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Alles zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

Das CO2KostAufG gilt seit Januar 2023. Es regelt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter. Ausgewiesen wird die Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung – und das ist bei ista einfach gratis.

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Häufig gestellte Fragen

Was geschieht mit der Heizungsablesung bei einem Mieterwechsel?

Bei einem Nutzerwechsel werden wir von der Hausverwaltung bzw. von dem Vermieter oder dem Eigentümer beauftragt, eine Zwischenablesung zum Auszugsdatum durchzuführen. Die von dem Ableser ermittelten Zwischenablesewerte werden geprüft und gespeichert. Diese Werte werden am Ende der Abrechnungsperiode bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung berücksichtigt. Somit erhalten der ausziehende und der einziehende Nutzer eine separate Abrechnung entsprechend ihres Verbrauchs. Eine Besonderheit kann bei der Zwischenablesung der Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip auftauchen. Aufgrund der vorgeschriebenen Kaltverdunstungsmenge gibt es bei bestimmten Zeiträumen ungeeignete Werte der Zwischenablesung. In diesem Fall findet eine Zwischenablesung nicht statt. Der Verbrauch wird dann mit einer technischen Hochrechnung mittels der VDI-Gradtagstabelle berechnet.

Kann ich die Ablesewerte telefonisch an meine zuständige Niederlassung durchgeben?

Um Missverständnisse zu vermeiden, ist dies leider nicht möglich. Wir benötigen die Werte in schriftlicher Form.

Sind die Kosten des Energieausweis umlagefähig?

Nein, eine Umlage der Kosten für die Erstellung von Energieausweisen auf die Mieter ist nicht zulässig.

Warum verursacht der Wasserzähler Geräusche?

Nach unserer Erfahrung treten Geräusche auf, wenn die Einsatzgrenze der Durchflussmenge des jeweiligen Zählertyps erheblich überschritten wird. Daher bitten wir zu prüfen, ob die reale Durchflussmenge in den Einsatzgrenzen liegt, die bei der Auswahl des Gerätes zugrunde gelegt wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein dem Volumenstrom entsprechender Zähler eingebaut werden.

Wie oft muss der Rauchmelder geprüft werden?

Gemäß DIN 14676 ist mindestens einmal jährlich eine Inspektion und Wartung der Rauchmelder durchzuführen. Die Prüfvorgaben sind in der Bedienungsanleitung festgelegt.

In unserem Rauchwarnmelder-Service sind neben der jährlichen Funktionsprüfung monatliche Fernprüfungen der Geräte enthalten, die Sie automatisch über Demontagen und Funktionsstörungen informieren. 


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