Rauchmelder mit Qualitätszeichen

Die Rundumlösung aus einer Hand

Die Installation von Rauchwarnmeldern ist in allen Bundesländern durch die jeweilige Landesbauordnung gesetzlich vorgeschrieben. Wir unterstützen Sie dabei, Ihrer Pflicht nachzukommen – mit unserem professionellen Komplettservice aus einer Hand.

Profitieren Sie von individueller Beratung und Bedarfsermittlung, funkfähigen Rauchwarnmeldern mit qualitativ hochwertiger Sicherheitstechnik, fachgerechter Montage, komfortabler Ferninspektion, zuverlässigem Service im Störungsfall und umfassender Mieterinformation. 


Komfortable Pflichterfüllung mit Service vom Experten

Wenn es um Rauchwarnmelder geht, sind wir von ista zuverlässiger Partner der Immobilienwirtschaft: Bereits über 1,8 Millionen Wohnungen haben wir mit Meldern ausgestattet und werden kontinuierlich durch uns betreut. Setzen Sie auf Sicherheit vom Experten und erfüllen Sie mit dem ista Rauchmelder-Service komfortabel alle rechtlichen Auflagen1.

Leistungsabbildung des ista Rauchmelder Service

Ihre Vorteile:

  • Geräteservice: qualitativ hochwertiger Rauchwarnmelder Ei6500-OMS mit geprüfter Funk- und Sicherheitstechnik und einer Batterielaufzeit von mindestens 10 Jahren
  • Montageservice: fachgerechte Installation in den auszustattenden Räumen inklusive rechtssicherer Dokumentation1
  • Inspektionsservice: rechtskonforme jährliche Inspektion1 einfach aus der Ferne – kein Zugang zur Wohnung nötig
  • Mieterservice: Sicherheit und Nutzerinformationen für Ihre Mieter – wir beantworten Fragen über die 24-h-Service-Hotline 0201 50744497

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Mehr Komfort: Ferninspektion Ihrer Rauchwarnmelder per Funk

Der Rauchwarnmelder Ei6500-OMS ermöglicht eine voll automatisierte Wartung aus der Ferne. Über Funk werden Statusinformationen des Gerätes an uns übermittelt, sodass Vor-Ort-Termine zur Wartung entfallen. In unserem ista Webportal haben Sie jederzeit den Status aller Rauchwarnmelder in Ihren Liegenschaften im Blick und werden bei Störungen informiert.

Abgebildet ist ein Wohnhaus im Querschnitt, es ist kein realistisches Bild sondern vereinfacht abgebildet. Es hat drei Etagen, die durch ein Treppenhaus verbunden sind. Links und rechts vom Treppenhaus sind jeweils ein Wohnzimmer mit Couch und Lampe sowie ein Schlafzimmer mit Bett und Beistelltisch zu sehen. In allen Zimmern sind Rauchwarnmelder an der Decke installiert (fotorealistische Abbildung) welche per Funk Statusinformationen and die Kommunikationseinheit im Flur senden. Grüne gestrichelte Pfeile zeigen an, dass die Daten der Kommunikationseinheit per Funk in das ist Webportal gelangen.

* Je nach Gebäudestruktur kann die Anzahl der Kommunikationseinheiten variieren. Eine Ferninspektion durch ista ServicePartner mit mobiler Kommunikationseinheit ist ebenfalls möglich. Die Immobilie wird für die Inspektion nicht betreten.


ista Rauchwarnmelder Service: hier beauftragen.

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FAQ

Warum brauche ich Rauchmelder?

Jährlich verunglücken in Deutschland über 350 Menschen tödlich durch Brände, die meisten sterben an einer Rauchvergiftung und nicht durch Brandverletzungen. Da zwei Drittel der Betroffenen nachts im Schlaf überrascht werden, ist ein Rauchmelder der Lebensretter in der Wohnung. Im Ernstfall warnt der laute Alarm des Rauchmelders die Bewohner rechtzeitig vor der Brandgefahr, um so Schlimmeres zu verhindern. In allen deutschen Bundesländern gibt es verpflichtende rechtliche Bestimmungen zum Einsatz von Rauchwarnmeldern, die sich allerdings im Detail unterscheiden. So gilt zum Beispiel die Pflicht zum Einbau bei neugebauten Häusern in Hamburg schon seit 2006, in Berlin erst seit 2017. Auch bei den Bestimmungen hinsichtlich Bestandsbauten unterscheidet sich die Gesetzgebung je nach Bundesland.

In welchen Räumen sind Rauchmelder Pflicht?

In den Landesbauordnungen der Bundesländer ist festgelegt, dass mindestens ein Rauchmelder in allen Schlafräumen und Kinderzimmern installiert sein muss. Außerdem müssen in Fluren und Gängen, die im Brandfall als Fluchtwege dienen, ebenfalls Rauchwarnmelder angebracht werden. In einzelnen Bundesländern wie Berlin und Brandenburg gilt die Ausstattungspflicht auch für weitere Räume wie beispielsweise Wohnzimmer.

Wie viele Rauchmelder sind Pflicht in der Wohnung?

Die Anzahl der zu installierenden Rauchmelder richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In allen Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum fungieren, müssen Rauchwarnmelder verpflichtend installiert werden – das gilt im gesamten deutschen Bundesgebiet. Allerdings gibt es weitere Auflagen je nach Bundesland: In Berlin und Brandenburg gilt beispielsweise die Pflicht, Rauchmelder in allen Aufenthaltsräumen außer Küche und Bad anzubringen. In Baden-Württemberg müssen Rauchmelder überall da installiert sein, wo Menschen bestimmungsgemäß schlafen. 

