Optimierung Ihrer Heizkostenabrechnung mit unserem Abrechnungsservice.
Mit dem ista Abrechnungsservice ist Ihre Heizkostenabrechnung in guten Händen. Ihre Bewohner erhalten eine klare und verständliche Abrechnung, und Sie gewinnen Zeit für andere Aufgaben der Hausverwaltung.
Ihre Vorteile im Überblick
Rechtssicherheit
Langjährige Expertise
Kombinierbar
Moderne Messtechnik
So einfach geht die Heizkostenabrechnung.
Als Hausverwalter wissen Sie: Die Heizkostenabrechnung gemäß dem Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) ist komplex und zeitaufwendig. Es verlangt eine exakte, verbrauchsabhängige Abrechnung – nachvollziehbar für Mieter und rechtssicher für Eigentümer. Sie wünschen sich eine verlässliche, transparente und zeitsparende Lösung?
ista bietet Ihnen genau das: Wir unterstützen Sie mit einem ganzheitlichen Abrechnungsservice, der exakt auf die Bedürfnisse Ihrer Liegenschaften zugeschnitten ist. Unsere intelligente Fernauslesetechnologie ermöglicht eine lückenlose, automatisierte Verbrauchserfassung – ganz ohne Vor-Ort-Termine. So sparen Sie wertvolle Zeit und Ressourcen in Ihrer Verwaltung.
Möchten Sie Ihre Heizkostenabrechnung vereinfachen?
Sie sind Mieter?
Besuchen Sie gerne unsere Seite zur Abrechnungserklärung – dort finden Sie hilfreiche Informationen rund um Ihre Heizkostenabrechnung. Wenn Sie konkrete Fragen haben, können Sie uns diese direkt über das Kontaktformular stellen.
Optimieren Sie Ihre Heizkostenabrechnung und nutzen Sie unsere Services.
Erfahren Sie mehr über die vielen Vorteile, die Ihnen die Services von ista bieten. Ganz gleich, ob Sie ein einzelnes Objekt oder einen ganzen Immobilienbestand betreuen, ista verfügt über das nötige Wissen und die Erfahrung, um Ihnen zu helfen, die komplexen Anforderungen an eine korrekte Heizkostenabrechnung zu erfüllen.
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Genaue Abrechnung des individuellen Verbrauchs, die mehr Transparenz und ein besseres Verständnis der Kosten ermöglicht
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Landesweite fachkundige Beratung und Unterstützung bei allen Fragen zur Heizkostenabrechnung in Österreich
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Moderne Messtechnik, die dem österreichischen Maß- und Eichgesetz entspricht
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Kabellose Fernablesung, keine Besuche vor Ort mehr nötig

Wir geben Gebäuden eine Zukunft – mit unserer Rundum-sorglos-Lösung.
Mit smarter Heizkostenabrechnung, digitalem ista Verbrauchsdatenmonitoring und modernster Messtechnik machen wir Ihre Immobilie bereit für morgen. Profitieren Sie von unserer Komplettlösung, die Technik, Effizienz und Komfort perfekt kombiniert und Ihnen als Hausverwaltung alles aus einer Hand liefert
Der große Vorteil: Mühelose Rechtssicherheit. Unsere Lösungen sind vollumfänglich konform mit dem Energieeffizienzgesetz (EEffG) und dem Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) und nehmen Ihnen die komplexen gesetzlichen Anforderungen zuverlässig ab.
Ideal für Hausverwaltungen, die Zeit sparen und ihren Mietern echten Mehrwert bieten wollen.
Unsere intelligenten Geräte sorgen für einen reibungsloseren Abrechnungsprozess.
Durch die Kombination unserer modernen Technologie in unsere Produkte und Services wird die Verwaltung Ihrer Immobilie einfacher denn je. Erfahren Sie mehr über die Produkte und Services zur Verbesserung Ihrer Immobilie.
Weitere innovative Lösungen zur Optimierung Ihrer Immobilie.
Unsere maßgeschneiderten Lösungen sollen unseren Kunden helfen, die Umweltbelastung zu verringern, die Rechtssicherheit in ihren Gebäuden zu verbessern und Energiekosten zu sparen.
Häufig gestellte Fragen
Weil Sie als Wohnungsmieter:in oder – eigentümer*in nur für das bezahlen sollen, was Sie tatsächlich verbraucht haben. Durch die Montage von Mess- und Verteilgeräten und die anschließende gerechte Verteilung der Energiekosten, können Sie Ihren eigenen Verbrauch gezielt steuern. Damit haben Sie die Möglichkeit, Energie und damit bares Geld einzusparen.
