Fernauslesbare Zähler und mehr Transparenz über den Energieverbrauch für die Nutzer: Das sind zwei zentrale Punkte der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie (EED) der Europäischen Union (EU). Unsere Infografik fasst zusammen, was die Novellierung für Vermieter konkret bedeutet.

Die Energieeffizienz in Europa muss steigen, damit die EU ihre Klimaziele erreicht. Die neue EED-Richtlinie der EU legt Maßnahmen fest, mit denen Nutzer Heizenergie und damit CO2 einsparen können. Und was bedeutet das konkret?

Das Ablesen der Verbrauchsdaten soll digitaler und die Abrechnungen noch transparenter werden, zudem sollen Verbraucher häufiger informiert werden. Denn nur wer seinen Verbrauch kennt, kann ihn gezielt senken.

Für die Umsetzung der neuen Energieeffizienzrichtlinie in deutsches Recht gelten verschiedene Fristen. Dabei geht es vor allem um eine neue Heizkostenverordnung.

 

Infografik: Das ändert sich mit der EED für Vermieter

WAS WIRD SICH KONKRET FÜR VERMIETER UND EIGENTÜMER ÄNDERN?

  • Einsatz fernauslesbarer Zähler: Laut Energieeffizienzrichtlinie dürfen nur noch fernauslesbare Zähler (neu-)installiert werden. Dabei gilt jedes Verfahren, bei dem kein Ableser mehr in die Wohnung muss, als fernauslesbar. Ob die deutsche Gesetzgebung dieser Definition folgt, ist noch nicht klar.
    Die EED-Richtlinie geht aber noch weiter: Ab dem 1. Januar 2027 müssen auch alle Bestandsgeräte fernauslesbar sein. Vermieter und Eigentümer müssen bis dahin also nicht fernauslesbare Mess- und Verteilgeräte austauschen.
  • Regelmäßige, unterjährige Verbrauchsinformation: Mieter, bei denen fernauslesbare Geräte verbaut sind, können künftig eine vierteljährliche Verbrauchsinformation anfordern. Passiert dies nicht, müssen Vermieter und Eigentümer den Mieter zumindest zwei Mal im Jahr proaktiv informieren.
    Ab dem 1. Januar 2022  gilt laut EED-Richtlinie ohnehin: Alle Mieter mit fernauslesbaren Geräten erhalten monatlich eine Verbrauchsinformation (zum Beispiel durch eine Push-Notification oder E-Mail). Der Wärmeverbrauch kann außerhalb der Heizperiode davon ausgenommen werden.
  • Mehr Details und Vergleichswerte: Die Energieeffizienzrichtlinie bestimmt, dass Verbrauchsabrechnungen mehr Informationen sowie grafische Übersichtselemente enthalten müssen. Dazu zählen: die tatsächlichen Energiepreise, die Gesamtenergiekosten, CO2-Emissionsdaten, der im Haus genutzte Energiemix, ein klimabereinigter Vergleich zum Vorjahr sowie ein Vergleich zu einem – bisher noch nicht definierten – durchschnittlichen Nutzer. Auch hier kann es durch den deutschen Gesetzgeber noch zu Änderungen kommen.

Wie geht es mit der Energieeffizienzrichtlinie weiter?

Im nächsten Schritt müssen die Regierungen die neue EU-Richtlinie bis zum 25. Oktober 2020 in nationales Recht umwandeln – in Deutschland voraussichtlich durch eine Novelle der Heizkostenverordnung. Wie die Umsetzung in Deutschland aussieht, bleibt also noch abzuwarten.

Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden: ista ist der bewährte Partner, der seit Jahren auf die Themen fernauslesbare Zähler und Energietransparenz im Gebäude spezialisiert ist und Sie bei der Umsetzung der EED-Richtlinie unterstützt.

Was die Energieeffizienz-Richtlinie für private Vermieter bedeutet, haben sich die Kollegen bei objego einmal genauer angesehen.

Unsere Empfehlungen:

Teaser Image
Die Energieeffizienzrichtlinie – EED

Jetzt ausführlich informieren, wie ista Sie bei der Erfüllung der Anforderungen zur Energieeffizienzrichtlinie der EU unterstützen kann.

Mehr entdecken

Teile diesen Artikel auf:

Erfahren Sie mehr über dieses Thema
Alle unsere Themen