Wie erfolgt die Abrechnung, wenn ich keinen Zähler installiere?
Sollte kein Wärmezähler für Warmwasser installiert worden sein, erfolgt die Abrechnung nach der Formelberechnung gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 der HKVO.
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Sollte kein Wärmezähler für Warmwasser installiert worden sein, erfolgt die Abrechnung nach der Formelberechnung gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 der HKVO.
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