Unser Abrechnungsservice nimmt Ihnen Arbeit ab – einfach und rechtssicher.
Spürbare Entlastung für Sie als Vermieter und Klarheit für Ihre Bewohner: Wir übernehmen die professionelle Erstellung einer übersichtlichen und verständlichen Nebenkostenabrechnung für Sie.
Die Begriffe Nebenkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung und Heizkostenabrechnung werden oft synonym verwendet, es bestehen aber Unterschiede.
Nebenkosten sind Kosten für ein Haus oder eine Wohnung, die nicht in der Miete enthalten sind, wie Versicherung, Steuern, Reparaturen und Heizung. Laut §556 BGB können Vermieter diese Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Daher ist der korrekte Begriff Betriebskostenabrechnung, auch wenn oft Nebenkostenabrechnung gesagt wird.
Betriebskosten sind regelmäßige Zahlungen wie Wartungsarbeiten, Grundsteuer, Wasserversorgung, Müllabfuhr und Heizkosten. Der Vermieter muss die Abrechnung jährlich erstellen und dem Mieter innerhalb von zwölf Monaten zustellen. Der Mieter hat dann ein Jahr Zeit, die Abrechnung zu prüfen.
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Messtechnik inklusive Planung, Montage und Betrieb
Monatliche Verbrauchsinformation für Ihre Bewohner
Erweiterter Kundenservice mit Anruf-Priorisierung
Mieterhotline
Kostenloser Geräteersatz bei Beschädigung durch Bewohner
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Legionellenprüfung nach Trinkwasserverordnung

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Haben Sie eine Frage zu Ihrer Abrechnung, benötigen eine Abrechnungskopie oder haben eine andere Frage?
Nebenkosten sind Kosten für ein Haus oder eine Wohnung, die nicht in der Miete enthalten sind, wie Versicherung, Steuern, Reparaturen und Heizung. Laut §556 BGB können Vermieter diese Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Daher ist der korrekte Begriff Betriebskostenabrechnung, auch wenn oft Nebenkostenabrechnung gesagt wird.
Betriebskosten sind regelmäßige Zahlungen wie Wartungsarbeiten, Grundsteuer, Wasserversorgung, Müllabfuhr und Heizkosten. Der Vermieter muss die Abrechnung jährlich erstellen und dem Mieter innerhalb von zwölf Monaten zustellen. Der Mieter hat dann ein Jahr Zeit, die Abrechnung zu prüfen.
Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden und dürfen nicht pauschal berechnet werden. Dafür wird der Verbrauch mit geeigneter Messtechnik erfasst. Daher versendet der Vermieter oft eine separate Heizkostenabrechnung, manchmal ist sie auch Teil der Betriebskostenabrechnung. Da die Erstellung komplex ist und Fehler passieren können, lohnt es sich, diese Aufgabe einem professionellen Dienstleister zu überlassen.
Die Grundlage zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung bildet § 2 der Betriebskostenverordnung. In der Nebenkostenabrechnung kann der Eigentümer die Kosten verrechnen, die ihm durch das Grundstück oder durch den Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. Die Kosten müssen also regelmäßig anfallen – einmalige Kosten gelten nicht als Betriebskosten.
Laut BetrKV können u.a. die folgenden Nebenkosten bei entsprechender Vertragsgestaltung auf die Mieter umgelegt werden:
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Die rechtliche Grundlage für die Heizkostenabrechnung ist die sogenannte Heizkostenverordnung, die in Deutschland seit 1981 für alle Haus- und Wohnungseigentümer gilt. In diesem Gesetz ist detailliert geregelt, wie Warmwasser- und Heizkosten für jede Miet- oder Eigentümerpartei eines Wohnhauses mit zentraler Heizungs- und Warmwasseranlage ermittelt werden und welche Kosten ein Hausbesitzer zu welchen Anteilen auf die einzelnen Parteien umlegen darf. Sollten Ihre Abrechnungen fehlerhaft sein, haben Mieter das Recht, Widerspruch einzulegen. Etwaige Nachzahlungen müssen so lange nicht geleistet werden, bis eine rechtskonforme, vollständige und fehlerfrei Abrechnung dem Mieter zugegangen ist.