Wählen Sie Ihre Lösung für die Heizkostenabrechnung flexibel aus 4 Paketen – passend zu Ihren Bedürfnissen und zu Ihrer Immobilie. Unsere digitale Abrechnung für Sie: einfach, rechtssicher und direkt verfügbar.
Mit ista HeatPerfect erhalten Sie als Vermieter eine Lösung nach Maß für Ihre Heizkostenabrechnung. So rechnen Sie Wärme- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig ab – rechtskonform gemäß Heizkostenverordnung (HKVO).
Fragen Sie jetzt ein individuelles Angebot für Ihre gewünschte Paketlösung an. Im nächsten Schritt können Sie auch Vergleichsangebote für mehrere Pakete anfordern.
Rechtskonforme Abrechnung* – direkt verfügbar im Webportal
Funk-Fernablesung der Verbrauchswerte
Messtechnik inklusive Planung, Montage und Betrieb
Monatliche Verbrauchsinformation für Ihre Bewohner
Kundenservice per Telefon und im Webportal
Rechtskonforme Abrechnung* – direkt verfügbar im Webportal
Funk-Fernablesung der Verbrauchswerte
Messtechnik inklusive Planung, Montage und Betrieb
Monatliche Verbrauchsinformation für Ihre Bewohner
Erweiterter Kundenservice mit Anruf-Priorisierung
Mieterhotline
Kostenloser Geräteersatz bei Beschädigung durch Bewohner
Rechtskonforme Abrechnung* – direkt verfügbar im Webportal
Funk-Fernablesung der Verbrauchswerte
Messtechnik inklusive Planung, Montage und Betrieb
Monatliche Verbrauchsinformation für Ihre Bewohner
Erweiterter Kundenservice mit Anruf-Priorisierung
Mieterhotline
Kostenloser Geräteersatz bei Beschädigung durch Bewohner
Betriebskostenabrechnung komplett mit Heiz- und Nebenkosten
Rechtskonforme Abrechnung* – direkt verfügbar im Webportal
Funk-Fernablesung der Verbrauchswerte
Messtechnik inklusive Planung, Montage und Betrieb
Monatliche Verbrauchsinformation für Ihre Bewohner
Erweiterter Kundenservice mit Anruf-Priorisierung
Mieterhotline
Kostenloser Geräteersatz bei Beschädigung durch Bewohner
Betriebskostenabrechnung komplett mit Heiz- und Nebenkosten
Legionellenprüfung nach Trinkwasserverordnung
Hier finden Sie die detaillierte Beschreibung aller Leistungen. Bei Fragen beraten wir Sie gerne persönlich.
Unser ista Webportal macht Ihnen die Übermittlung von Mieter- und Kostenangaben einfach. Jetzt neu: Die Abrechnungsdokumente sind im Anschluss sofort für Sie verfügbar.
Mit unserer Beratung und zuverlässigen Umsetzung sind Sie auf der sicheren Seite: So erfüllen Sie Ihre Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung. Jetzt und in Zukunft.
Moderne Messtechnik, automatische Funk-Fernablesung der Verbrauchswerte ohne Betreten der Wohnung und die monatliche Verbrauchsinformation für Ihre Bewohner.
Wählen Sie Ihre Lösung für die Heizkostenabrechnung aus den 4 Pakten von ista HeatPerfect – genau passend zu Ihren Bedürfnissen und zu Ihrer Immobilie.
Wir verbinden Sie mit unserem Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
Ihre Angabe behandeln wir vertraulich entsprechend unserer Datenschutzerklärung.
Eigentümer von Gebäuden sind mit wenigen Ausnahmen verpflichtet, den anteiligen Verbrauch von Wärme und Warmwasser mit geeigneten Geräten zu ermitteln und die Heiz- und Warmwasserkosten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verbrauchsabhängig abzurechnen.
Die Heizkostenabrechnung ist somit Teil der Betriebskostenabrechnung eines Mietshauses oder einer Eigentümergemeinschaft.
Gesetzliche Grundlage ist die Heizkostenverordnung (kurz: HKVO). Diese beinhaltet seit 2021 auch folgende Vorgaben:
Verpflichtender Einsatz von fernablesbarer Messtechnik bei Neuausstattung. Bis Ende 2026 ist die Nachrüstung oder der Ersatz von nicht fernablesbarer Messtechnik verpflichtend. Zudem gibt es neue Fristen zu Interoperabilität und Smart-Meter-Gateway-Kompatibilität.
