Die bewährte ista Funk-Technologie für exakte Wärmemessung

Unsere Wärme- und Kältezähler der dritten Generationen verfügen bereits über eingebaute Funkschnittstellen und können so jederzeit in unser bewährtes ista Funksystem integriert werden. Für Ihre Mieter bedeutet das: kein Ableser in der Wohnung oder der Liegenschaft. Für Sie bedeutet das, Ihre Liegenschaften bequem direkt online verwalten zu können – quasi nebenbei erfüllen Sie so alle künftigen Anforderungen der neuen EU-Energieeffizienzrichtlinie EED.

Unser Wärmezählet mit Funktechnologie: sensonic 3

Wärmezähler für Wohnungswärme

sensonic® 3 und sensonic® 3 calculator sind Wärmemengenzähler nach dem bewährten istameter-Prinzip, das eine hohe Flexibilität im Austausch bietet. Es handelt sich dabei um Mehrstrahl-Flügelradzähler, die mit modernster elektronischer Messtechnik ausgestattet sind. Durch die elektronische Erfassung ist langfristig eine verzögerungsfreie, exakte Messung gewährleistet – für eine transparente, nachvollziehbare Heizkostenabrechnung.

Ihre Vorteile

  • Präzise Erfassung kleinster Verbräuche durch kurze Ansprechzeiten von acht Sekunden und physikalische Messung
  • Erfüllung aller EED-Anforderungen an die Mess- und Verteiltechnik
  • Automatische, stichtagsgenaue Ablesung und pünktliche Abrechnung
  • Monatliche Funktionskontrolle der Wärmezähler über Fernauslesung
  • Transparente Nachvollziehbarkeit des Energieverbrauchs
  • Innovative, hoch integrierte Mikrochip-Technologie (ASIC)
  • Problemlose Austauschbarkeit durch das istameter®-Prinzip und einfache Einbindung in vorhandene smarte Gebäudesysteme
  • Besonders leistungsfähige Batterie
  • Verschleißfestigkeit und Korrosionsbeständigkeit
  • Werkstoffe und Fertigungsverfahren von höchster Qualität
  • Sicherer Schutz gegen Staub und Spritzwasser durch hohe Dichtigkeit

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Kombinierter Wärme- und Kältezähler

Mit dem sensonic® 3 bieten wir einen eigenen Hybridzähler für die kombinierte Erfassung von Wärme und Kälte. Die für beide Verbrauchswerte eichrechtlich zugelassenen Geräte verfügen über zwei Zählregister, in denen die jeweiligen Energiedaten getrennt gespeichert werden.

Damit eignen sich die als kompakte und kombinierte Version erhältlichen Zähler für den flexiblen Einsatz in Wohn- und Gewerbeimmobilien, in denen einzelne Nutzereinheiten über einen Wasserkreislauf beheizt und gekühlt werden. Auf diese Weise kann der Einbau eines zusätzlichen Kälte- und Wärmezählers entfallen, sodass sich die Ausstattungs- und Installationskosten deutlich reduzieren.

Leistungsmerkmale des sensonic® 3

Eichrechtliche Anforderungen

Unsere Wärmezähler und kombinierten Zähler sind nach der Messgeräte-Richtlinie MID 2014/32/EU und DIN EN 1434-6 für thermische Energiemessgeräte europaweit zugelassen. Ergänzend wurde die Kälteerfassung nach den Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für Deutschland zertifiziert. Damit erfüllen die Geräte alle eichrechtlichen Anforderungen an eine präzise Messung und die gesetzeskonforme Abrechnung.

Unterschiedliche Bauarten

Die unterschiedlichen Bauarten decken ein breites Anforderungsspektrum ab. So sind die Kompaktversionen an verschiedene Durchflussmengen angepasst – mit Nenndurchflüssen von 0,6 / 1,5 und 2,5 m³/h wurden sie speziell für den Einsatz in Wohngebäuden entwickelt. Als elektronische Mehrstrahl-Flügelradzähler verfügen sie über eine hohe Messstabilität während ihrer gesamten Lebensdauer. Die kombinierten Zähler, bei denen Rechenwerk, Durchfluss-Sensor und Temperaturfühler getrennt installiert werden, eignen sich bei Nenndurchfluss-Leistungen bis 250 m³/h und größer besonders für den Gewerbebereich.

