ist bislang nur ein geringer Teil der Häuser, etwa drei Prozent, mit einer Wärmepumpe ausgestattet. Bevorzugt findet sich das Heizsystem in neu gebauten Ein- oder Zweifamilienhäusern. Sie sind gut gedämmt, verfügen häufig über Fußbodenheizungen und haben damit beste Voraussetzung für eine Wärmepumpe.
Doch was ist mit dem großen Rest der Wohnimmobilien in Deutschland? Lohnt sich der Einbau einer Wärmepumpe auch im Bestand, in Altbauten und Mehrfamilienhäusern? Was ändert sich dabei für Vermieter und Mietparteien? Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten:
Kann man in ein Mehrfamilienhaus eine Wärmepumpe einbauen?
Ja, das geht und das System ist in Neubauten gar nicht so selten. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes hat im vergangenen Jahr festgelegt, dass neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Zu den im Gesetz genannten Optionen gehört unter anderem die elektrische Wärmepumpe.
Das Heizsystem funktioniert grundsätzlich auch in Bestandsimmobilien: Ein Verbundprojekt „LowEx im Bestand“ von Forschung, Heiztechnik-Herstellern und Wohnungswirtschaft konnte zeigen, dass es dabei stark auf die Einsatzweise ankommt und veröffentlichte einen Praxisleitfaden für Wärmepumpen in älteren Mehrfamilienhäusern.
Welche Voraussetzungen sollte das Mehrfamilienhaus für eine Wärmepumpe erfüllen?
Je besser ein Haus gedämmt ist, desto geringer ist der Wärmebedarf. Damit steigen die Chancen, dass eine Wärmepumpe ein Mehrfamilienhaus ausreichend heizen kann. Die energetische Sanierung mit neuen Fenstern oder besserer Dämmung ist daher eine gute Vorbereitung für die neue Wärmepumpe. Die alten Heizkörper können dagegen oft bleiben: Wie die Handreichung „LowEx im Bestand“ feststellt, sei der Heizwärmebedarf durch Sanierungsschritte „oft schon deutlich geringer als bei Planung des Heizungssystems, d. h. die Heizkörper sind für den aktuellen Wärmebedarf bereits überdimensioniert.“
In Neubauten legt man die Heizkörper dagegen von Anfang an auf die niedrigeren Temperaturen der Wärmepumpe aus und nutzt in der Regel Fußboden- oder Wandheizungen mit größerer Fläche.Im Mehrfamilienhaus muss jedoch auch geklärt werden, wie die Mietparteien Warmwasser erhalten. Hier braucht es ergänzende Maßnahmen wie zum Beispiel Frischwassertanks: Wegen der niedrigen Vorlauftemperaturen der Wärmepumpe entstehen sonst leicht Legionellen.
Welche Wärmepumpen eignen sich für ein Mehrfamilienhaus?
In Frage kommen alle Arten von Wärmepumpen. Am häufigsten sind Erdwärmepumpen oder Luft-Wasser-Wärmepumpen – von letzteren gerne mehrere Geräte in einem Haus. Sie lassen sich als Kaskade flexibel zusammenschalten und an den jeweiligen Bedarf anpassen: Je nach Außentemperatur und Wärmebedarf sind dann ein oder mehrere Geräte im Einsatz.
Im Mehrfamilienhaus lohnt es sich, über einen Pufferspeicher nachzudenken, der Wärme zwischenlagert und so die Effizienz der Wärmepumpe verbessert. Auch dezentrale Wärmepumpen – z. B. eine pro Stockwerk oder Wohnung – sind denkbar. Mieterinnen und Mieter können sie bei längerer Abwesenheit ausschalten und so Energie sparen. Setzt man nur auf elektrische Wärmepumpen, heißt das System monovalent. Daneben gibt es bivalente Systeme, die zusätzlich oder parallel zur Wärmepumpe noch eine Gas-, Öl- oder Pelletheizung nutzen. Sie springt ein, wenn die Außentemperaturen unter einen bestimmten Wert sinken, der die Funktion der Wärmepumpe einschränkt.
