Klare Vorgaben und moderne Technologien sollen Österreichs Energieeffizienz steigern und den Endenergieverbrauch deutlich senken.
Der Energieverbrauch in Österreich soll gesenkt werden – das ist das Hauptziel des Energieeffizienzgesetzes, kurz EEffG. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Umwelt, sondern auch um langfristige Kosteneinsparungen für Haushalte und Unternehmen.
Mit dem EEffG setzt die österreichische Regierung verbindliche Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs um und verankert damit Nachhaltigkeit und Energieeffizienz auf der unternehmerischen und gesellschaftlichen Agenda. Durch Energieeffizienzmaßnahmen können die Energiekosten deutlich gesenkt und ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele Österreichs geleistet werden.
Das Energieeffizienzgesetz wurde 2014 als zentrales Element der österreichischen Klimaschutzstrategie eingeführt und legte erstmals verbindliche Einsparziele für große Unternehmen fest. Mit der Novelle vom 15. Juni 2023 ist eine umfassende Überarbeitung des Energieeffizienzgesetzes in Kraft getreten. Das Energieeffizienzgesetz 2023 (EEffG 2023) war zunächst an einer Zweidrittelmehrheit gescheitert, konnte aber im Juni beschlossen werden. Die Novelle war notwendig, um die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in Österreich in nationales Recht umzusetzen. Mit der Novelle soll das Prinzip Energy Efficiency First" durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden. Einsparungen sollen durch eine Kombination von strategischen und geförderten Maßnahmen erreicht werden. Darüber hinaus konnte mit dem Beschluss ein mit Strafzahlungen verbundenes Vertragsverletzungsverfahren der EU abgewendet werden.
Im April 2024 wurde das Bundes-Energieeffizienzgesetz erneut geändert, um die Regelungen für Rechenzentren anzupassen.
Ein wichtiger Aspekt des EEffG findet sich in der Verordnung über die individuelle Verbrauchserfassung (EEff-IVEV). Das EEffG schreibt grundsätzlich vor, dass in bestehenden und neuen Gebäuden mit mehreren Wohnungen oder in Mehrzweckgebäuden mit einer gemeinsamen Wärme-, Warmwasser- oder Kälteversorgung fernablesbare individuelle Verbrauchserfassungsgeräte zur Messung des Wärme-, Kälte- und Warmwasserverbrauchs der einzelnen Einheiten zu installieren sind.
Die EEff-IVEV konkretisiert die technische Machbarkeit und die wirtschaftliche Vertretbarkeit der individuellen und fernablesbaren Verbrauchserfassung von gemeinsamen Wärme- oder Kälteversorgungsanlagen in Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten. Die wirtschaftliche Machbarkeit ist gegeben, wenn der zu erwartende finanzielle Nutzen aus den Einsparungen größer ist als die Kosten der individuellen Verbrauchserfassung.
Gebäude – eine der größten Energieverbraucher. Heizung, Lüftung, Beleuchtung und Dämmung haben einen großen Einfluss auf den Energieverbrauch. Das Energieeffizienzgesetz sorgt dafür, dass bestehende Gebäude modernisiert und Neubauten energieeffizient geplant werden. Hauseigentümer und Hausverwaltungen müssen konkrete Vorgaben einhalten, um die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu verbessern.
Gemäß EEffG § 55 Abs. 2 sind bis 1. Jänner 2027 nicht fernablesbare Einzelverbrauchszähler und Heizkostenverteiler auf Fernablesbarkeit nachzurüsten oder durch fernablesbare Geräte zu ersetzen.
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Die Durchführung eines Energieaudits dient dazu, Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen zu identifizieren, zu quantifizieren und die Ergebnisse in einem Bericht festzuhalten. Von dieser Verpflichtung sind ca. 2.000 Großunternehmen in Österreich betroffen.
Verpflichtet sind:
Diese Unternehmen müssen ein Energieaudit durchführen oder ein anerkanntes Managementsystem betreiben. Die Dokumentation der Erfüllung der Mindestanforderungen erfolgt alle vier Jahre in Form eines standardisierten Kurzberichts. Die E-Control als Vollzugsbehörde legt durch Verordnung nähere Bestimmungen über Format, Aufbau und Gliederung der standardisierten Kurzberichte fest. Er enthält unter anderem Angaben zum Energieverbrauch für alle Energieträger und deren Abwärme-Potentiale, Angaben zu den Hauptenergieverbrauchsfaktoren und den Hauptverbrauchssektoren sowie Angaben zu den Maßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz gesetzt wurden. Angaben zu den Investitionskosten und Angaben zur jährlichen Energiekosteneinsparung sowie Angaben zu den in den letzten vier Jahren durchgeführten Energieeffizienzmaßnahmen.
Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EN 16001, ISO 50001) oder ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem (ISO 14001, EMAS) oder ein gleichwertiges Managementsystem, das „auch ein regelmäßiges internes oder externes Energieaudit umfasst“, ist förderfähig.
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Das Energieeffizienzgesetz sieht verschiedene Maßnahmen- und Informationspflichten für Energielieferanten, Unternehmen und Energiedienstleister vor. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Strafhöhe | Gesetzesverstöße |
bis zu 100.000,- Euro |
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bis zu 50.000,- Euro |
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bis zu 20.000,- Euro |
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bis zu 10.000,- Euro |
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Der österreichische Staat hat sich dazu verpflichtet, eine Vorreiterrolle im Bereich im Bereich Energieeffizienz und CO2-Reduktion einzunehmen. Das bedeutet, dass Bundesgebäude und Einrichtungen des Bundes besonders strenge Vorgaben zur Energieeinsparung, Nutzung erneuerbarer Energien und Effizienzsteigerung einhalten müssen. Damit soll eine Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft, Unternehmen und Haushalte geschaffen werden.
Welche Maßnahmen muss der Bund umsetzen?
Nein. Ziel des Bundes ist es, in Österreich mit gutem Beispiel voranzugehen und andere Akteure zu motivieren, ähnliche Maßnahmen freiwillig umzusetzen. Verpflichtend sind die Regelungen des EEffG ausschließlich für Bundesgebäude. Private oder nicht-bundeseigene Gebäude sind jedoch nicht an diese Verpflichtungen gebunden. Für sie gelten stattdessen die Bauordnungen der Bundesländer sowie die EU-Gebäuderichtlinie.
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