Wechsel zwischen Wärme- und Kältemessung

Die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf wird in 60-Sekunden-Intervallen erfasst und eine Energiemessung vorgenommen. Diese bestimmt gleichzeitig den automatischen Wechsel zwischen Wärme- und Kältemessung. So beginnt der Hybridzähler mit der Wärmeerfassung, wenn die Temperaturdifferenz größer 0 Kelvin ist und die Vorlauftemperatur über 20 °C liegt. Analog schaltet das Gerät in den Kältemodus, sobald die Wassertemperatur im Vorlauf geringer als im Rücklauf ist –  also sobald eine negative Temperaturdifferenz vorliegt und die Vorlauftemperatur weniger als 20 °C beträgt.

Die verbrauchte Energiemenge wird dann von dem integrierten elektronischen Mikrochip (ASIC) aus den ermittelten Messwerten und verschiedenen Konstanten für die durchströmende Flüssigkeit (K-Faktor) berechnet und auf dem LC-Display dargestellt.

Der Einbau von Wärmezählern zur Ermittlung der Warmwasserkosten ist Pflicht. Informieren Sie sich jetzt!

Ultraschall-Wärmezähler

Die Wärmezähler-Generation ultego® III bietet mit ihren unterschiedlichen Baureihen vielfältige Kombinations- und Einsatzmöglichkeiten. Entdecken Sie jetzt die Vorteile des Ultraschall-Wärmezählers!

In der Kompaktversion ultego® III smart sind Rechenwerk, Durchfluss-Sensor und Temperaturfühler in einem Gerät kombiniert. Mit zwei außenliegenden Fühlern erfüllt dieser Wärmezähler alle Anforderungen der neuen europäischen Messgeräterichtlinie. Die kombinierten Wärmezähler setzen sich aus den Teilgeräten Rechenwerk, Durchfluss-Sensor und Temperaturfühlerpaar zusammen und bieten nahezu unbegrenzte Einsatzmöglichkeiten.

Einsatzbereiche der Ultraschallzähler:

  • Heizsysteme mit Wasser als Wärmeträger 
  • Übergabestationen 
  • Größere Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern
  • Durchflussbereich: 0,6 - 60 m3/h

Ihre Vorteile

  • Präzise, zuverlässige und verschleißfreie Messung
  • Stabiles Langzeitverhalten
  • Definiertes Überlastverhalten
  • Präzise Erfassung selbst kleinster Durchflussmengen
  • Schmutzunempfindlich und messbeständig
  • Außerordentlich geringer Energieverbrauch
  • Geringer Druckverlust
  • Schnelles, intelligentes Temperatur-Messraster
  • Beliebiger Einbau waagerecht oder senkrecht (ultego III smart auch über Kopf und mit abnehmbarem Rechenwerk)
  • Messbereich Durchfluss 1:100 nach EN 1434, gesamt 1:1000
  • Manipulationssicher durch Verplombung

Leistungsmerkmale des ultego III

ultego III besteht aus einer Durchfluss-Mess-Strecke mit zwei integrierten Ultraschall-Sensoren und einer Auswertungselektronik mit Pulsausgang sowie einer Lithiumbatterie. Die Lebensdauer der Batterie beträgt fünf Jahre plus ein Jahr Reserve. Volumenmessteile mit einem Nenndurchfluss von 3,5 bis 60 m3/h können geliefert werden.

Wie funktioniert der Ultraschallwärmezähler?

Die ultego-Baureihen arbeiten mit dem verschleißfreien Ultraschallprinzip. Das bedeutet: Der Wärmezähler verzichtet auf mechanisch bewegte Teile. Bei der Durchflussmessung senden zwei eingebaute Ultraschallwandler im Wechsel Ultraschallwellen in und gegen die Strömungsrichtung. Aus der gemessenen Zeitdifferenz wird die Fließgeschwindingkeit berechnet. Auf diese Weise lassen sich Durchfluss und Volumen exakt bestimmen. Diese Informationen werden an das Rechenwerk weitergegeben und verarbeitet. Sie erhalten im Anschluss Ihre präzisen und zuverlässigen Messwerte.

