Mit dem ista Abrechnungsservice können Sie ganz beruhigt sein, denn Sie wissen, dass die Heizkostenabrechnung Ihrer Immobilie in guten und erfahrenen Händen ist. Ihre Bewohner erhalten eine genaue und leicht verständliche Abrechnung und Sie können sich auf andere wichtige Aspekte der Hausverwaltung konzentrieren.
Als Hausverwalter wissen Sie: Die Heizkostenabrechnung gemäß dem Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) ist komplex und zeitaufwendig. Es verlangt eine exakte, verbrauchsabhängige Abrechnung – nachvollziehbar für Mieter und rechtssicher für Eigentümer. Sie wünschen sich eine verlässliche, transparente und zeitsparende Lösung?
ista bietet Ihnen genau das: Wir unterstützen Sie mit einem ganzheitlichen Abrechnungsservice, der exakt auf die Bedürfnisse Ihrer Liegenschaften zugeschnitten ist. Unsere intelligente Fernauslesetechnologie ermöglicht eine lückenlose, automatisierte Verbrauchserfassung – ganz ohne Vor-Ort-Termine. So sparen Sie wertvolle Zeit und Ressourcen in Ihrer Verwaltung.
Besuchen Sie gerne unsere Seite zur Abrechnungserklärung – dort finden Sie hilfreiche Informationen rund um Ihre Heizkostenabrechnung. Wenn Sie konkrete Fragen haben, können Sie uns diese direkt über das Kontaktformular stellen.
Erfahren Sie mehr über die vielen Vorteile, die Ihnen die Services von ista bieten. Ganz gleich, ob Sie ein einzelnes Objekt oder einen ganzen Immobilienbestand betreuen, ista verfügt über das nötige Wissen und die Erfahrung, um Ihnen zu helfen, die komplexen Anforderungen an eine korrekte Heizkostenabrechnung zu erfüllen.
Genaue Abrechnung des individuellen Verbrauchs, die mehr Transparenz und ein besseres Verständnis der Kosten ermöglicht
Landesweite fachkundige Beratung und Unterstützung bei allen Fragen zur Heizkostenabrechnung in Österreich
Moderne Messtechnik, die dem österreichischen Maß- und Eichgesetz entspricht
Kabellose Fernablesung, keine Besuche vor Ort mehr nötig
Mit smarter Heizkostenabrechnung, digitalem ista Verbrauchsdatenmonitoring und modernster Messtechnik machen wir Ihre Immobilie bereit für morgen. Unsere Komplettlösung vereint Technik, Effizienz und Komfort – und bietet Ihnen als Hausverwaltung alles aus einer Hand.
Der große Vorteil: Mühelose Rechtssicherheit. Unsere Lösungen sind vollumfänglich konform mit dem Energieeffizienzgesetz (EEffG) und dem Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) – und nehmen Ihnen die komplexen gesetzlichen Anforderungen zuverlässig ab.
Ideal für Hausverwaltungen, die Zeit sparen und ihren Mietern echten Mehrwert bieten wollen.
Durch die Kombination unserer modernen Technologie in unsere Produkte und Services wird die Verwaltung Ihrer Immobilie einfacher denn je. Erfahren Sie mehr über die Produkte und Services zur Verbesserung Ihrer Immobilie.
Unsere maßgeschneiderten Lösungen sollen unseren Kunden helfen, die Umweltbelastung zu verringern, die Rechtssicherheit in ihren Gebäuden zu verbessern und Energiekosten zu sparen.
Weil Sie als Wohnungsmieter:in oder – eigentümer*in nur für das bezahlen sollen, was Sie tatsächlich verbraucht haben. Durch die Montage von Mess- und Verteilgeräten und die anschließende gerechte Verteilung der Energiekosten, können Sie Ihren eigenen Verbrauch gezielt steuern. Damit haben Sie die Möglichkeit, Energie und damit bares Geld einzusparen.
Die für das jeweilige Haus in der Abrechnungsperiode angefallenen bzw. fällig gewordenen Versorgungskosten (Heizung, Warmwasser oder Kälte) werden zunächst auf ihre Plausibilität geprüft. Anschließend teilen wir die Gesamtkosten der Versorgungsanlage (Energiekosten und sonstige Kosten des Betriebes) in Heizkosten, Kosten für Warmwasser und Kosten für Kälte auf. Aus der Summe der Energiekosten für Heizung, Warmwasser und Kaltwasser werden jeweils zwei Kostenblöcke gebildet:
Energiekosten:
Sonstige Kosten des Betriebes:
Die Abrechnungsfrist zur Legung der Abrechnung beträgt laut §17 Heizkostenabrechnungsgesetz sechs Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.
Die Nachforderung an Versorgungskosten ist gemäß §21 HeizKG binnen einem Jahr nach Ablauf der Abrechnungsperiode geltend zu machen.
Soweit gegen die gehörig gelegte Abrechnung vom Abnehmer:innen nicht spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung schriftlich begründete Einwendungen erhoben werden, gilt die Abrechnung gemäß §24 HeizKG als genehmigt.
Welche Kosten im Rahmen der Heiz- und ggf. Warmwasser- und Kältekosten auf die Nutzer*innen umgelegt werden können, ist im Heizkostenabrechnungsgesetz geregelt.
Abgerechnet werden können demnach Energiekosten, also jene Kosten der Energieträger welcher zur Umwandlung in Wärme bestimmt sind wie z.B. Gas, Öl, Strom, Biomasse oder Abwärme sowie der Betriebsstrom und der Kälteenergie.
Ebenso werden die sonstigen Kosten des Betriebes abgerechnet, darunter fallen z.B. die Kosten der Betreuung und Überwachung der Anlage sowie der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft, die Kosten für den Ersatz von Verschleißteilen und die Kosten für die Messgeräte bzw. der Abrechnungserstellung.
Zum Ende des Abrechnungszeitraums liest unser geschultes Servicepersonal die Verbrauchswerte der Mess- und Verteilgeräte termingerecht vor Ort oder mittels Fernablesung ab. Dabei überprüfen sie auch die Funktionsfähigkeit aller Geräte. Wir informieren alle Hausbewohner:innen rechtzeitig schriftlich über den Ablesetermin vor Ort per Hausaushang oder Benachrichtigungskarte, wenn ein Betreten jeder einzelnen Wohneinheit, aufgrund der eingesetzten Messtechnik, notwendig ist. Die Datenerfassung der Verbrauchswerte erfolgt mit einem mobilen Erfassungsgerät. Sofern bei Ihnen Funk- oder M-Bus-Technologie eingesetzt ist, müssen wir Ihre Wohnung nicht betreten.