Die Europäische Gebäuderichtlinie: Mehr Energieeffizienz in Österreichs Gebäudesektor.

Die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) ist ein zentrales Element der Energieeffizienzpolitik der Europäischen Union. Ihr Ziel ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Sie konzentriert sich auf wesentliche Aspekte des Gebäudesektors, darunter die Steigerung der Gesamtenergieeffizienz, die Entwicklung von Infrastruktur für nachhaltige Mobilität und die Integration von gebäudeintegrierter Energieerzeugung.

Sanierungsstau im Gebäudesektor: Warum jetzt gehandelt werden muss.

40 % des Energieverbrauchs in der EU entfällt auf den Gebäudesektor. Doch rund 85 % der bestehenden Gebäude wurden vor dem Jahr 2000 errichtet, und 75 % von ihnen weisen eine schlechte Energieeffizienz auf. In Österreich gelten rund 60 % der Gebäude aus energetischer Sicht als sanierungsbedürftig, die Sanierungsrate stagniert seit 2015 jedoch bei 1,5%. Die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden ist daher entscheidend, um Energiekosten zu senken, den Klimaschutz voranzutreiben und einen emissionsfreien Gebäudebestand zu schaffen.

Darüber hinaus unterstützt die EPBD die Verbesserung der Luftqualität, die Digitalisierung der Energiesysteme und den Ausbau einer nachhaltigen Mobilitätsinfrastruktur. Da sich die EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf Gebäudebestand, Geografie und Klima unterscheiden, haben sie die Möglichkeit, nationale Lösungen für die Umsetzung der Richtlinie zu entwickeln.

Gut zu wissen: Neben der EU-Gebäuderichtlinie spielt in diesem Zusammenhang auch die Energieeffizienzrichtlinie EED (Energy Efficiency Directive / Richtlinie (EU) 2023/1791) eine wichtige Rolle. Beide Richtlinien sind Teil des „Fit for 55“-Pakets der EU-Kommission und sollen zur CO2 -Reduktion und zur Förderung eines nachhaltigen und energieeffizienten Gebäudebestands beitragen. Während die EED den allgemeinen Rahmen für Energieeinsparungen schafft, legt die EPBD spezifische Anforderungen für den Gebäudesektor fest.

EPBD: die rechtlichen Grundlagen.

Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde erstmals 2002 verabschiedet und seither mehrfach novelliert. In Österreich erfolgt die Umsetzung vor allem durch die OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“.

Die aktuelle Fassung der EPBD (2024/1275/EU) wurde im April 2024 vom Europäischen Parlament und dem Rat endgültig verabschiedet. Sie wurde am 8. Mai 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist seit dem 28. Mai 2024 in Kraft.

Durch die Novellierung ergeben sich für den Gebäudebereich neue Anforderungen und verschärfte Standards, die von Immobilieneigentümern, Gebäudeverwaltern und Unternehmen zu beachten sind. Zum einen wird auf konkrete Anforderungen an die bauliche Beschaffenheit und Vorgaben im Gebäudebereich verwiesen. Zum anderen werden neue Messinstrumente und Orientierungswerte eingeführt, die die Energieeffizienz von Gebäuden besser sichtbar und messbar machen.

Die EU-Gebäuderichtlinie greift dabei zentrale Aspekte auf, die unter anderem die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz, die Schaffung von Infrastruktur für nachhaltige Mobilität und gebäudeintegrierte Energieerzeugung oder die Einführung von zentralen Anlaufstellen für Information und Beratung umfassen.

Auch Österreich ist gefordert, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen, unterstützt durch nationale Sanierungspläne (NBRP) und die Dekarbonisierung der Wärme- und Kälteversorgung.

Gut zu wissen: Ein Großteil der Umsetzungsaufträge steht unter dem Vorbehalt der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit. Die einzelnen Forderungen gelten auch nicht unmittelbar für die Bürgerinnen und Bürger. Dazu müssen sie erst bis Ende Mai 2026 vom Nationalrat in österreichisches Recht umgesetzt werden.

Die zentralen Ziele der EPBD.

