Wer haftet für falsche Werte in der Immobilienanzeige?
Für falsch berechnete Werte im Energieausweis haftet der Aussteller, sofern diese auf reinen Berechnungsfehlern beruhen. Beruhen die Fehler aber auf falschen Angaben des Eigentümers (z.B. falsche Angaben zum Energieverbrauch) ist dieser haftbar.
Fälscht der Eigentümer die Werte des Energieausweises wissentlich in der Anzeige, ist ebenfalls der Eigentümer haftbar.
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