Wie sind Wartungskosten definiert?
Die Wartungskosten sind in § 7 Abs. 2 Heizkostenverordnung folgendermaßen definiert: Zu den Kosten des Betriebes der zentralen Heizanlage einschließlich der Abgasanlage gehören... die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann. In der Regel fallen diese Kosten aufgrund eines Wartungsvertrages für die Heizungsanlage an. Nicht umlagefähig sind Reparaturkosten und Verschleißteile, die u. U. in der Wartungsrechnung auch aufgeführt sind.
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