Essen, 11.05.2022. Stand jetzt, zum Tag des Rauchmelders am 13. Mai, hat ista insgesamt rund 6,3 Mio. Rauchwarnmelder installiert und damit 1,88 Mio. Wohnungen, verteilt auf deutschlandweit mehr als 150.000 Liegenschaften, ausgestattet – Tendenz steigend. 

Allein zwischen Mai 2021 und Mai 2022 wurde ista von Vermietern und Eigentümern mit der Installation von über 334.000 Rauchwarnmeldern beauftragt. Deren Nutzen ist wissenschaftlich bestätigt: Bereits vor zwei Jahren kam eine Studie zu dem Ergebnis, dass Rauchwarnmelder dutzende Leben pro Jahr retten. Mit der inzwischen fast deutschlandweit geltenden Rauchwarnmelderpflicht dürfte sich der Effekt potenziert haben.

Eine unbeaufsichtigte angeschaltete Herdplatte, brennende Kerzen, Kurzschlüsse oder defekte Geräte – die Liste der Brandursachen im Haushalt ist lang und die Folgen können gravierend sein. Jährlich verunglücken mehr als 500 Menschen in Deutschland tödlich durch Brände – meist infolge von Rauchvergiftungen. Besonders gefährlich sind Brände in der Nacht, da sie die Bewohner:innen im Schlaf überraschen. „Aus gutem Grund sind Rauchwarnmelder in privaten Haushalten hierzulande verpflichtend – sie warnen im Ernstfall durch lauten Alarm vor der Gefahr“, sagt Oliver Schlodder, Geschäftsführer von ista Deutschland, in dessen Zuständigkeitsbereich die Rauchwarnmelder verantwortet werden.
 

Unterschätzte Gefahr

Das unterstreichen auch wissenschaftliche Untersuchungen, die den positiven Effekt von Rauchwarnmeldern bestätigen: Die Studie „Wirksamkeit der Rauchwarnmelderpflicht“ von ProSicherheit ergab beispielsweise, dass durch die flächendeckende Rauchwarnmelderpflicht und die verstärkte Ausstattung von Haushalten mit entsprechenden Geräten bis 2020 mehr als 500 Menschenleben gerettet worden sind. Mit der zunehmenden Installation von Rauchwarnmeldern dürfte die Zahl zwischenzeitlich weiter angestiegen sein. Bereits zum Jahresende 2020 sind die letzten Übergangsfristen für die Ausstattung von bestehenden Wohngebäuden mit Rauchwarnmeldern ausgelaufen. In 15 von 16 Bundesländern gilt seither die Pflicht, Neu-, Um- und Bestandsbauten mit entsprechenden Geräten auszustatten.

Vermieter in der Pflicht

Für die Installation und Instandhaltung der Lebensretter nimmt der Gesetzgeber Eigentümer bzw. Vermieter von Wohnimmobilien in die Pflicht. Geregelt ist dies in den Landesbauordnungen (LBO), wobei diese je nach Bundesland Unterschiede bereithalten. Das betrifft zum Beispiel die Wartung der Geräte. In einigen Ländern ist der Vermieter bzw. Eigentümer dafür zuständig, in anderen Ländern die Bewohner:innen. Generell gilt jedoch: Selbst, wenn letztere laut LBO zur Rauchwarnmelderwartung verpflichtet sind, wird diese Regelung durch das Mietrecht und die allgemeine Verkehrssicherungspflicht überlagert. Der Vermieter bzw. Eigentümer muss also immer sicherstellen, dass eine regelmäßige Inspektion durchgeführt wird.

„Wer dieser Pflicht nicht innerhalb der angegebenen Frist nachkommt, riskiert Konsequenzen – zum Beispiel in Form von Ersatzansprüchen, Regressforderungen, Mietminderungen oder auch Bußgeldern – abgesehen von möglichen strafrechtlichen Folgen“, gibt Oliver Schlodder zu bedenken. Auch eine nicht vermietete Immobilie wie eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus unterläge der Rauchwarnmelderpflicht.

Unterschiedliche Gesetzgebung

Teils landesspezifische Regelung gibt es auch mit Blick auf die Räume, in denen Rauchwarnmelder zu installieren sind. Übergreifend gilt, dass mindestens ein Rauchwarnmelder in Schlafräume und Kinderzimmer sowie in Flure und Gänge gehört, die im Brandfall als Fluchtwege dienen.

In Berlin und Brandenburg sieht die Gesetzgebung überdies vor, dass Rauchwarnmelder auch in Wohnzimmern installiert werden. In Baden-Württemberg und Sachsen lautet die Regelung, dass Rauchwarnmelder in allen Räumen installiert werden, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen – das schließt zum Beispiel auch Gästezimmer ein. „Grundsätzlich empfiehlt es sich, alle Räume, außer Küchen und Bäder, mit Rauchwarnmeldern auszustatten, um den höchstmöglichen Schutz für die Bewohner:innen zu erzielen“, sagt Jens Knake, Senior Product Manager für Rauchwarnmelder bei ista.

Abweichende Regelungen am Arbeitsplatz

Am Arbeitsplatz gelten andere Regelungen. Hier obliegt es den Arbeitgebern, ob Rauchwarnmelder in gewerblich genutzten Räumlichkeiten wie Büros oder Arztpraxen zum Einsatz kommen. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo schlafenden Menschen ein besonderer Schutz eingeräumt wird. Im Zuge dessen gilt hier die Rauchwarnmelderpflicht für Hotels, Pflegeeinrichtungen und andere Betriebe, in denen Menschen zur Ruhe kommen.

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