Online-Beauftragung für den bedarfsorientierten Energieausweis

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Adresse der Liegenschaft
    Informationen zum Gebäude
      Das Gebäude wird mit mindestens 90 % Flächenanteil wohnähnlich genutzt. * Hinweis

      Entscheidend für d. Anzahl Energieausweise: Wohnähnliche Nutzungen (z.B. Arztpraxen) unabhängig von Größe d. Gesamtfläche: Antwort „Ja“. Nicht wohnähnliche Nutzung (z. B. Handwerksbetriebe) mit Gesamtflächenanteil von mehr als 10 %: Antwort „nein“.

      Wird der Gewerbeanteil wohnungsähnlich genutzt? *
      Hinweis

      Es können nur Gebäude, die zwischen den Jahren 1600-2014 gebaut wurden, berücksichtigt werden.

      Hinweis

      Geben Sie bitte an, wie hoch die Summe der gesamten beheizten Wohnflächen (aller Wohnungen) in diesem Gebäude in m² ist.

      Ist das Gebäude selbstständig nutzbar? * Hinweis

      Selbstständige Nutzbarkeit liegt vor, wenn alle im Gebäude befindlichen Wohneinheiten nur über den zugeordneten Hauseingang zugänglich sind.

      Ist das Gebäude baulich abgeschlossen? * Hinweis

      Befinden sich im Haus durchgängig beheizte Räume, wie Flure, Keller oder Dachgeschosse übergreifend über Hauseingänge oder Treppenhäuser vor, ist das Gebäude baulich abgeschlossen.

      Haben alle Gebäudeteile einen einheitlichen energetischen Zustand? *
      Haben alle Gebäudeteile die gleiche Geometrie und Geschossanzahl? * Hinweis

      Liegt eine Übereinstimmung innerhalb der Toleranz von 30% in Bezug auf Länge und Breite des Gebäudeteils zugrunde und ist die Toleranz in Form der Geschossigkeit aufgrund der unterschiedlichen thermischen Wärmeübergänge (Außenwände) auf maximal 25% beschr

      Hinweis

      Für eine Erläuterung der einzelnen Gebäudekategorien klicken Sie bitte auf den Link neben dem Eingabefeld.

      Bitte benennen Sie Ihre Gebäudekategorie. Wir ermitteln diese ansonsten separat anhand der angegebenen Informationen. Weitere Erläuterungen zu den Gebäudekategorien finden Sie hier: Gebäudekategorien

      Hinweis

      Bitte füllen Sie das Feld Gebäudeteil nur aus, wenn der Energieausweis für einen bestimmten Teil eines Gebäudes (z.B. bei gemischt genutzt Gebäuden für den Wohnbereich oder für einen Wohnblock) zu erstellen ist.

      Modernisierung
        Hinweis

        Einem Energieausweis sind stets auch objektspezifische Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz beizufügen. Um eine kostenträchtige Vor-Ort-Begutachtung durch den Aussteller zu vermeiden, kann der Eigentümer selbst eine Einschätzung des Modernisierungszustandes vornehmen. Bitte dokumentieren Sie uns daher für die 5 aufgeführten Gebäudebestandteile jeweils den Modernisierungszustand. Achtung! Hierbei werden energetische Modernisierungen in Betracht gezogen. Wenn Sie z B. Ihr Gebäude gedämmt haben, ist es eine energetische Modernisierung. Wenn aber die Fassade des Gebäudes lediglich erneuert wurde, ohne dadurch einen energetischen Vorteil zu erwirtschaften (Anstrich) ist es keine energetische Modernisierung.

        Dach *
        Oberste Geschossdecke *
        Außenwand *
        Fenster *
        Kellerdecke/unterer Gebäudeabschluss *

        Anlagentechnik

        Informationen zum Leistungsempfänger
          Anrede *
          Informationen zum Ansprechpartner vor Ort
            Anrede *
            Hinweis

            Nennen Sie uns zum Beispiel den Wochentag oder die Tageszeit.

            Hinweis

            Welche Funktion hat der Ansprechpartner vor Ort (z.B. Eigentümer, Hausmeister etc.)?

            Wichtige Informationen zum Vor-Ort-Termin

              Bitte ermöglichen Sie zum Vor-Ort-Termin folgende Zugänge im Objekt:

               

              • Zugang zu mindestens einer Wohneinheit
              • Zugang zur Heizungsanlage/Keller
              • Zugang zum Dachgeschoss/Spitzboden
              • Zugang zum Garten für Außenaufnahmen

               

              Damit alles klappt!

              Der Ortstermin erfolgt mit dem von Ihnen genannten Ansprechpartner vor Ort und einem unserer geprüften Objektbesichtiger und dauert circa 20–30 Minuten. Im Termin wird das Objekt besichtigt und ein Datenerfassungsbogen ausgefüllt (wird bereitgestellt). Für einen reibungslosen Ablauf des Ortstermins sollten die oben genannten Zugänge zu den aufgeführten Räumen ermöglicht werden.

              Dabei werden die Heizungs- und Warmwasseranlagen aufgenommen, Angaben zu Modernisierungsmaßnahmen erfasst, Geometrien des Gebäudes wie z. B. Raumhöhen, Dach- und Hausformen, beheizte und unbeheizte Räume definiert und Fensterabmessungen dokumentiert sowie Außen- und Innenaufnahmen des Gebäudes getätigt. Zudem werden die in diesem vollständig ausgefüllten Bogen getätigten Angaben vor Ort überprüft und in den Datenerfassungsbogen übertragen. Abschließend bestätigt der Ansprechpartner vor Ort per Unterschrift im Datenerfassungsbogen, dass der Termin stattfand und dass Daten erhoben wurden.

               

              Informationen zum Rechnungsempfängers
                Sollten Sie sowohl Rechnungs- als auch Leitsungsempfämger sein, klicken Sie "Ja" *
                Preise und Zusatzleistungen

                  Gebäudetyp

                  Netto (€)

                  Brutto (€)

                  Wohngebäude 1-5 Wohneinheiten

                  409,26

                  487,02

                  Wohngebäude 6-120 Wohneinheiten

                  566,31

                  673,91

                   

                  Zusatzleistung

                  Zusätzliche Farbkopie

                  10,99

                  13,08

                  Nachträgliche Farbkopie

                  18,20

                  21,66

                  Nachträglicher Versand als PDF

                  5,54

                  6,59

                   

                  Stornogebühren

                  Keine Terminabstimmung möglich

                  44,00

                  52,36

                  Kein Zugang zu den Räumen

                  110,00

                  130,90

                  Zusätzlich notwendige Fahrt

                  50,00

                  59,50

                  Die aufgelisteten Stornogebühren fallen als Aufwandsentschädigung an, sofern ein Termin aus nicht von ista zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann.

                   

                  Haben Sie weitere Wünsche?
                    Hinweis

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                    AGB
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