Mitteilung von monatlichen Verbrauchsinformationen an die Bewohner, wenn die Wohneinheit fernablesbar ist
Erweiterung der jährlichen Heizkostenabrechnung um weitere Informationen
Als Vermieter sind Sie in der Pflicht, zusätzlich zu den Heizkosten jährlich eine schriftliche Auflistung aller Nebenkosten zu erstellen und entsprechend abzurechnen – sofern Ihre Mieter eine monatliche Vorauszahlung für die vereinbarten Nebenkosten leisten. Die Regelungen dafür gibt im Wohnraummietrecht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 556 vor. Die Abrechnungsfrist endet laut § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt, welche Kosten der Immobilie ein Vermieter auf die Mieter umlegen darf.
Gut zu wissen: Mit jedem Paket von ista HeatPerfect sind Sie auf der sicheren Seite: Wir erstellen die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung nach den Vorgaben der HKVO. Immer inklusive sind moderne Messtechnik, die automatische Funk-Fernablesung der Verbrauchswerte und die monatliche Verbrauchsinformation für Ihre Bewohner. Mit den Paketen Comfort Pro und Premium erhalten Sie von uns auch die Nebenkostenabrechnung – nach den Vorgaben der Betriebskostenverordnung (BetrKV) und auf Basis Ihres Mietvertrags und Ihrer Vorgaben.
Grundlage für die Heizkostenverordnung (HKVO) sind unter anderem die Anforderungen der Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union (EED). Ihr Ziel ist die Stärkung des Klimaschutzes durch mehr Verbrauchstransparenz. Denn: Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann gezielt Energie sparen und so den CO2-Ausstoß senken.
Das bedeutet für Vermieter: Sie sind gemäß HKVO verpflichtet, Ihren Bewohnern jeden Monat eine Information über ihren Wärme- und Warmwasserverbrauch zu übermitteln – die unterjährige Verbrauchsinformation (uVI). Diese Verpflichtung gilt für alle Immobilien mit vollständig fernablesbarer Messtechnik. Auch der Einsatz von fernablesbarer Messtechnik ist eine Vorgabe der HKVO. Bei Neuausstattung einer Immobilie gilt das bereits. Bis Ende 2026 muss auch bestehende nicht fernablesbare Messtechnik ersetzt oder nachgerüstet sein.
Gut zu wissen: Egal, welches Paket von ista HeatPerfect Sie wählen: Immer inklusive sind moderne Messtechnik, automatische Funk-Fernablesung der Verbrauchswerte ohne Betreten der Wohnung und die monatliche Verbrauchsinformation für Ihre Bewohner. Das führt zu mehr Verbrauchstransparenz und Energiebewusstsein.
Umlagefähige Kosten beim Betrieb einer zentralen Heizungsanlage gemäß § 7 HKVO:
Lieferung und Verbrauch von Brennstoffen sowie die Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms z. B. einer Wärmepumpe
Betriebsstrom der Heizanlage
Bedienung, Überwachung und Wartung der Heizung
regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und -sicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann
Reinigung der Anlage und des Betriebsraums
Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Anmietung oder Nutzung anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung
Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Berechnung und Aufteilung
die Kosten der Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen gemäß § 6a HKVO
Laut BetrKV können unter anderem die folgenden Nebenkosten bei entsprechender Vertragsgestaltung auf die Mieter umgelegt werden:
Grundsteuer
Kosten der Wasserversorgung
Abwassergebühr
Kosten für Heizung und Warmwasser (warme Betriebskosten)
Aufzugkosten
Straßenreinigung/Müllabfuhr
Treppenhausreinigung
Gartenpflege
Innen- und Außenbeleuchtung
Gebäudeversicherungen
Hausmeister
Antennenanlagen, Kabel (Fernsehen)
Waschraum (Strom, Wasser)
Sonstige Betriebskosten (sofern im Mietvertrag vereinbart) wie z. B.:
Prüfkosten Elektroinstallationen
Reinigung von Dachrinnen und Lichtschächten
Wartung von Rauchabzugsanlagen, Blitzschutzanlagen, Rauchwarnmeldern und Feuerlöschern
Gut zu wissen: Die umlagefähigen Betriebskosten Ihrer Immobilie legen wir mit den Einzelabrechnungen direkt auf Ihre Mieter/Nutzer um. Je Kostenart verwenden wir dafür den entsprechenden, von Ihnen vorgegebenen Umlageschlüssel. Kosten für Heizung, Warmwasser und Kaltwasser legen wir mit der Heizkostenabrechnung um – egal, für welches Paket von ista HeatPerfect Sie sich entscheiden. Die Umlage weiterer Hausnebenkosten erfolgt im Rahmen der kompletten Betriebskostenabrechnung, die in den Paketen Comfort Pro und Premium enthalten ist. Umlagefähige Kosten für den Abrechnungsservice weisen wir für Sie bereits auf unserem Angebot für ista HeatPerfect aus.
