Heizkostenabrechnung mit ista – profitieren Sie von diesen Vorteilen

  • übersichtliche Gesamtberechnung aller Betriebskosten pro Nutzeinheit
  • leicht nachvollziehbare Einzelabrechnungen für die Bewohner
  • hohe Abrechnungsgenauigkeit durch umfangreiche Plausibilitätsprüfung
  • auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Abrechnungsformen
  • kompetente Beratung bei Rückfragen zur Abrechnung
  • digitale und zeitnahe Erfassung aller Verbrauchsdaten durch moderneste Geräte auf Funkbasis

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Betriebskostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung?

Rechtlich betrachtet handelt es sich bei den Nebenkosten um Kosten für ein Haus oder eine Wohnung, die nicht in der Miete enthalten sind. Hier unterscheidet man Nebenkosten und Betriebskosten. Sie entstehen einem Vermieter durch Besitz, Instandhaltung und Verwaltung seiner Immobilie. Dies können Aufwände für Versicherung, Steuern, Reparaturen oder die Wartung der Heizung sein.

§556 BGB legt fest, dass sich Vermieter einen Teil dieser Kosten von ihren Mietern zurückholen können. Diese umlagefähigen Nebenkosten nennt man Betriebskosten. Deswegen ist der korrekte Begriff der zugehörigen Abrechnung auch Betriebskostenabrechnung, auch wenn viele die Bezeichnung Nebenkostenabrechnung nutzen.

Betriebskosten sind die Nebenkosten, die Vermieter regelmäßig zahlen müssen. Dies können jährlich notwendige Wartungsarbeiten, Grundsteuer, Kosten für Wasserversorgung und Warmwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gartenpflege, Schornsteinreinigung oder die Heizkosten sein.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung jährlich zu erstellen und dem Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zuzustellen. Der Abrechnungszeitraum darf nicht länger als 12 Monate sein. Nach Erhalt der Abrechnung hat der Mieter ein Jahr Zeit, diese zu kontrollieren und gegebenenfalls alle zugehörigen Belege zu prüfen.

Ausnahmefall Heizkostenabrechnung

Eine Ausnahme bei der Betriebskostenabrechnung bildet die Abrechnung der Heizkosten. Sie dürfen nicht pauschal abgerechnet werden, sondern verbrauchsabhängig. Um dies zu gewährleisten, muss der anteilige Verbrauch mit einer geeigneten Messtechnik erfasst werden. Deshalb versendet ein Vermieter neben der Betriebskostenabrechnung meistens eine gesonderte Heizkostenabrechnung. Manchmal ist die Heizkostenabrechnung auch Bestandteil der Betriebskostenabrechnung. Die Erstellung einer Heizkostenabrechnung ist sehr komplex und es können sich schnell Fehler einschleichen. Deswegen kann es viel Zeit und Nerven sparen, diese Aufgabe einem professionellen Dienstleister anzuvertrauen.

ista Heizkostenabrechnung in 4 Minuten erklärt

Die rechtliche Basis für die Heiz- und Warmwasserkostenverteilung sowie -abrechnung ist die Heizkostenverordnung (HKVO). Wie eine individuelle, verbrauchsorientierte Heizkostenabrechnung von ista erstellt wird, erfahren Sie in diesem Video. Vom ersten Kontakt bis zur sicheren Abrechnung mit ista - schnell und einfach.

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