Hinweis
Diese Beauftragung kann lediglich durch den Vermieter, Verwalter oder dem Eigentümer
erfolgen, jedoch nicht durch den Mieter. Falls Sie Mieter einer Wohnung sind, setzen
Sie sich bitte mit Ihrem Vermieter oder Verwalter in Verbindung. Er muss Ihre Wohnung
entsprechend der Rauchwarnmelderpflicht ausstatten. Vorgaben sind in der Bauordnung
Ihres Bundeslandes zu finden.