Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis habe und auch keinen erstellen lassen möchte?
In der Immobilienanzeige können Sie in diesem Fall zunächst auf die Angabe der energetischen Informationen verzichten. Spätestens zum Zeitpunkt der Haus- / Wohnungsbesichtigung brauchen Sie aber einen Energieausweis – diesen müssen Sie dann dem Interessenten vorlegen. Wird bei der Besichtigung kein Energieausweis vorgelegt, begehen Sie als Vermieter / Verkäufer eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ein Bußgeld bis zu 15.000 €. Der Energieausweis muss also spätestens dann erstellt werden, wenn sich der erste Interessent meldet.
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