Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Es sind Angaben zum Gebäude sowie zu den Energieträgern wie Öl oder Gas enthalten. Käufer und/oder Mieter erhalten somit einen Überblick zu den Energiekosten für die Heizung und den Warmwasserverbrauch. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Ausweis zehn Jahre gültig.
Die Kosten für Ihren Energieausweis hängen also zunächst davon ab, ob ein verbrauchsorientierter oder ein bedarfsorientierter Ausweis erstellt werden muss. Im nächsten Schritt ist zu klären, ob es sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt. Weitere Faktoren, die bei der Ermittlung der Kosten eine Rolle spielen, können Sie den nachfolgend aufgelisteten Übersichtstabellen entnehmen.
Kosten für den Bedarfsausweis
Ein Bedarfsausweis ist im Vergleich zum Verbrauchsausweis wesentlich detaillierter und daher auch teurer. Während beim verbrauchsorientierten Energiepass lediglich der Energieverbrauch der letzten drei Jahre errechnet wird, wird mit dem bedarfsorientierten Ausweis ein komplettes Gutachten zur Energieeffizienz inklusive Modernisierungsempfehlungen erstellt.
Kosten für den Bedarfsausweis für Wohngebäude
Wenn Sie im Besitz eines Wohnhauses mit maximal vier Wohneinheiten, das auf Grundlage eines Bauantrags vor dem 1. November 1977 und nicht der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 entspricht, brauchen Sie einen Bedarfsausweis. Auch für Neubauten benötigen Sie einen Bedarfsausweis, da für diese noch keine Verbrauchswerte vorliegen. Die Kosten richten sich dann nach den Wohneinheiten.
Gebäudetyp | netto | brutto |
---|---|---|
Wohngebäude 1-5 Wohneinheiten | 409,26 € | 487,02 € |
Wohngebäude 6-120 Wohneinheiten | 566,31 € | 673,91 € |
Kosten für einen Verbrauchsausweis
Der Energieverbrauchsausweis ist mit Preisen ab 104,81 € netto die deutlich günstigere Variante. Allerdings ist der Verbrauchsausweis nicht mehr für alle Gebäude möglich.
Kosten für den Verbrauchsausweis für Wohngebäude
Wenn sich in Ihrem Wohngebäude mindestens fünf Wohnungen befinden, Ihr Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder Ihr Gebäude nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet wurde, können Sie den kostengünstigeren Verbrauchsausweis beantragen.
Standardleistung: | netto | brutto |
---|---|---|
Energieausweis für Wohngebäude | 107,95 € | 128,47 € |
Zusatzleistungen: | ||
Zusätzliche Farbkopien je Exemplar | 10,99 € | 13,08 € |
Nachträgliche Farbkopien je Exemplar | 18,20 € | 21,66 € |
Nachträglicher Versand Energieausweis als PDF | 5,54 € | 6,60 € |
Bearbeitungsgebühr für Fremdgebäude | 12,19 € | 14,50 € |
Korrektur Energieausweis | 42,62 € | 50,71 € |
Sind die Kosten für den Energieausweis umlagefähig?
Da die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises nicht regelmäßig anfallen, gehören sie nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten und können nicht mit der Nebenkostenabrechnung auf zukünftige Mieter, Käufer oder Pächter umgelegt werden.
Energieausweis online beantragen
Welchen Energieausweis Sie beantragen müssen, können Sie in wenigen Schritten herausfinden - beantworten Sie ganz einfach maximal 3 Fragen und Sie gelangen direkt zum Antrag.
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Für welchen Gebäudetyp möchten Sie den Energieausweis erstellen?
Nichtwohngebäude sind z.B. Gewerbe- und Büroflächen, Praxen oder Behörden. Wenn Ihre Immobilie zum Teil bewohnt ist und zum Teil für gewerbliche Zwecke genutzt wird, fällt sie in die Kategorie „Gemischt genutztes Gebäude“.