Wie werden die Heizkosten einer Wärmepumpe erfasst?
Vermieterinnen und Vermieter, die neu auf ein Wärmepumpensystem für ihr Mehrparteienhaus setzen, müssen diese Verbräuche und Kosten im Blick behalten: den jährlichen Stromverbrauch der Wärmepumpe, den Verbrauch von Zusatzkesseln oder elektrischen Heizstäben und die Wärmeleistung. Dafür werden in der Regel ein Stromzähler vor und ein (geeichter) Wärmezähler nach der Wärmepumpe installiert. Zusätzlich sind Wärmezähler für Warmwasser und für die Raumwärme sinnvoll. Der Stromverbrauch von zusätzlichen Heizstäben oder -kesseln wird separat gemessen. In bivalenten Systemen gilt die separate Erfassung auch für den Brennstoffverbrauch der Zusatzheizung. Zu diesen Verbrauchskosten kommen alle Betriebs- und Wartungskosten der Anlage. Sie können auf die Mietparteien umgelegt werden.
Muss beim Einsatz einer Wärmepumpe eine verbrauchsabhängige Abrechnung erstellt werden?
Ja, die Heizkostenverordnung legt fest, dass Heizkosten verbrauchsabhängig umgelegt werden. Das gilt ab Oktober 2024 auch für Mehrfamilienhäuser, in denen eine Wärmepumpe läuft. Vergangenes Jahr hatte die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes entsprechende Änderungen in der Heizkostenverordnung beschlossen: Die umlagefähigen Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb einer zentralen Heizungsanlage wurden erweitert. Sie beziehen dann den Strom ein, der für die Wärmeerzeugung durch eine Wärmepumpe benötigt wird. Gleichzeitig entfällt die bisherige Ausnahmeregelung für Wärmepumpen in §11 der Heizkostenverordnung.
Die (verbrauchsabhängige) Verteilung der Kosten für Wärme und Warmwasser gilt dann auch für Gebäude, die überwiegend Wärmepumpen nutzen. Gibt es zum Stichtag am 1. Oktober 2024 noch keine Möglichkeit, den anteiligen Verbrauch zu messen, haben die Eigentümerinnen und Eigentümer noch bis 30. September 2025 Zeit, die Messtechnik zu installieren.
Was ändert sich bei der Heizkostenabrechnung, wenn eine Wärmepumpe das Mehrfamilienhaus heizt?
Bis Ende September 2024 gilt für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern eine Ausnahme: Laut Heizkostenverordnung müssen die Kosten nicht verbrauchsabhängig berechnet werden, wenn Gebäude überwiegend mit „Wärme aus Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme oder aus Wärmepumpen- oder Solaranlagen“ versorgt werden. Ab Oktober gilt diese Bestimmung nicht mehr für Wärmepumpen. Eigentümerinnen und Eigentümer betroffener Häuser müssen sich also umstellen und entsprechende Messtechnik installieren. Dafür haben sie längstens bis zum 30. September 2025 Zeit.
Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus: Checkliste für die Heizkostenabrechnung
Diese Daten sollten Verwalter und Wohnungseigentümerinnen ista für die Heizkostenabrechnung zur Verfügung stellen, um den Verbrauch und die Wärmepumpenkosten in einem Mehrfamilienhaus abzurechnen.
Dafür ist es nötig, zunächst zu prüfen, ob alle erforderlichen Messgeräte vorhanden sind. Empfohlen werden ein Stromzähler für die Wärmepumpe, ein geeichter Wärmezähler nach der Wärmepumpe oder Wärmezähler zur Verbrauchserfassung der Heizkreise. Ein in die Wärmepumpe integriertes Messgerät ist in der Regel nicht geeicht und muss durch andere Messungen ergänzt werden.