Seit 2013 Pflicht: Warmwasserabtrennung

  • Laut Heizkostenverordnung (HeizkostenV) § 9 Absatz 2 sind Gebäudeeigentümer seit Ende 2013 dazu verpflichtet, die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge mit einem Wärmezähler zu messen.
  • Geht der Eigentümer dieser Aufforderung nicht nach, läuft die Abrechnung gemäß den Richtlinien § 9 HeizkostenV.
  • Unsere Empfehlung für Neubauten: der unmittelbare Einbau eines Wärmezählers für die Warmwasserabtrennung und einer zusätzlichen Messstrecke zur künftigen Nachrüstung mit einem Wärmezähler für den Heizkreis.
  • Erfahren Sie mehr zur Heizkostenverordnung und der kommenden Novellierung der HKVO

FAQ zu Wärmezählern

Wärmezähler oder Wärmemengenzähler?

Umgangssprachlich wird oft vom Wärmemengenzähler gesprochen, wenn es um Geräte für die verbrauchsgerechte Erfassung von Wärmeenergie geht. Die korrekte Bezeichnung ist allerdings Wärmezähler.

 

Was ist ein Wärmemengenzähler?

Wärmezähler dienen wie c der Ermittlung des Wärmeverbrauchs. Im Gegensatz zu Heizkostenverteilern messen sie jedoch den physikalischen Nenndurchfluss (Wärmemenge) von Energie, weshalb sie auch als Wärmemengenzähler bezeichnet werden. Die Messgeräte weisen den Wasserverbrauch als Kubikmeter und den Wärmeverbrauch als Kilowattstunde (kWh) aus.

 

Was misst ein Wärmezähler?

Unsere moderne Messtechnik besteht aus:

  • Einem Durchfluss-Sensor
  • zwei Temperaturmessfühlern
  • und einem elektronischen Rechenwerk mit leicht ablesbarer LCD-Anzeige

Der Wärmezähler wird im Rohrnetz installiert, wo er... weiterlesen


Der Wärmezähler wird im Rohrnetz installiert, wo er das durchlaufende Volumen des Heizungswassers erfasst und die Temperatur des durchfließenden Wassers misst.

Der Wärmeverbrauch ergibt sich aus der Differenz zwischen der Vor- und Rücklauftemperatur – Die ermittelte Wärmemenge wird in Kilowatt pro Stunde angegeben.

Diese Berechnung wird konstant durchgeführt, so dass am Ende einer Abrechnungsperiode der exakte Wärmemengenverbrauch bestimmt werden kann.

 

Wie sieht die Anzeigeart von Wärmezählern aus?

Es handelt sich um eine physikalisch exakte Masseinheit. Die Anzeige erfolgt auf einem Rollenzählwerk oder LCD-Anzeige in kWh, mWh, G-Joule oder G-Kalorien.

 

Wann müssen Wärmemengenzähler ausgetauscht werden?

Nach der aktuell gültigen Mess- und Eichverordnung (MessEV) beträgt die Eichfrist für Wärmemengenzähler 6 Jahre. Wann die Eichgültigkeit abläuft, erkennen Verbraucher an einer Kennzeichnung, die das Datum/Jahr der letzten Eichung zeigt.

 

Wo ist der Wärmezähler?

Wärmemengenzähler sind nicht am Heizkörper, dort ist der Heizkostenverteiler montiert. Wärmezähler werden an den wasserführenden Rohrleitungen einer zentralen Heizungsanlage angeschlossen.

 

Wann brauche ich einen Wärmemengenzähler?

Bei Mehrfamilienhäusern mit getrennter Warmwasserbereitung und Zentralheizung muss ab Januar 2014 der für die Warmwasserzeugung benötigte Energieanteil mittels eines Wärmezählers erfasst werden. Die rechnerischen Ermittlungen sind seither nicht mehr zulässig.

 

Sind Wärmemengenzähler umlagefähig?

Werden die Geräte bei Bestandsimmobilien nachgerüstet, können die Kosten für Kaufgeräte anteilig umgelegt werden. Bei Mietgeräten können die Kosten voll umgelegt werden.

Bei Neubauten können die Kaufkosten für Wärmezähler nicht umgelegt werden. Werden diese jedoch gemietet, kann eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag bzw. Klausel im Kaufvertrag aufgenommen werden. Werden die Geräte gemietet, dann sind die Mietkosten umlagefähig.Mehr erfahren!

Auch der Austausch gemäß Eichgesetz kann im Zuge der Heizkostenabrechnung (Heizkostenverordnung § 7 Abs. 2) auf die Nutzer umgelegt werden, da es sich hier um eine messtechnische Ausstattung handelt. Dies gilt ebenfalls für die Kosten einer Eich-/ Wartungsservice-Vertrag.

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