Gültigkeit des Energieausweises: Was Sie wissen müssen.
Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument für Immobilienbesitzer, welches die Energieeffizienz einer Immobilie bewertet und Informationen über deren Energieverbrauch liefert. Bei Neuvermietung oder Verkauf muss er den Interessenten vorgelegt werden.
Bereits seit 2007 ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung für fast jedes Gebäude erforderlich. Ein gültiger Energieausweis informiert potenzielle Käufer oder Mieter über die Energieeffizienz der Immobilie. Zudem kann er eine wichtige Grundlage zur energetischen Sanierung eines Gebäudes bilden.
Gesetzliche Grundlage
Seit Juli 2026 regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die Anforderungen und Vorgaben für die Erstellung von Energieausweisen. Ab 2027 stellt das Gebäudemodernisierungsgesetz deutlich erweiterte Ansprüche an den Informationsumfang und die Bereitstellung des Energieausweises. Insgesamt soll eine höhere Vergleichbarkeit zwischen Gebäuden erzielt werden. Zu den veränderten und neuen Inhalten der Energieausweise zählen künftig:
- die betriebsbedingten CO₂-Emissionen
- der Anteil erneuerbarer Energien
- konkrete Modernisierungsempfehlungen
- mehr Digitalisierung und Maschinenlesbarkeit
Bestehende Energieausweise behalten ihre volle Gültigkeit. Sie müssen also nicht vorzeitig erneuert werden, nur weil neue Ausweise eingeführt werden.
Energieausweis Arten:
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten 36 aufeinander folgenden Monate und spiegelt das tatsächliche Nutzerverhalten wider. Der Bedarfsausweis hingegen berücksichtigt die Gebäudeeigenschaften und berechnet den theoretischen Energiebedarf. Beide Energieausweise sind 10 Jahre gültig.
Ausstellung und Gültigkeit von Energieausweisen
Gemäß Gebäudeenergiegesetz (§ 88 GModG) ist es ausschließlich Personen mit entsprechender Qualifikation gestattet, Energieausweise auszustellen. Immobilienbesitzer sollten frühzeitig planen und sicherstellen, dass ihr Energieausweis gültig ist und rechtzeitig aktualisiert wird.
Die Gültigkeit von Energieausweisen beträgt 10 Jahre ab dem Tag der Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GModG). Informationen zum Ablaufdatum finden Sie auch auf dem Energieausweis selbst. Die Verlängerung oder Aktualisierung des Energieausweises ist erforderlich, um sicherzustellen, dass er weiterhin den aktuellen Standards entspricht.
Änderungen an der Immobilie, wie z.B. Renovierungen oder energetische Sanierungen, können zu besseren Energiekennwerten im Ausweis führen. Eine Aktualisierung des Energieausweises ist in diesem Fall sinnvoll.

In vier Schritten zum Energieausweis
Sie erhalten Ihren rechtskonformen Energieausweis in nur vier einfachen Schritten:
1. Auswahl des geeigneten Energieausweises
2. Erfassung von Gebäudedaten und Bildern des Gebäudes über unser Online-Formular
3. Erstellung durch unser erfahrenes Kompetenzteam
4. Erhalt des Energieausweises per E-Mail
Ausnahmen
In gewissen Situationen können Immobilienbesitzer von der Verpflichtung zur Ausstellung des Energieausweises befreit sein. Dies trifft beispielsweise zu, wenn das Gebäude eine Nutzfläche von 50 Quadratmetern Nutzfläche oder weniger hat. Weitere Ausnahmen sind im Gebäudemodernisierungsgesetz festgelegt.
Nichtbeachtung der Energieausweispflicht.
Es ist wichtig, gesetzliche Anforderungen und Fristen im Zusammenhang mit dem Energieausweis einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Vermieter oder Makler müssen den Energieausweis bei der ersten Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung unaufgefordert zeigen. Alternativ können sie ihn auch sichtbar aufhängen. Die Vorlage in digitaler Form auf einem Smartphone oder Monitor genügt nicht. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
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