CO₂-Kosten von Gebäuden müssen zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Das gibt das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) mit wenigen Ausnahmen vor. Die CO₂-Kostenaufteilung gilt für Abrechnungszeiträume, die am 1. Januar 2023 oder später begonnen haben, und sie muss in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen sein.
So erfolgt die CO₂-Kostenaufteilung:
Grundlage für die Aufteilung sind die Werte aus der Versorger- bzw. Lieferantenrechnung Ihrer Immobilie.
Der CO₂-Ausstoß Ihrer Immobilie errechnet sich durch Multiplikation des gesamten Energieverbrauchs mit dem heizwertbezogenen Emissionsfaktor. Geteilt durch die Wohnfläche ergibt sich der CO₂-Ausstoß Ihrer Immobilie pro m2.
Mit diesem Wert erfolgt die Einordnung Ihres Wohngebäudes in ein Stufenmodell. Das Prinzip dahinter: Je energieeffizienter ein Gebäude ist, desto weniger CO₂-Kosten müssen Sie als Vermieter tragen.
In einem zweiten Schritt wird geprüft, ob für Ihre Immobilie öffentlich-rechtliche Beschränkungen gemäß § 9 CO2KostAufG vorliegen. Diese können zu einer Kürzung Ihres Vermieteranteils an den Kosten führen.
Gut zu wissen: Egal, für welches Paket von ista HeatPerfect Sie sich entscheiden: Mit unserer Heizkostenabrechnung enthalten Sie immer die CO₂-Kostenaufteilung nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des CO2KostAufG – sofern das Gesetz dies für Ihre Immobilie vorgibt. Den Mieteranteil der CO2-Kosten legen wir mit den Einzelabrechnungen auf Ihre Mieter um.
Legionellen sind Stäbchenbakterien und ein natürlicher Bestandteil des Trinkwassers. In kleinen Mengen stellen sie für den Menschen kein gesundheitliches Risiko dar. Steigt ihre Konzentration jedoch stark an, können Legionellen sehr gefährlich werden. Atmet man sie mit dem Wassernebel – z. B. beim Duschen – ein, gelangen sie in die Lunge. Dort können sie zu lebensbedrohlichen Entzündungen führen.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gibt daher vor: Als Vermieter müssen Sie das Trinkwasser in Ihrer Immobilie untersuchen lassen, wenn folgende Punkte zutreffen:
mehr als zwei Wohn-/Nutzeinheiten
mindestens eine Wohn-/Nutzeinheit ist vermietet
Duschen oder andere Einrichtungen, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, sind vorhanden
zentrale Trinkwassererwärmung
mehr als 400 Liter Speichervolumen oder mehr als 3 Liter Wasser in der Rohrleitung zwischen Trinkwassererwärmung und der am weitesten entfernten Entnahmestelle
Mindestens alle drei Jahre ist die Legionellenprüfung Pflicht, wenn das Trinkwasser aus der Wasserversorgungsanlage der Immobilie im Rahmen einer gewerblichen, nicht aber öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. Bei einer öffentlichen Tätigkeit ist das Trinkwasser mindestens einmal jährlich zu untersuchen, sofern das Gesundheitsamt kein längeres Untersuchungsintervall festlegt.
Gut zu wissen: Mit dem Premium-Paket von ista HeatPerfect erfüllen Sie die Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Zusammen mit unseren zertifizierten Partnerlaboren kümmern wir uns um die Legionellenprüfung in Ihrer Immobilie.