Warum Wärmecontracting?

Hohe Mietnebenkosten, die anstehende Energiewende, steigende Preise und veraltete Heizungsanlagen stellen die Immobilienwirtschaft vor Herausforderungen. Der sparsame und verantwortungsvolle Umgang mit Energie ist in aller Munde. Somit stehen private Immobilieneigentümer, Unternehmen, Verwaltungen und kommunale Einrichtungen zunehmend unter Druck, technisch realisierbare Energieeinsparpotenziale zu nutzen. Jedoch laufen viele Heizungsanlagen aufgrund ihres Alters oder schlechter Steuerung nicht optimal. Je nach Größe erfordert der Wechsel zu einer energieeffizienten und umweltschonenden Heizungsanlage hohe Investitionen, die Umsetzung mit einem Contracting-Anbieter kann Kostenvorteile für Vermieter und Mieter bringen.

  • Steigerung der Energieeffizienz und des Werts Ihrer Immobilie
    Durch das jeweilige Contracting-Modell erneuern oder optimieren Sie Ihre Heizungsanlage und reduzieren so die CO2-Emission. Zudem können sie durch Nachhaltigskeitsinvestitionen eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie erzielen.
  • Sie vermeiden hohe Investitionskosten und nichtumlagefähige Instandhaltungskosten
    Unser Contracting-Partner GETEC übernimmt für Sie die Finanzierung der neuen Anlage sowie sämtliche Wartungs- und Instandhaltungskosten während der Vertragslaufzeit.
  • Volle Umlegbarkeit der Wärmelieferung auf die Mieter
    Die laufenden Kosten des Wärmecontractings sind im Rahmen der Heizkostenabrechnung vollständig auf die Mieter umlegbar.
  • Stabile Mietnebenkosten für Ihre Mieter
    Veraltete Heizungsanlagen haben meist einen überhöhten Verbrauch und erzeugen so hohe Energiekosten - gerade bei immer weiter steigenden CO2-Abgaben. Durch die Optimierung oder Erneuerung der Anlagen sinken die Energieverbräuche. Gleichzeitig sind die Energiekosten mit dem Contracting-Anbieter langfristig vertraglich fixiert und ermöglichen so dauerhaft stabile Mietnebenkosten (siehe Nebenkostenabrechnung). Ihre Immobilie wird für Mieter attraktiver.
  • 24/7 Versorgungssicherheit zu Ihren Anlagen
    Alle betriebenen Anlagen sind mit einer Leitzentrale verbunden und werden rund um die Uhr überwacht. Dank eines bundesweiten Netzwerkes von Servicepartnern sind schnelle Einsatzzeiten bei Störungen gewährleistet.

Mehr Energieeffizienz für Ihre Liegenschaften: Partnerschaft von ista und GETEC

Die Nachfrage nach Effizienz- und Klimaschutzmaßnahmen im Gebäude steigt. Wir wollen darauf mit ebenso bezahlbaren wie verlässlichen Lösungen antworten. Mit GETEC als Marktführer im Bereich Contracting, haben wir den idealen Partner gefunden, um unseren Kunden bundesweit eine Komplettlösung von der Planung, Installation, Finanzierung und dem Betrieb der Heizungsanlage, bis zur messtechnischen Ausstattung und Abrechnung der Liegenschaft zu bieten. Unsere Contracting-Lösungen sind dabei vor allem auf größere Objekte oder verbundene Gebäude ausgerichtet – in der Regel ab 30 Nutzer aufwärts.

