Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Er enthält Angaben zum Gebäude sowie zu den Energieträgern wie Öl oder Gas. So können Käufer oder Mieter Energiekosten für Heizung und Warmwasser ableiten. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Ausweis zehn Jahre gültig.
Für Immobilienbesitzer bietet der Energieausweis aber auch einen Anreiz, Gebäude energetisch zu sanieren. Denn die Kennwerte geben Hinweise, wo Sanierungen oder Modernisierungen sinnvoll sein könnten, um den Energieverbrauch zu senken. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben Sie als Verkäufer oder Vermieter außerdem die Pflicht, den Energieausweis bei der Immobilien- oder Wohnungsbesichtigung proaktiv vorzulegen. Darüber hinaus müssen bereits in der Immobilienanzeige bestimmte Angaben zur Energieeffizienz aufgeführt werden.
Den richtigen Energieausweis beantragen
Es gibt zwei Arten von Ausweisen: den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten 36 aufeinander folgenden Monate und spiegelt das tatsächliche Nutzerverhalten wider. Der Bedarfsausweis hingegen berücksichtigt die Gebäudeeigenschaften und berechnet den theoretischen Energiebedarf. Beide Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Bitte beachten Sie, dass ista derzeit nur Energieausweise für Wohngebäude ausstellt.
Ihre Vorteile mit ista
Verbrauchs- und Bedarfsausweis für Wohngebäude aus einer Hand
Langjährige Erfahrung durch mehr als 350.000 erstellte Energieausweise
Zentrale Bearbeitung durch ein Kompetenzteam
Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Gesetzliche Grundlage für Energieausweise
Seit dem 01.05.21 ist die Übergangszeit für die Anpassung der Energieausweise zu Ende. Folglich müssen alle neu zu erstellenden Energieausweise jetzt den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) entsprechen.
- höhere Sorgfaltspflicht bei der Erstellung von Energieausweisen
- erhöhte Anforderungen bei Erstellung der Modernisierungsempfehlungen
- Kennwertklassifizierung erfolgt nun nach dem Primärenergiekennwert
- Ausweispflicht von Treibhausgasemissionen