Die für das jeweilige Haus in der Abrechnungsperiode angefallenen bzw. fällig gewordenen Versorgungskosten (Heizung, Warmwasser oder Kälte) werden zunächst auf ihre Plausibilität geprüft. Anschließend teilen wir die Gesamtkosten der Versorgungsanlage (Energiekosten und sonstige Kosten des Betriebes) in Heizkosten, Kosten für Warmwasser und Kosten für Kälte auf. Aus der Summe der Energiekosten für Heizung, Warmwasser und Kaltwasser werden jeweils zwei Kostenblöcke gebildet:
Energiekosten:
- Der Fixkostenanteil der Energiekosten beträgt mangels anderer Vereinbarung bei der Abrechnungsperiode bis 31.12.2021 gemäß §13 HeizKG 35% der Energiekosten für Heizung oder Warmwasser, ab der Anrechnungsperiode bis 31.12.2022 dann 30%. Mit entsprechender einstimmiger schriftlicher Vereinbarung kann der Fixkostenanteil derzeit zwischen 15% und 45% festgelegt werden. Diese Kosten werden in der Regel entsprechend der versorgbaren Nutzfläche verteilt. Bei den Energiekosten für Kälte beträgt der Fixkostenanteil 10%.
- Den restlichen Prozentanteil, also mangels Vereinbarung bei Heizung und Warmwasser 70% und Kälte 90% bzw. mit einstimmiger Vereinbarung derzeit zwischen 55% und 85%, bilden ab dem 01.01.2022 dann die Verbrauchskosten, auf deren Höhe Sie durch Ihr Heizverhalten direkten Einfluss nehmen. Nachdem wir die Ablesung vorgenommen haben, erstellen wir eine Gesamtabrechnung für Ihre Hausverwaltung sowie die Einzelabrechnungen der Wohnungsnutzer:innen.
Sonstige Kosten des Betriebes:
- Als Basis für die Berechnung der sonstigen Kosten des Betriebes für Heizung und Warmwasser dient zu 100% die versorgbare Nutzfläche.
Die Abrechnungsfrist zur Legung der Abrechnung beträgt laut §17 Heizkostenabrechnungsgesetz sechs Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.
Die Nachforderung an Versorgungskosten ist gemäß §21 HeizKG binnen einem Jahr nach Ablauf der Abrechnungsperiode geltend zu machen.
Soweit gegen die gehörig gelegte Abrechnung vom Abnehmer:innen nicht spätestens sechs Monate nach Rechnungslegung schriftlich begründete Einwendungen erhoben werden, gilt die Abrechnung gemäß §24 HeizKG als genehmigt.
Welche Kosten im Rahmen der Heiz- und ggf. Warmwasser- und Kältekosten auf die Nutzer*innen umgelegt werden können, ist im Heizkostenabrechnungsgesetz geregelt.
Abgerechnet werden können demnach Energiekosten, also jene Kosten der Energieträger welcher zur Umwandlung in Wärme bestimmt sind wie z.B. Gas, Öl, Strom, Biomasse oder Abwärme sowie der Betriebsstrom und der Kälteenergie.
Ebenso werden die sonstigen Kosten des Betriebes abgerechnet, darunter fallen z.B. die Kosten der Betreuung und Überwachung der Anlage sowie der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft, die Kosten für den Ersatz von Verschleißteilen und die Kosten für die Messgeräte bzw. der Abrechnungserstellung.
Zum Ende des Abrechnungszeitraums liest unser geschultes Servicepersonal die Verbrauchswerte der Mess- und Verteilgeräte termingerecht vor Ort oder mittels Fernablesung ab. Dabei überprüfen sie auch die Funktionsfähigkeit aller Geräte. Wir informieren alle Hausbewohner:innen rechtzeitig schriftlich über den Ablesetermin vor Ort per Hausaushang oder Benachrichtigungskarte, wenn ein Betreten jeder einzelnen Wohneinheit, aufgrund der eingesetzten Messtechnik, notwendig ist. Die Datenerfassung der Verbrauchswerte erfolgt mit einem mobilen Erfassungsgerät. Sofern bei Ihnen Funk- oder M-Bus-Technologie eingesetzt ist, müssen wir Ihre Wohnung nicht betreten.