Das Hauptziel der EPBD ist die vollständige Dekarbonisierung des gesamten Gebäudebestands bis 2050, das bedeutet alle Gebäude in der EU sollen bis dahin das Nullemissionsziel erreichen. Die EPBD legt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden fest und verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten - also auch Österreich - zur Erstellung eines Sanierungsfahrplans. Dieser Plan soll sicherstellen, dass

  • Ineffiziente Gebäude schrittweise saniert werden
  • verbindliche Sanierungsziele für Wohn- und Nichtwohngebäude festgelegt werden.

Für Immobilienbesitzer und die Wohnungswirtschaft bedeutet das

  • Steigende Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude
  • energetische Sanierungspflicht für ineffiziente Gebäude
  • Förderung erneuerbarer Energien und der Infrastruktur für Elektromobilität

Außerdem werden zentrale Anlaufstellen für Information und Beratung eingeführt.

Die wichtigsten Bestimmungen der EPBD-Novelle 2024

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Chancen und Risiken der EPBD.

Die EPBD bietet aus Sicht der Bauwirtschaft erhebliche Marktchancen, insbesondere im Bereich der Sanierung und Sanierungsberatung. Die Umsetzung stellt jedoch erhebliche Herausforderungen dar, insbesondere in Bezug auf technische Machbarkeit bei Bestandsgebäuden und die Verfügbarkeit alternativer beziehungsweise erneuerbarer Energiesysteme. Ein weiteres Risiko ergibt sich aus den hohen Kosten für Sanierungs- und Umrüstungsmaßnahmen sowie der Notwendigkeit staatlicher Förderungen – gerade in Zeiten knapper öffentlicher Budgets.

Grundsätzlich sollen Sanierungen nur durchgeführt werden, wenn sie technisch, funktional und wirtschaftlich umsetzbar sind. Daher sind Ausnahmen vorgesehen, etwa für landwirtschaftliche Betriebe, die Landesverteidigung sowie denkmalgeschützte oder architektonisch wertvolle Gebäude.

Höhere energetische Standards sind in der Bauphase teurer, senken aber langfristig die Energiekosten erheblich, wodurch sowohl Eigentümer als auch Haushalte finanziell entlastet werden. Gleichzeitig kann dies einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Energiearmut leisten. Die EPBD verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zudem sicherzustellen, dass die sozialen Auswirkungen der Sanierungskosten begrenzt bleiben, um finanzielle Härten für betroffene Haushalte zu vermeiden.

Städte und Gemeinden sowie der private Wohnungsbau stehen damit vor großen finanziellen, technischen und organisatorischen Herausforderungen, aber auch vor der Chance, ihren Gebäudebestand nachhaltiger zu gestalten: Viele Städte bauen bereits über den bestehenden Standard hinaus. Allerdings wird der Bund erhebliche finanzielle Mittel bereitstellen müssen, um das energetische Bauen zu fördern und die Ziele zu erreichen.

Was müssen Eigentümer jetzt tun?

Die EPBD ist derzeit noch nicht in österreichisches Recht umgesetzt, daher gibt es noch keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen für Hausbesitzer. In Österreich gibt es für Wohn- und Privathäuser keine Sanierungsverpflichtung, davon sind bis 2033 nur Nichtwohngebäude – also öffentliche Gebäude, Büros, Geschäfte – betroffen.

Die Vorgabe der EU ist jedoch klar: Der Primärenergieverbrauch des Gebäudebestandes in Österreich muss schrittweise gesenkt werden. Daher ist bereits jetzt absehbar, dass bei zahlreichen Gebäuden Sanierungsmaßnahmen notwendig werden.

Um frühzeitig auf die kommenden Anforderungen vorbereitet zu sein, sollten sich Gebäudeeigentümer und -verwalter bereits jetzt mit möglichen Maßnahmen auseinandersetzen.

