Welcher Energieträger ist in der Immobilienanzeige anzugeben, wenn der Energieträger wechselte?
In der Immobilienanzeige ist der Energieträger anzugeben, der im Energieausweis ausgewiesen ist. Im Energieausweis ist typischerweise der Energieträger angezeigt, der zuletzt verwendet wurde. Wurden Heizanlage und Energieträger getauscht, ist die Erstellung eines neuen Energieausweises spätestens drei Jahre nach dem Wechsel zu empfehlen, weil sich durch den Austausch wahrscheinlich die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert, zumindest aber verändert hat.
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