Welche energetischen Informationen muss eine Immobilienanzeige bei Nichtwohngebäuden umfassen?
Für alle Nichtwohngebäude, bei denen ein Energieausweis mit Ausstellungsdatum nach dem 01. Mai 2014 vorliegt, müssen folgende Angaben in der Anzeige enthalten sein:
- die Art des Energieausweises (verbrauchs- oder bedarfsbasiert)
- der Endenergiekennwert (in kWh/m²•a) getrennt für Heizung und Strom
- der wesentliche Energieträger für Heizung (z.B. Gas)
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