In vier Schritten zum Energieausweis
Sie erhalten Ihren rechtskonformen Energieausweis in nur vier einfachen Schritten:
- Auswahl des geeigneten Energieausweises
- Erfassung von Gebäudedaten und Bildern des Gebäudes über unser Online-Formular
- Erstellung durch unser erfahrenes Kompetenzteam
- Erhalt des Energieausweises per E-Mail
Benötigte Dokumente
Diese Angaben benötigen Sie, um den verbrauchs- oder bedarfsorientierten Energieausweis online erstellen zu lassen:
Den passenden Energieausweis beantragen
Mit unserem Online-Formular können Sie hier direkt bedarfs- und/oder verbrauchsorientierte Energieausweise beantragen. Wir erledigen die Erstellung Ihres Ausweises – natürlich nach den Anforderungen des GEG.
Verbrauchsausweis
- Praktische Energieeffizienz
- „Tatsächlicher“ Verbrauch
- Nutzungsabhängig
- Regelmäßig erstellbar
- Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Rechtsgültig nach GEG
- 10 Jahre gültig
- Kostengünstiger
Bedarfsausweis
- Theoretische Energieeffizienz
- „Normverbrauch“
- Nutzungsabhängig
- Einmalige Vor-Ort-Aufnahme
- Objektspezifische Empfehlungen
- Rechtsgültig nach GEG
- 10 Jahre gültig
- Kostenintensiver
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Sie wissen nicht, welchen Energieausweis Sie beantragen sollen?
Für welchen Gebäudetyp benötigen Sie den Energieausweis?
Sie haben noch Fragen?
- Wer stellt Energieausweise aus?
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Zum Beispiel Energiedienstleister wie ista stellen Energieausweise aus. Als einer der führenden Energiedienstleister verfügen wir über langjährige Erfahrungen und weltweite Vertretungen. Weiterhin sind Ingenieure, Architekten sowie staatlich anerkannte Techniker oder bestimmte Handwerksmeister mit entsprechenden Qualifikationen zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt.
- Was kostet ein Energieausweis?
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Die Kosten hängen davon ab, ob ein verbrauchsorientierter oder ein bedarfsorientierter Ausweis erstellt werden muss. Beim Verbrauchsausweis müssen Sie mit einem Preis ab 107,95 € netto planen, beim Bedarfsausweis mit Kosten ab 409,26 € netto.
- Seit wann ist der Energieausweis Pflicht?
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Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2007 wurde der Energieausweis im Neubau Pflicht, beim Verkauf oder der Vermietung von bestehenden Immobilien musste auf Verlangen ein Energieausweis zugänglich gemacht werden. Mit der Novellierung der EnEV im Jahr 2013 wurde auch bei Bestandsgebäuden die Vorlage zur Pflicht. Ziel ist es, dass Immobilienbesitzer dazu beitragen, den Energieverbrauch von Häusern in Deutschland merklich zu senken. Mit der Novellierung 2013 wurden Effizienzklassen für Gebäude eingeführt, wie man es bereits von Elektrogeräten kennt, – die Skala reicht von A+ (niedriger Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf). Die Energieausweis-Pflicht sieht vor, dass bei Vermietung oder Verkauf ein Energieausweis vorzulegen ist, der über den energetischen Zustand des Hauses oder der Wohnung Aufschluss gibt. Verstößt der Immobilien-Eigentümer gegen seine Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Die Regelungen zum Energieausweis wurden mit der Zusammenführung der Regelwerke Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) überführt. Das GEG regelt seit 01.11.2020 die Erstellung von Energieausweisen. Per 01.05.2021 sind Energieausweise nach den Regelungen des GEG auszustellen.
- Was steht in einem Energieausweis?
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Energieausweise enthalten zum einen allgemeine Angaben zur Immobilie, wie Adresse, Baujahr, Gebäudetyp, Wohnungsanzahl und Nutzfläche, zum anderen Angaben zur Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik, den verwendeten Energieträgern wie Gas, Öl oder Strom, den Energiekennwerten des Gebäudes inkl. der sich daraus resultierenden Treibhausgasemissionen als CO2-Äquivalent sowie Empfehlungen zu möglichen Maßnahmen für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes. Des Weiteren sind alle nötigen Erläuterungen zum Berechnungsverfahren und das Ausstellungs- sowie Gültigkeitsdatum Bestandteil von Energieausweisen. Auf einer Farbskala von A+ bis H sind jeweils der Primär- und der Endenergiekennwert des Gebäudes erkennbar. Eine zweite Skala zeigt Endenergie-Vergleichswerte. Energieausweise erhalten bei der Ausstellung eine Registriernummer, anhand dieser werden Energieausweise von den zuständigen Behörden kontrolliert.
- Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
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Egal ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren ab Ausstellungsdatum. Das Ausstellungsdatum und das Gültigkeitsdatum finden Sie auf dem ersten Blatt des Energieausweises. Sollte der Energieausweis abgelaufen sein, müssen Sie, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen, einen neuen Ausweis beantragen.
- Kann ich den Energieausweis selbst erstellen?
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Zur Ausstellung von Energieausweisen sind nur Personen mit entsprechenden Qualifikationen berechtigt. Die Voraussetzungen werden gemäß § 88 GEG geregelt.

Energieausweis Kosten
Wie viel ein Energieausweis kostet, hängt davon ab ob es sich um einen Energiebedarfsausweis- oder Verbrauchsausweis handelt. Denn Energieausweis ist nicht gleich Energieausweis: Die beiden Ausweisarten unterscheiden sich erheblich in Bearbeitungsaufwand.

Energieausweis-Pflicht
Der Energieausweis ist seit 2007 Pflicht, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen. Erfahren Sie hier, für welche Gebäude diese Pflicht gilt, welche Ausnahmen es gibt und was auf Sie zukommt, wenn Sie Ihrer Pflicht nicht nachkommen.

Verbrauchsausweis / Energieverbrauchsausweis
Informieren Sie sich auf dieser Seite über die Unterschiede zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis, die Verbrauchsausweis Pflicht, die Kosten und wie Sie Ihren Energieverbrauchsausweis ganz bequem online beantragen können!

Energiebedarfsausweis/ Bedarfsausweis online beantragen
Alle Informationen zum Bedarfsausweis, Pflichten und Unterschiede zum Verbrauchsausweis.