Was ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und wozu dient es?

Das WEG beinhaltet Regelungen zum Wohnungseigentum sowie zum Dauerwohnrecht und definiert die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer. Zudem werden die Einberufung und Beschlussfassungen der Eigentümerversammlungen geregelt und es sind die Festlegungen zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum getroffen.

Das WEG ist folgendermaßen gegliedert:

  • Begriffsbestimmungen (§ 1)
  • die Begründung des Wohnungseigentums (§§ 2 bis 9 WEG),
  • Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§§ 9a bis 9b WEG),
  • Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§§ 10 bis 29 WEG),
  • das Wohnungserbbaurecht (§ 30) und das im Gegensatz zum Wohnungsrecht veräußerliche und vererbliche Dauerwohnrecht (§§ 31 bis 42 WEG),
  • sowie Verfahrensvorschriften im Zusammenhang mit Wohnungseigentum (§§ 43 bis 49 WEG).

Die Befugnisse des Verwalters bei der WEG-Verwaltung werden vor allem in Abschnitt 4 (§§ 24 bis 29) festgelegt. Handelt es sich um Miet- bzw. Sondereigentumsverwaltung von WEG-Einheiten, ist das Bürgerliche Gesetzbuch die verbindliche Grundlage. In diesen Fällen sind die wechselseitigen Rechte und Pflichten des vermietenden Wohnungseigentümers und seines Verwalters durch einen Verwaltervertrag zu ergänzen.

Neues Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Im Dezember 2020 ist eine neue Reform zum Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft getreten. Der offizielle Titel lautet: „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“.

Folgende wichtige Eckpunkte werden durch das Gesetz geregelt:

  • Jeder Wohnungseigentümer erhält einen Anspruch darauf, auf eigene Kosten eine Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug zu installieren, barrierefrei aus- und umzubauen sowie Maßnahmen zum Einbruchschutz und zum Glasfaseranschluss zu ergreifen.
  • Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.
  • Mehr Befugnisse für den WEG-Verwalter wurden geschaffen, wodurch die Organisation der Verwaltung effizienter wird. Zugleich wird der Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter gestärkt.
  • Die Qualität der Verwaltung wird erhöht, indem den Wohnungseigentümer die Möglichkeit gegeben wird, die Verwaltung der Gemeinschaft einem zertifizierten Verwalter zu übertragen.
  • Die Online-Teilnahme an Versammlungen kann gestattet werden.
  • Das Streitpotential in der Gemeinschaft soll reduziert werden, indem streitträchtige Vorschriften klarer gefasst werden. Ist ein Streit nicht zu vermeiden, soll eine Änderung der gerichtlichen Verfahrensvorschriften eine effiziente Streitbeilegung fördern.

Den vollständigen Gesetzestext des WEG können Sie → hier einsehen.