Mit unseren Heizkostenverteilern und Wärme- und Kältezählern rechnen wir zuverlässig, rechtssicher ab. Wir kümmern uns von der Montage bis zur Verbrauchsinformation Ihrer Mieter.
Angebot wählenSie sparen sich die kompletten Anschaffungskosten der Geräte mit unserer Heizkostenabrechnung. Wir bieten Ihnen eine einfache und rechtskonforme Abrechnung der Heizkosten und kümmern uns von der Montage bis zu Rückfragen Ihrer Mieter.

Unser Heizkostenverteiler sorgt für eine präzise, verbrauchsbasierte Erfassung Ihrer Heizkosten und unterstützt damit eine gerechte und transparente Kostenverteilung. Durch seine zuverlässige Technologie ist er ideal für Mietobjekte jeder Größe und lässt sich problemlos in bestehende Heizsysteme integrieren.
- Moderne Messtechnik ermöglicht eine klare, nachvollziehbare Abrechnung.
- Werte können durch Funk effizient erfasst werden – ohne Betreten der Wohnung.
- Perfekt geeignet für Bestandsgebäude und verschiedenste Heizkörpertypen.

Unser Wärme- und Kältezähler sensonic® 3 eignet sich als kompakte und kombinierte Version für den flexiblen Einsatz in Wohn- und Gewerbeimmobilien, in denen einzelne Nutzereinheiten über einen Wasserkreislauf beheizt und gekühlt werden. Auf diese Weise kann der Einbau eines zusätzlichen Kälte- und Wärmezählers entfallen, sodass sich die Ausstattungs- und Installationskosten deutlich reduzieren.
Fragen Sie jetzt ein individuelles Angebot für Ihre favorisierte Paketlösung an. Im nächsten Schritt können Sie auch Vergleichsangebote für mehrere Pakete anfordern.
Rechtskonforme Abrechnung* – direkt verfügbar im Webportal
Funk-Fernablesung der Verbrauchswerte
Messtechnik inklusive Planung, Montage und Betrieb
Monatliche Verbrauchsinformation für Ihre Bewohner
Kundenservice per Telefon und im Webportal
Rechtskonforme Abrechnung* – direkt verfügbar im Webportal
Funk-Fernablesung der Verbrauchswerte
Messtechnik inklusive Planung, Montage und Betrieb
Monatliche Verbrauchsinformation für Ihre Bewohner
Erweiterter Kundenservice mit Anruf-Priorisierung
Mieterhotline
Kostenloser Geräteersatz bei Beschädigung durch Bewohner
Rechtskonforme Abrechnung* – direkt verfügbar im Webportal
Funk-Fernablesung der Verbrauchswerte
Messtechnik inklusive Planung, Montage und Betrieb
Monatliche Verbrauchsinformation für Ihre Bewohner
Erweiterter Kundenservice mit Anruf-Priorisierung
Mieterhotline
Kostenloser Geräteersatz bei Beschädigung durch Bewohner
Betriebskostenabrechnung komplett mit Heiz- und Nebenkosten
Rechtskonforme Abrechnung* – direkt verfügbar im Webportal
Funk-Fernablesung der Verbrauchswerte
Messtechnik inklusive Planung, Montage und Betrieb
Monatliche Verbrauchsinformation für Ihre Bewohner
Erweiterter Kundenservice mit Anruf-Priorisierung
Mieterhotline
Kostenloser Geräteersatz bei Beschädigung durch Bewohner
Betriebskostenabrechnung komplett mit Heiz- und Nebenkosten
Legionellenprüfung nach Trinkwasserverordnung

• Moderne Messtechnik
• Planung, Montage und Betrieb der Geräte
• Funk-Fernablesung der Verbrauchswerte – ohne Betreten der Wohnung
• Monatliche Verbrauchsinformation für Ihre Bewohner
• Rechtskonform* nach HKVO
Hier finden Sie die detaillierte Beschreibung aller Leistungen. Bei Fragen beraten wir Sie gerne persönlich.
Bei Mehrfamilienhäusern mit getrennter Warmwasserbereitung und Zentralheizung muss ab Januar 2014 der für die Warmwasserzeugung benötigte Energieanteil mittels eines Wärmezählers erfasst werden. Die rechnerischen Ermittlungen sind seither nicht mehr zulässig.
Ist die Heizungsanlage mit der Anlage für die zentrale Warmwasserversorgung verbunden, müssen die Kosten des Betriebs aufgeteilt werden. Das gibt § 9 der Heizkostenverordnung (HKVO) vor. Gemäß Absatz 2 sind Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, den Energieanteil der Warmwasserbereitung mit einem Wärmezähler zu messen. Die Ermittlung des Energieanteils mit einem Warmwasserzähler ist nicht mehr zulässig.
Eine Ausnahme für die Nutzung des Wärmezählers besteht laut HKVO zum Beispiel, wenn die Wärmemenge nur mit einem unzumutbar hohen Aufwand gemessen werden kann. Dann wird die Wärmemenge nach den weiteren Regelungen des § 9 HKVO Absatz 2 ermittelt.
Unsere Empfehlung für Neubauten: der unmittelbare Einbau eines Wärmezählers für die Warmwasserabtrennung. Bei Bestandsbauten sollte im Zuge von Modernisierungen und Umbauten von verbundenen Heizungsanlagen die Nutzung von Wärmezählern berücksichtigt werden.
Heizkostenverteiler können ausschließlich von Fachpersonal, welches auf die Installation von Heizkostenverteilern und die technische Aufnahme des zu installierenden Heizkörpers geschult ist, installiert werden. Bei der Montage wird an jedem Heizkörper am vorgeschriebenen Montagepunkt je ein Heizkostenverteiler befestigt. Der Montagepunkt bei Glieder- und Plattenheizkörpern liegt i.d.R. bei 75% Bauhöhe und in der horizontalen Heizkörpermitte. Zur Ermittlung der richtigen Montagehöhe wird spezielles Montagewerkzeug verwendet. Für die unterschiedlichen Heizkörpertypen gibt es verschiedene, manipulationssichere Befestigungsmethoden.
Da Heizkostenverteiler keine Messgeräte wie Wärme- und Wasserzähler sind, die in einer physikalischen Einheit wie Kilowattstunden oder Kubikmeter zählen, sondern es sich hierbei um ein Messhilfsprinzip handelt, welches die Wärmeabgabe des Heizkörpers über die Temperaturdifferenz und über die Zeit ermittelt, unterliegen diese auch nicht den Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes.
Die Batterielebensdauer von elektronischen Heizkostenverteilern beträgt In der Regel 10 Jahre plus Reserve. Das heißt, dass Heizkostenverteiler alle 10 Jahre ausgetauscht werden müssen, damit sie einwandfrei funktionieren.
Mehr Komfort mit dem ista Funksystem: Unsere Geräte erfassen den Wärme- und Warmwasserverbrauch präzise für jede Wohneinheit und übermitteln die Werte über eine Kommunikationseinheit voll automatisiert per Funk – ohne Betreten der Immobilie. Ablesetermine für Ihre Bewohner entfallen.