Achtung

Dieser Artikel behandelt rechtliche Informationen, die überholt sind und durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt wurden. Die Ausführungen dienen lediglich der Information zur vorherigen gesetzlichen Lage.

EnEG: Nur so viel Energie verbrauchen wie nötig

Das Energieeinsparungsgesetz oder Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden, kurz EnEG, wurde ursprünglich im Jahr 1976 erlassen, um die Abhängigkeit der Bundesrepublik von importierten Energieträgern zu vermindern und Energieverschwendung zu verhindern. Sie enthielt zunächst keine für die Bürger und Bürgerinnen direkt wirksamen Regelungen, sondern ermächtigte die Bundesregierung, Verordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und ihre Anlagentechnik stellen. Anlagentechnik umfasst dabei sowohl Heizungs-, raumlufttechnische, Kühl-, Beleuchtungsanlagen als auch Warmwasserversorgungsanlagen und -einrichtungen. Zudem hat das Gesetz die Pflicht eingeführt, bei neugebauten Immobilien den Niedrigstenergie-Standard zu berücksichtigen. Diese Pflicht gilt für Neubauten der öffentlichen Hand mit Wirkung ab 2019 und ab 2021 für alle anderen Neubauten durch entsprechende Regelungen im GEG. Basis sind die Vorgaben der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU).  


EnEV: Neubauten nachhaltig gestalten

Das Energieeinsparungsgesetzt ebnete den Weg für die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV), einer Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden. Sie wurde erstmals im Jahr 2002 erlassen und diente der Erfüllung der Vorgaben aus dem Kyoto-Protokoll von 1997, einem Meilenstein der internationalen Klimapolitik. Auch deren Regelungen hat das GEG nunmehr weitestgehend übernommen. Dafür wurden in ihr die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) vereint. Die Verordnung enthielt vor allem Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten. Diese umfassten sowohl den baulichen Wärmeschutz der Gebäudehülle als auch die eingesetzte Anlagentechnik für Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung. Um die erste Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EU) umzusetzen, wurde die EnEv neu erlassen und 2009 erneut novelliert, um die verschärften Beschlüsse des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) der Bundesregierung zu berücksichtigen. Zum 1. Mai 2014 trat vor dem Hintergrund der neu gefassten Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) eine weitere Novellierung in Kraft, bevor das GEG die Regelungen der Verordnung übernommen hat.

Die 2014er-Novelle der EnEV:

  • erhöhte die Anforderungen der der Effizienzstandards für Neubauten ab 1. Januar 2016 in Bezug auf den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust.
  • verpflichtete zur Nachrüstung von Bestandsgebäuden, zum Beispiel durch Dämmen der Heizungsrohre, Installation von Thermostaten, Austausch von alten Heizungskesseln oder die Isolierung von Dachböden.
  • führte für Vermieter, Verkäufer, Verpächter und Leasinggeber eine Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung ein, damit Interessenten die Kosten für den Verbrauch abschätzen können.
  • verdeutlichte die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises gegenüber möglichen Mietern und Käufern und führt die Pflicht zur Übergabe bei Zustandekommen eines Vertrages ein.
  • führte eine Pflicht zum Aushang von Energieausweisen nicht nur in behördlich genutzten Gebäuden, sondern auch in Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, ein.
  • führte ein unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise und Klimaanlageninspektionen per Stichprobe ein.
  • nahm erstmals Effizienzklassen in Energieausweisen auf.
  • verpflichtete dazu, Konstanttemperaturheizkessel, die vor dem 1. Januar 1985 oder vor mehr als 30 Jahren eingebaut wurden, zu ersetzen.
  • stellte attraktive Förderungen in Aussicht, wenn man bei Neubau oder Sanierung die Anforderungen der Energieeinsparverordnung übertraf.

Zum 1. November 2020 hat das neue Gebäudeenergiegesetz das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst.

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Hier finden Sie den vollständigen Gesetzestext der EnEV und des EnEG