Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Er enthält Angaben zum Gebäude sowie zu den Energieträgern wie Öl oder Gas. So können Käufer oder Mieter Energiekosten für Heizung und Warmwasser ableiten. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Ausweis zehn Jahre gültig.
Für Immobilienbesitzer bietet der Energieausweis aber auch einen Anreiz, Gebäude energetisch zu sanieren. Denn die Kennwerte geben Hinweise, wo Sanierungen oder Modernisierungen sinnvoll sein könnten, um den Energieverbrauch zu senken. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben Sie als Verkäufer oder Vermieter außerdem die Pflicht, den Energieausweis bei der Immobilien- oder Wohnungsbesichtigung proaktiv vorzulegen. Darüber hinaus müssen bereits in der Immobilienanzeige bestimmte Angaben zur Energieeffizienz aufgeführt werden.
Neue Anforderungen an den Energieausweis
Seit dem 01.05.21 ist die Übergangszeit für die Anpassung der Energieausweise zu Ende. Folglich müssen alle neu zu erstellenden Energieausweise jetzt den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen.
- Gesetzliche Grundlage: GEG
- höhere Sorgfaltspflicht bei der Erstellung von Energieausweisen
- erhöhte Anforderungen bei Erstellung der Modernisierungsempfehlungen
- Kennwertklassifizierung erfolgt nun nach dem Primärenergiekennwert
- Ausweispflicht von Treibhausgasemissionen
Mit unserem Online-Formular können Sie hier direkt bedarfs- und/oder verbrauchsorientierte Energieausweise beauftragen. Wir erledigen die Erstellung Ihres Ausweises – natürlich nach den Anforderungen des GEG.
Den richtigen Energieausweis beantragen
Bei der Beauftragung eines Energieausweises ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob es sich um einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis handelt, denn der verbrauchsorientierte Energieausweis darf nur noch für bestimmte Gebäudetypen erstellt werden.
Welchen Energieausweis Sie beantragen müssen, können Sie in wenigen Schritten herausfinden - beantworten Sie ganz einfach maximal 3 Fragen und Sie gelangen direkt zum Antrag:
Ihre Vorteile mit ista
- Transparente Festpreise
- Verbrauchs- und Bedarfsausweis für Wohngebäude aus einer Hand
- Profianbieter durch mehr als 350.000 erstellte Energieausweise
- Zentrale Bearbeitung durch ein Kompetenzteam
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Es gibt zwei Arten von Ausweisen: den verbrauchsorientierten Energieausweis und den bedarfsorientierten Energieausweis. Bitte berücksichtigen Sie, dass ista zuzeit nur Energieausweise für Wohngebäude ausstellt.
Die Unterschiede im Überblick:
Verbrauchsausweis
- Praktische Energieeffizienz
- „Tatsächlicher“ Verbrauch
- Nutzungsabhängig
- Regelmäßig erstellbar
- Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Kostengünstiger
Bedarfsausweis
- Theoretische Energieeffizienz
- „Normverbrauch“
- Nutzungsunabhängig
- Einmalige Vor-Ort-Aufnahme
- Objektspezifische Empfehlungen
- Kostenintensiver
Beide Energieausweisarten haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Wie hoch sind die Kosten für einen Energieausweis?
Die Kosten hängen zunächst davon ab, ob ein verbrauchsorientierter oder ein bedarfsorientierter Ausweis erstellt werden muss. Beim Verbrauchsausweis müssen Sie mit einem Preis ab 107,95 € netto planen, beim Bedarfsausweis mit Kosten ab 409,26 € netto.
Wichtige Hinweise, bevor Sie starten.
Benötigte Dokumente
Zur Ausstellung eines verbrauchsabhängigen Energieausweises benötigen Sie die Heizkostenabrechnungen der letzten 36 Monate. Alternativ können Sie auch die Rechnungen Ihres Energielieferanten der letzten 36 Monate nutzen. Für Gebäude die mit Nah- und Fernwärme versorgt werden, benötigen Sie Angaben zum Primärenergiefaktor (PEF) und zu den spezifischen CO2-Emissionen von Ihrem Versorgungsunternehmen.