Hier finden Sie eine Übersicht zur Rauchwarnmelder-Pflicht in Ihrem Bundesland.

Wo müssen Rauchwarnmelder angebracht werden?

Rauchwarnmelder müssen grundsätzlich an der Decke angebracht werden, denn Rauch steigt nach oben und konzentriert sich dort. Deswegen kann er an der Decke am besten gemessen werden. Eine Ausnahme stellen Flure mit weniger als sechs Quadratmeter Fläche oder Räume mit Decken ohne die nötige Stabilität für eine Deckenmontage dar. In diesem Fall muss der Rauchwarnmelder an der Wand installiert werden. Hierbei gilt es zu beachten, dass der Rauchwarnmelder auch für die Wandmontage zugelassen ist – bei allen ista Geräten ist das der Fall.

Rauchmelderpflicht: Welche Fristen sind einzuhalten?

Seit 31.12.2020 sind in allen Bundesländern, sowohl in Neubauten als auch in Bestandsimmobilien, Rauchmelder verpflichtend anzubringen. Sachsen war länger ein Ausnahmefall, was Bestandgebäude betraf. Seit einer Gesetzesänderung im Juni 2022 müssen aber auch hier mit einer Frist bis zum 31. Dezember 2023 Bestandsgebäude ausgestattet werden.

Wichtiger Hinweis: In vielen Bundesländern wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz, Hamburg oder Hessen gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit zehn Jahren. In diesen Bundesländern ist es also wichtig, die Rauchmelder nach zehnjähriger Nutzung rechtzeitig auszutauschen beziehungsweise austauschen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass ista Qualitätsrauchwarnmelder dank der fest verbauten Batterie immer eine technische Laufzeit von zehn Jahren haben.

Rauchmelder Wartung: Wie oft muss ich die Geräte prüfen lassen?

Die DIN 14676 unterscheidet hinsichtlich der Wartung drei Typen von Rauchmeldern. Diese technische Norm wurde entwickelt, um die Funktionalität aller Rauchmelder bestmöglich zu gewährleisten, indem die Inspektionsverfahren angepasst wurden. Sie gilt für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung wie zum Beispiel Ferienwohnungen. Bei gewerblichen Räumen oder Räumen mit Brandmeldeanlage greift sie nicht.

Folgende drei Inspektionsverfahren werden unterschieden:

  • Inspektionsverfahren A: Rauchmelder des Typs A verfügen über keine Funktionen für eine Ferninspektion. Es handelt sich meist um Stand-alone-Lösungen, die über den Handel zu erwerben sind. Sie müssen durch eine Person vor Ort geprüft werden. Alle zwölf Monate müssen die Geräte auf Energieversorgung, Rauchsensorik, Demontage und Beschädigungen überprüft werden. Dabei gilt eine Karenzzeit von drei Monaten. Spätestens alle 30 Monate müssen die Raucheintrittsöffnungen sowie die Funktion des Warnsignals kontrolliert werden. Zusätzlich muss spätestens alle 36 Monate eine Überprüfung des Rauchmelderumfelds durchgeführt werden. Der empfohlene Kontrollzyklus für alle Kriterien ist jedoch zwölf Monate.
  • Inspektionsverfahren B: Rauchwarnmelder des Typs B besitzen zusätzliche Funktionen und ermöglichen eine Teil-Ferninspektion. Sie sind in der Lage, selbstständig mindestens Rauchsensorik, Energieversorgung, Demontage und Beschädigung zu überprüfen. Dennoch muss die Kontrolle der Raucheintrittsöffnungen, des Warnsignals sowie des Umfelds auf mögliche Hindernisse noch personell vor Ort erfolgen. Der Zyklus für die automatische Prüfung beträgt zwölf Monate. Die Inspektionen in der Immobilie müssen spätestens alle 30 beziehungsweise 36 Monate erfolgen.
  • Inspektionsverfahren C: Geräte des Typs C sind für eine komplette Ferninspektion geeignet. Sie überprüfen ihre gesamten Funktionen und ihre Umgebung selbstständig und melden den Status mindestens alle zwölf Monate. 

 

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Mehr Informationen zu ista Rauchwarnmeldern und Unterlagen für Ihre Mieter finden Sie hier.


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Tag des Rauchmelders: Immer mehr Lebensretter in deutschen Wohnungen

Essen, 11.05.2022. Stand jetzt, zum Tag des Rauchmelders am 13. Mai, hat ista insgesamt rund 6,3 Mio. Rauchwarnmelder installiert und damit 1,88 Mio. Wohnungen, verteilt auf deutschlandweit mehr als 150.000 Liegenschaften, ausgestattet – Tendenz steigend.


1  Geprüfte Qualität und ausgezeichneter Service: Der Rauchwarnmelder Ei6500-OMS ist nach der europäischen DIN-Norm EN 14604 zertifiziert, erfüllt alle Anforderungen an das Inspektionsverfahren C der DIN 14676-1 und ist erweitert geprüft nach den Qualitätskriterien der vfdb-Richtlinie 14-01 (Q-Label). Das Gerät wird von zertifizierten ServicePartnern gemäß DIN 14676-2 montiert, regelmäßig inspiziert und das Ergebnis rechtssicher dokumentiert.