Jetzt Wallbox-Förderung nutzen – mit zuverlässiger, zukunftssicherer Umsetzung!
Als Komplettanbieter begleiten wir Sie mit passenden Ladelösungen – von der Förderprüfung über Planung und Umsetzung bis zum zuverlässigen Betrieb inklusive Abrechnung.
So einfach beantragen Sie die Förderung.
Unser Tochterunternehmen ista Chargemaker berät Sie jederzeit und erstellt für Sie ein Angebot. So können Sie direkt Ihren Förderantrag stellen. Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus und vereinbaren einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin.
Sichern Sie sich bis zu 2.000 Euro Zuschuss.
Die Bundesregierung fördert ab sofort Wallboxen und Ladesäulen in Mehrfamilienhäusern mit bis zu 2.000 € pro Ladepunkt. Für WEG, Vermieter und Wohnungsunternehmen gilt: Jetzt aktiv werden, denn die Fördermittel sind begrenzt und werden nach Antragseingang vergeben. Je früher Sie starten, desto besser sind Ihre Chancen.
Mit unserem Tochterunternehmen ista Chargemaker setzen wir Ihre Pläne für eine zukunftsfähige Ladeinfrastruktur um.
Häufig gestellte Fragen
Die Antragstellung für die bundesweite Wallbox-Förderung „Laden im Mehrparteienhaus“ ist seit dem 15. April 2026 ab 10 Uhr freigeschaltet.
Der Zeitraum für die Antragstellung unterscheidet sich je nach Zielgruppe:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), KMU sowie private Vermieter*innen können Anträge bis 10. November 2026 einreichen.
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Bestand müssen ihre Unterlagen spätestens bis 15. Oktober 2026 vollständig einreichen.
Gefördert wird nicht nur die Wallbox selbst, sondern auch die notwendige technische und bauliche Infrastruktur. Dazu zählen insbesondere:
- Ladeinfrastruktur-Hardware bzw. Wallboxen
- Elektrische Anlagen und technische Komponenten
- Bauliche Maßnahmen wie Kabeltrassen und Unterverteilungen
- Netzanschluss oder Erweiterung bestehender Netzkapazitäten
- Ladepunkte mit bidirektionaler Ladefähigkeit (mit zusätzlichem Zuschuss)
Ziel ist die Errichtung privat genutzter Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern.
Für alle antragsberechtigten Zielgruppen gelten einheitliche Förderhöhen pro elektrifiziertem Stellplatz:
- 1.300 € ohne installierte Wallbox
- 1.500 € mit Wallbox
- 2.000 € bei Ladepunkten mit bidirektionalem Laden
Für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Bestand gilt zusätzlich eine Obergrenze von 70 % der förderfähigen Gesamtkosten.
Für die Bewilligung gelten unter anderem folgende Mindestanforderungen:
- Mindestens 20 % aller Stellplätze, jedoch mindestens sechs Stellplätze, müssen elektrifiziert oder vorverkabelt werden
- Maximale Ladeleistung je Ladepunkt: 22 kW
- Umsetzung ausschließlich durch Fachunternehmen
Förderfähig sind nur nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte an Mehrfamilienhäusern. Gemeinschaftlich genutzte Ladepunkte sind förderfähig, sofern jeder Ladepunkt über einen eichrechtskonformen Stromzähler verfügt. Zudem muss der Betrieb mit Ökostrom erfolgen.
Alle Details finden Sie im FAQ-Bereich des Förderportals.