Sollten Sie seit mindestens 36 Monaten Ihre Heizkostenabrechnung durch ista erstellen lassen, liegen die Verbrauchsdaten bereits vor und werden nicht benötigt.
Benötigte Fotos
Für die Ausstellung eines verbrauchsabhängigen Energieausweises ist es erforderlich, dass Sie uns aussagekräftige Fotos online bereitstellen. Damit dies reibungslos funktioniert, laden Sie sich vorab den Leitfaden zur Erstellung der Fotos herunter.
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Für welchen Gebäudetyp möchten Sie den Energieausweis erstellen?
Nichtwohngebäude sind z.B. Gewerbe- und Büroflächen, Praxen oder Behörden. Wenn Ihre Immobilie zum Teil bewohnt ist und zum Teil für gewerbliche Zwecke genutzt wird, fällt sie in die Kategorie „Gemischt genutztes Gebäude“.
FAQ
- Wer stellt Energieausweise aus?
-
Zum Beispiel Energiedienstleister wie ista stellen Energieausweise aus. Als einer der führenden Energiedienstleister verfügen wir über langjährige Erfahrungen und weltweite Vertretungen. Weiterhin sind Ingenieure, Architekten sowie staatlich anerkannte Techniker oder bestimmte Handwerksmeister mit entsprechenden Qualifikationen zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt.
- Seit wann ist der Energieausweis Pflicht?
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Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2007 wurde der Energieausweis im Neubau Pflicht, beim Verkauf oder der Vermietung von bestehenden Immobilien musste auf Verlangen ein Energieausweis zugänglich gemacht werden. Mit der Novellierung der EnEV im Jahr 2013 wurde auch bei Bestandsgebäuden die Vorlage zur Pflicht. Ziel ist es, dass Immobilienbesitzer dazu beitragen, den Energieverbrauch von Häusern in Deutschland merklich zu senken. Mit der Novellierung 2013 wurden Effizienzklassen für Gebäude eingeführt, wie man es bereits von Elektrogeräten kennt, – die Skala reicht von A+ (niedriger Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf). Die Energieausweis-Pflicht sieht vor, dass bei Vermietung oder Verkauf ein Energieausweis vorzulegen ist, der über den energetischen Zustand des Hauses oder der Wohnung Aufschluss gibt. Verstößt der Immobilien-Eigentümer gegen seine Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Die Regelungen zum Energieausweis wurden mit der Zusammenführung der Regelwerke Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) überführt. Das GEG regelt seit 01.11.2020 die Erstellung von Energieausweisen. Per 01.05.2021 sind Energieausweise nach den Regelungen des GEG auszustellen.
- Was steht in einem Energieausweis?
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Energieausweise enthalten zum einen allgemeine Angaben zur Immobilie, wie Adresse, Baujahr, Gebäudetyp, Wohnungsanzahl und Nutzfläche, zum anderen Angaben zur Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, den verwendeten Energieträgern wie Gas, Öl oder Strom, den Energiekennwerten des Gebäudes inkl. der sich daraus resultierenden Treibhausgasemissionen als CO2-Äquivalent sowie Empfehlungen zu möglichen Maßnahmen für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes. Des Weiteren sind alle nötigen Erläuterungen zum Berechnungsverfahren und das Ausstellungs- sowie Gültigkeitsdatum Bestandteil von Energieausweisen. Auf einer Farbskala von A+ bis H sind jeweils der Primär- und der Endenergiekennwert des Gebäudes erkennbar. Eine zweite Skala zeigt Endenergie-Vergleichswerte. Energieausweise erhalten bei der Ausstellung eine Registriernummer, anhand dieser werden Energieausweise von den zuständigen Behörden kontrolliert.
- Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
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Egal ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren ab Ausstellungsdatum. Das Ausstellungsdatum und das Gültigkeitsdatum finden Sie auf dem ersten Blatt des Energieausweises. Sollte der Energieausweis abgelaufen sein, müssen Sie, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen, einen neuen Ausweis beantragen.
- Kann ich den Energieausweis selbst erstellen?
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Zur Ausstellung von Energieausweisen sind nur Personen mit entsprechenden Qualifikationen berechtigt. Die Voraussetzungen werden gemäß § 88 GEG geregelt.