Für wen ist der Energieausweis Pflicht?
Nach § 16a den EnEV sind betroffen: „Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei Immobilienanzeigen“.
Erfahren Sie mehr unter Energieausweis.
Zurück
Nach § 16a den EnEV sind betroffen: „Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei Immobilienanzeigen“.
Erfahren Sie mehr unter Energieausweis.
Zurück