Seit wann ist der Energieausweis Pflicht?
Spätestens seit dem 01. Januar 2009 müssen Verkäufer, Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber einen Energieausweis ausstellen lassen, um ihn potenziellen Käufern oder neuen Mietern zu zeigen, spätestens wenn diese ihn verlangen. Für Nichtwohngebäude, also insbesondere Gebäude mit überwiegend gewerblicher Nutzung, besteht diese Verpflichtung seit dem 1. Juli 2009.
Neu ist seit dem 01. Mai 2014, dass der Energieausweis spätestens bei der Haus- oder Wohnungsbesichtigung unaufgefordert vorzulegen ist. Ergänzend dazu ist mit Abschluss eine Kauf- oder Mietvertrags der Energieausweis unverzüglich wenigstens in Kopie zu übergeben.
Erfahren Sie mehr zu den Themen:
Energieausweis Pflicht
Energieausweis erstellen
Energieausweis Kosten
Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Zurück