Ihre Vorteile der Kooperation

  • Umfassende Beratung: Wir beraten Sie kompetent und ganzheitlich von der Energieversorgung und -erzeugung bis zur Abrechnung
  • Wir stehen gemeinsam für Energieeffizienz im Gebäude und unterstützen Sie mit unseren Produktportfolien bei geringinvestiven Maßnahmen rund um Ihre Gebäude und Liegenschaften
  • Sie profitieren vom Expertenwissen zweier führender Unternehmen in ihren jeweiligen Kerngeschäftsfeldern: GETEC übernimmt für Sie die Planung, Installation, Finanzierung und den Betrieb der Heizungsanlage. Die messtechnische Ausstattung und Abrechnung der Liegenschaft führt ista für Sie durch.
  • Wir zeigen Ihnen an Hand von detaillierten und umfangreichen Portfolioanalysen zu jedem Ihrer Gebäude konkrete Effizienz- und Kostenpotenziale auf
  • Sie profitieren von individuell auf Sie und Ihre Liegenschaften zugeschnittene Lösungskonzepte unseres Partners GETEC zur Umsetzung, insbesondere bei der Bezugs- und Heizanlagenoptimierung.
  • Schnellere Energieabrechnung durch die direkte Kommunikation und schlanke Prozessabläufe

Sie haben Interesse am Wärmecontracting mit ista und GETEC?

Melden Sie sich gerne bei uns für weitere Informationen zum Wärmecontracting von großen Liegenschaften.

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Contracting mit GETEC

GETEC beliefert Sie sicher und kostengünstig mit Wärme, Kälte und Strom.

Klassisches Wärmecontracting | Full Contracting

Bei diesem Contracting Modell werden alle Aufgaben rundum die Energieversorgung Ihrer Immobilie durch GETEC übernommen. Sie beauftragen GETEC mit der Lieferung der benötigten Energie und der Planung, Errichtung, Finanzierung, Bedienung, Wartung und Instandhaltung der Energieerzeugungsanlage, welche in der Regel im GETEC-Eigentum verbleibt, sowie den Energieträgereinkauf. 

Ob Wärme, Kälte oder Strom: Sie erhalten Ihre Energie immer bedarfsgerecht und langfristig günstig. GETEC setzt dabei auf hocheffiziente, innovative Technologie und einen cleveren Brennstoffmix, während sich Sie sich ganz und gar um ihr Kerngeschäft kümmern können. Besonders seit Einführung der CO2-Abgabe ist dieses Modell hochattraktiv, denn beispielsweise für die Sanierung von Ölheizungen können Immobilienbesitzer von Fördermitteln zur energetischen Sanierung profitieren. GETEC übernimmt dabei sämtliche Antrags- und Abstimmungsverfahren.

Das klassische Wärmecontracting eignet sich dabei sowohl für Erstinstallation als auch für Erneuerung oder Übernahme von Energieerzeugungsanlagen und ist somit im Gebäudebestand genauso wie bei Neubauten gleichermaßen anwendbar.

 

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Rechtliche Informationen

Grundsätzlich ist im Wohnungsbau die Zustimmung des Mieters zu einer Versorgung durch einen Energiedienstleister nicht erforderlich. Dabei ist zu unterscheiden:

Neuvermietung:

  • Der Vermieter kann die Beheizung durch gewerbliche Wärmelieferung seinen Mietern vorgeben.
  • Die Wärmelieferung über einen Energiedienstleister kann im Mietvertrag verbindlich vereinbart werden und ist damit rechtsgültig.

Bestehende Mietverhältnisse:

  • Im Rahmen der Mietrechtsreform 2013 hat der Gesetzgeber für den Vermieter die Umstellung auf Wärmecontracting im laufenden Mietverhältnis erleichtert, indem der Vermieter für die Umstellung nun nicht mehr auf das Einvernehmen des Mieters angewiesen ist.
  • Im Gegenzug zu dieser Erleichterung verpflichtet § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Vermieter jedoch zur sogenannten Kostenneutralität. Die Kosten der Wärmelieferung durch den Contractor dürfen die Betriebskosten für die bisherige Wärmeversorgung durch den Vermieter nicht übersteigen. Dadurch soll eine Benachteiligung des Mieters verhindert werden.

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