Mache ich mich ab sofort strafbar, wenn ich keine Energiekennwerte in Immobilienanzeigen aufnehme?
Erst ab dem 01. Mai 2015 sind fehlende Energiekennwerte in Immobilienanzeigen bußgeldbewehrt.
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Erst ab dem 01. Mai 2015 sind fehlende Energiekennwerte in Immobilienanzeigen bußgeldbewehrt.
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