Was ist mit "Gebäudenutzfläche" im Energieausweis gemeint?

Zur Erstellung von Energieausweisen im Wohngebäudebestand kann die Gebäudenutzfläche vereinfachend mit dem Faktor 1,2 aus der Wohnfläche errechnet werden. Ausnahme: Bei Ein- u. Zweifamilienhäusern mit beheiztem Keller ist der Faktor 1,35 anzusetzen.

Erfahren Sie mehr unter Energieausweis.

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