Verbrauchsausweis / Energieverbrauchsausweis
Erfahren Sie, worin sich Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis unterscheiden, wann ein Verbrauchsausweis Pflicht ist und welche Kosten entstehen. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihren Energieverbrauchsausweis einfach und bequem online beantragen können.
Unterschied Verbrauchsausweis / Bedarfsausweis
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasser der Gebäudenutzer wieder. Er stellt also den tatsächlichen Energieverbrauch je Quadratmeter fest. Diese Form des Energieausweises hängt daher stark vom individuellen Nutzerverhalten ab. Der Verbrauchsausweis wird auch Energieverbrauchsausweis oder verbrauchsbasierter / verbrauchsorientierter Energieausweis genannt.
- Praktische Energieeffizienz
- „Tatsächlicher“ Verbrauch
- Nutzungsabhängig
- Regelmäßig erstellbar
- Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz
- Kostengünstiger
Beim bedarfsorientierten Ausweis wird ein komplettes Gutachten zur Energieeffizienz inklusive Modernisierungsempfehlungen erstellt, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch der Nutzer. Dadurch ist dieser kostenintensiver.
Kosten für einen Verbrauchsausweis
Der Energieverbrauchsausweis ist mit Preisen ab 115,95 € netto die deutlich günstigere Variante. Allerdings ist der Verbrauchsausweis nicht mehr für alle Gebäude möglich.
Kosten für den Verbrauchsausweis für Wohngebäude
Wenn sich in Ihrem Wohngebäude mindestens fünf Wohnungen befinden, Ihr Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder Ihr Gebäude nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet wurde, können Sie den kostengünstigeren Verbrauchsausweis beantragen.
| Standardleistung: | netto | brutto |
| Energieausweis für Wohngebäude | 115,95 € | 137,98 € |
| Zusatzleistungen: | ||
| Zusätzliche Farbkopien je Exemplar | 11,75 € | 13,98 € |
| Nachträgliche Farbkopien je Exemplar | 18,95 € | 22,55 € |
| Nachträglicher Versand Energieausweis als PDF | 6,25 € | 7,44 € |
| Bearbeitungsgebühr für Fremdgebäude | 13,50 € | 16,07 € |
| Korrektur Energieausweis | 45,95 € | 54,68 € |
Verbrauchsausweis online beauftragen
Ist für Ihr Wohngebäude ein Verbrauchsausweis möglich?
Der verbrauchsorientierte Energieausweis darf nur noch für bestimmte Gebäudetypen erstellt werden. Eine Beauftragung ist daher nur dann möglich, wenn Sie eine der drei folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten.
- Verfügt Ihr Gebäude über mindestens 5 Wohneinheiten oder
- wurde der Bauantrag nach dem 1. November.1977 gestellt oder
- entspricht das Gebäude mindestens dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977?
FAQ
Zum Beispiel Energiedienstleister wie wir von ista stellen Energieausweise aus. Als einer der führenden Energiedienstleister verfügen wir über langjährige Erfahrungen. Weiterhin sind Ingenieure, Architekten sowie staatlich anerkannte Techniker oder bestimmte Handwerksmeister mit entsprechenden Qualifikationen zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt.
Die Pflicht zum Energieausweis wurde in Deutschland schrittweise eingeführt. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 wurde der Energieausweis auch für bestehende Gebäude verpflichtend. Seit 2008 bzw. 2009 mussten Eigentümer bei Verkauf oder Neuvermietung eines Bestandsgebäudes einen Energieausweis auf Verlangen zugänglich machen. Mit der 2014 in Kraft getretenen Novelle der EnEV wurden die Anforderungen verschärft: Seit dem 1. Mai 2014 muss ein gültiger Energieausweis grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Heute ist die Energieausweispflicht im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geregelt. Nach § 80 GModG muss bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes oder einer Wohnung grundsätzlich ein gültiger Energieausweis vorhanden sein und vorgelegt werden. Je nach Gebäude ist hierfür ein Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis erforderlich bzw. zulässig. Für bestimmte Gebäude gelten Ausnahmen.
Egal ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren ab Ausstellungsdatum. Das Ausstellungsdatum und das Gültigkeitsdatum finden Sie auf dem ersten Blatt des Energieausweises. Sollte der Energieausweis abgelaufen sein, müssen Sie, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen, einen neuen Ausweis beantragen.
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