CO2KostAufG?
Wir haben die Lösung für Sie.
Die CO2-Kostenaufteilung gilt für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2023 und muss in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen sein. Was bedeutet das für Sie in der Praxis? Welche Regeln gibt es? Was ist das Stufenmodell? Was müssen Sie jetzt tun? Und welche Sonderregelungen gelten für Wohnungseigentümergemeinschaften? Zu diesen und weiteren Fragen geben wir Ihnen in unserem Live-Webinar Antworten, Anleitungen und wertvolle Tipps.
Weitere Informationen zum CO2KostAufG erhalten Sie hier.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme am 26. Oktober 2023.