Schützen Sie jetzt Ihre Mieter und Ihre Immobilie mit zuverlässigen Rauchwarnmeldern

Die Novellierung der Sächsischen Bauordnung gibt es vor: Rauchwarnmelder sind in neuen und bestehenden Immobilien Pflicht. Am 31.12.2023 ist die Frist für die Nachrüstung in Bestands- und Altbauten ausgelaufen. Sie suchen noch nach einer Lösung? Gerne übernehmen wir für Sie die Bedarfsermittlung, die Gerätebereitstellung und die Terminvereinbarung mit Ihren Mietern, Installation und Inspektion. Fragen Ihrer Mieter beantworten wir zudem direkt über eine 24-h-Service-Hotline.

Nutzen Sie einfach den ista Rauchwarnmelder-Service und wir erledigen alles rechtskonform1 für Sie. Erhalten Sie Ihr individuelles Angebot. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

 


Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen

Sächsische Bauordnung (SächsBO)

Seit 01.01.2016

Rauchwarnmelderpflicht gilt für Neu- und Umbauten.

Installation in allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen (zum Beispiel in Schlaf- und Kinderzimmern), sowie in allen Fluren, die zu diesen Räumen führen.

Juni 2022

Änderung der Sächsischen Bauordnung: Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsbauten ab 31.12.2023 wurde beschlossen.

Ausstattung aller Liegenschaften in Sachsen mit Rauchwarnmeldern gemäß SächsBO.

Ab 31.12.2023

Rauchwarnmelder müssen in Neu- und Umbauten sowie Bestands- beziehungsweise Altbauten montiert sein.


Pflichterfüllung leicht gemacht – der ista Rauchwarnmelder-Service

Wir bieten Ihnen eine Rundumlösung für die rechtssichere Ausstattung1 Ihrer Immobilien mit Rauchwarnmeldern.

Das übernehmen wir gerne für Sie:

  • Geräteservice: Bereitstellung qualitativ hochwertiger Rauchwarnmelder der Bauweise C – mit geprüfter Funk- und Sicherheitstechnik und einer Batterielaufzeit von mindestens 10 Jahren.
  • Montageservice:Terminkoordination mit Ihren Mietern und fachgerechte Installation in den auszustattenden Räumen durch zertifizierte ServicePartner – inklusive rechtssicherer Dokumentation1.
  • Inspektionsservice: Rechtskonforme jährliche Ferninspektion1 einfach per Funk – grundsätzlich ist kein Zugang zur Wohnung notwendig. Den Funktionsstatus der Rauchwarnmelder und Inspektionsprotokolle können Sie einfach im ista Webportal einsehen.
  • Mieterservice: Ihre Mieter informieren wir umfassend zu den Rauchwarnmeldern und beantworten Fragen direkt über unsere 24-h-Service-Hotline.

Jetzt Beratungstermin anfordern


Mehr Komfort mit moderner Funktechnik: komplette Ferninspektion Ihrer Rauchwarnmelder

Für Ihre Immobilie erhalten Sie von uns qualitativ hochwertige Funkrauchwarnmelder (Bauweise C). Diese ermöglichen eine automatische Inspektion aus der Ferne. Die Rauchwarnmelder prüfen sicherheitsrelevante Funktionen selbstständig und übermitteln das Ergebnis einfach per Funk an uns. Gut für Sie und Ihre Mieter: Vor-Ort-Termine für die Inspektion sind grundsätzlich nicht notwendig. In unserem Webportal haben Sie jederzeit den Status aller Rauchwarnmelder in Ihrer Immobilie im Blick und werden bei Störungen informiert.

* Je nach Gebäudestruktur kann die Anzahl der Kommunikationseinheiten variieren. Eine Ferninspektion durch ista ServicePartner mit mobiler Kommunikationseinheit ist ebenfalls möglich. Die Immobilie wird für die Inspektion grundsätzlich nicht betreten.


Wir beraten Sie gerne. Fordern Sie jetzt unverbindlich einen Termin an.

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Allgemein
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1  Geprüfte Qualität und ausgezeichneter Service: Von ista montierte Rauchwarnmelder der Bauweise C – wie zum Beispiel der Ei6500-OMS – sind nach der europäischen DIN-Norm EN 14604 zertifiziert, erfüllen die Anforderungen an das Inspektionsverfahren C der DIN 14676-1 und werden von zertifizierten ServicePartnern gemäß DIN 14676-2 montiert, regelmäßig inspiziert und das Ergebnis wird dokumentiert. Die künftig montierten Melder können von der Abbildung oben optisch abweichen.