Seit wann muss ich die Energieangaben in die Immobilienanzeige aufnehmen?
Seit dem 01. Mai 2014 sind Energiekennwerte in Immobilienanzeigen aufzunehmen. Bußgelder können jedoch erst ab dem 01. Mai 2015 verhängt werden.
Erfahren Sie mehr unter Energieausweis.
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