Ein zentraler Aspekt der EPBD ist die schrittweise Senkung des Primärenergieverbrauchs im Wohngebäudebestand. Um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen, sollten Eigentümer und Verwalter gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Gebäude einleiten. Dazu gehört zunächst die Durchführung eines Energieaudits, um den aktuellen Energieverbrauch zu bewerten und Einsparpotenziale zu identifizieren. Darauf aufbauend können gezielte Sanierungsmaßnahmen geplant werden, beispielsweise die Verbesserung der Dämmung, der Austausch ineffizienter Fenster, Installation smarter Zähler oder die Modernisierung der Heizungsanlage.

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Für Sanierungsmaßnahmen gibt es in Österreich Förderung.

Da Sanierungsmaßnahmen mit erheblichen Investitionen verbunden sind, sollten Hauseigentümer zudem frühzeitig prüfen, welche Fördermittel auf nationaler und EU-Ebene zur Verfügung stehen. Verschiedene Programme unterstützen die energetische Gebäudesanierung finanziell und helfen, die Umsetzung wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten. Umfassende Informationen bietet die zentrale Umweltförderstelle. Hier sind alle Förderungen für Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen aufgelistet.

Eine rechtzeitige Planung und Nutzung der bestehenden Fördermöglichkeiten kann helfen, sich optimal auf die zukünftigen gesetzlichen Anforderungen vorzubereiten.

Die Energieberatungsstellen der Bundesländer

Für eine Beratung zu den Themen energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie Förderungen können sich Hausbesitzer an die Energieberatungsstellen der Bundesländer wenden. Die Beratung ist kostenlos.

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Aktuelle Entwicklungen: Umsetzung der EPBD in Österreich

Die nationale Umsetzung der EPBD wird eine entscheidende Rolle für die konkrete Ausgestaltung der neuen Anforderungen in Österreich spielen. Für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sind 24 Monate ab Veröffentlichung der EPBD vorgesehen. Einige zentrale Begriffe, wie z.B. die Definition von Nullemissionsgebäuden, sind noch zu präzisieren und werden in den nächsten Jahren einen hohen Abstimmungsbedarf erfordern.

Da die Energie- und Wärmepolitik in Österreich primär in der Kompetenz der Bundesländer liegt, werden die Vorgaben der EPBD vor allem über das Baurecht umgesetzt. Eine zentrale Rolle kommt dabei dem Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) zu, das bereits bisher für die Koordination der baurechtlichen Vorgaben zuständig war. Die wichtigsten Maßnahmen zur Umsetzung der EPBD betreffen unter anderem die Überarbeitung und Einführung neuer Regelwerke. So sind in den nächsten Monaten und Jahren folgende Anpassungen geplant:

  • die Überarbeitung der OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“.
  • ein neuer OIB-Leitfaden für einen Renovierungspass.
  • die Erstellung eines nationalen Gebäuderenovierungsplans.
  • ein OIB-Dokument zum Nachweis der Kostenoptimalität.
  • eine neue OIB-Richtlinie 7 mit Fokus auf Nachhaltigkeit.

Neben der baurechtlichen Umsetzung auf Länderebene sind auch gesetzliche Anpassungen auf Bundesebene erforderlich. Unter anderem wird die EPBD im Energieausweisvorlagegesetz verankert. Weiters sind Änderungen im Wohn- und Mietrecht geplant, um Sanierungsmaßnahmen zu erleichtern und die gesetzlichen Rahmenbedingungen an die neuen Anforderungen der EPBD anzupassen.

Die Gebäuderichtlinie wird insbesondere für den öffentlichen Neubau relevant sein. Ab 2027 müssen alle neuen öffentlichen Gebäude mit Solaranlagen ausgestattet sein, und ab 2028 dürfen nur noch Nullemissionsgebäude errichtet werden. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Bundesinnung Bau begleiten diesen Prozess und setzen sich für eine praxisgerechte und wirtschaftlich vertretbare Umsetzung ein. Dabei werden sie auch darauf achten, dass übermäßige regulatorische Belastungen, das sogenannte Gold Plating, vermieden werden. Letztlich wird die Umsetzung der EPBD in Österreich entscheidend davon abhängen, wie gut es gelingt, die neuen Anforderungen in praktikable und finanzierbare Lösungen umzusetzen.

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