Leibrente
Oft werden Immobilien ganz oder zum Teil auf Leibrente verkauft. Das heißt: Anstatt einer Summe als Kaufpreis erhält der Verkäufer sein Leben lang eine Leibrente vom Käufer gezahlt. Der Zahlende darf die Versorgungsleistung mit ihrem Ertragsanteil als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Der Zahlungsempfänger muss sie mit ihrem Ertragsanteil versteuern. Bei der Berechnung der Leibrente wird die statistische, vom jeweiligen Lebensalter des Gläubigers bzw. Verkäufers abhängige Lebenserwartung berücksichtigt. Lebt der Gläubiger länger, zahlt der Schuldner mehr für die Immobilie als erwartet. Lebt der Gläubiger nicht so lange, dann zahlt der Schuldner insgesamt weniger für die Immobilie als erwartet - zum Nachteil der Erben des Gläubigers. Quelle: Ausgabe Viterra aktuell 3 / 2000