Ihre Fragen zu den steigenden Energiepreisen

Die steigenden Energiepreise und die damit verbundenen Sorgen unserer Kund:innen nehmen wir sehr ernst. Daher haben wir anhand eingegangener Kund:innenanfragen in den letzten Wochen einen Fragenkatalog erstellt, der Ihnen dabei helfen soll, Informationen rund um das Thema näher zu erklären.

ista Fragenkatalog

Hier finden Sie einen Überblick der meist gestellten Kund:innenanfragen zu den steigenden Energiekosten. Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, wenden Sie sich bitte telefonisch 050 230 230-400, per E-Mail unter kundencenter@ista.at oder über das Kontaktformular an unser ista Service-Team. 

Fragen für Endnutzer:innen

Wieso wird mein laufendes monatliches Akonto so stark angehoben?

Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Aufgrund der letzten Jahresabrechnung wird eine neue Kalkulation und Einstufung unter Berücksichtigung des Verbrauches vorgenommen. Hat sich ihr Verbrauchsverhalten deutlich verändert, kann diese Anpassung höher ausfallen, um eine zu hohe Nachzahlung zu vermeiden. 

Aktuell sorgt, zusätzlich zum Verbrauchsverhalten, der steigende Energiepreis für eine notwendige Anpassung. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass ista Österreich nicht für die Preisgestaltung der Energiekonzerne verantwortlich ist, sondern wir lediglich die Ver- und Abrechnung aufgrund der gelegten Eingangsrechnungen durchführen. Die einlangenden Rechnungen werden geprüft, bezahlt und ohne Aufschlag an die Kund:innen im Zuge der Jahresabrechnung weiterverrechnet. Die laufende Monatsvorschreibung wird berechnet und an die Nutzer*innen ohne Aufschlag weiterverrechnet. 


Kann ich meine Akontozahlung anpassen lassen? 

Gerne können Sie Ihre Akontozahlung in die Höhe setzen lassen, um eine höhere Nachzahlung zu vermeiden. Eine Reduzierung der Akontozahlung ist leider nicht möglich, da ista Österreich die laufenden Akontozahlungen der Energieversorger zu tätigen hat und kostendeckend, also ohne jeden Aufschlag, arbeitet. 

Die laufende Monatsvorschreibung wird berechnet und an die Nutzer*innen ohne Aufschlag weiterverrechnet. 


Wie geht ista Österreich mit dem Strompreisdeckel um? 

Dieser betrifft nur den privaten Haushalt bzw. den persönlichen Kundenanschluss beim Energieanbieter. ista Österreich ist kein Stromlieferant und dementsprechend bieten wir keine Grundversorgung an, verantwortlich ist ihr Stromlieferant.


Kann ich bei der ista die Grundversorgung beantragen? 

ista Österreich ist kein Stromlieferant und dementsprechend bieten wir keine Grundversorgung an. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren Stromlieferanten.


Kann mich ista Österreich finanziell unterstützen bzw. kann ich bei ista Österreich um finanzielle Unterstützung ansuchen?

Wir können Ihnen nach einer internen Prüfung eine kostenlose Ratenzahlung im Falle eines Rückstandes anbieten. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Kundennummer per E-Mail an kaltmiete@ista.at bzw. telefonisch an 050 230 230-100.

Für finanzielle Unterstützungen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen regionalen Förder- und Unterstützungsstellen. Gerne stellen wir Ihnen die dafür notwendigen Unterlagen (aktuelle Vorschreibung, letzten Jahresabrechnung, Kontoauszug Kundenkonto) zur Verfügung. Diesbezüglich sowie bei Fragen zur Einsicht in die Unterlagen über das Direktverrechnung-Web-Portal wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Kundennummer an unser Kundenmanagement unter 050 230 230-100.


Was passiert, wenn ich mir die Vorschreibung nicht leisten kann?

Vorweg, das laufende Akonto dient der Aufteilung der voraussichtlichen Jahreskosten sowie der Erleichterung der Bezahlung dieser Kosten. Die laufende Monatsvorschreibung bleibt in der aktuellen Höhe bestehen, eine finanzielle Unterstützungsmöglichkeit können Sie bei der für Sie regional zuständigen Förderstelle in Erfahrung bringen.


Warum und seit wann sind die Energiepreise so enorm gestiegen?

Der Energiepreis hat sich einerseits wegen geopolitischer Ereignisse 2022 deutlich zu Lasten der Kunden und andererseits aufgrund von Maßnahmen auf europäischer Ebene (z.B. Klimaschutzziele, Ausstieg Atomenergie und nach der Pandemie deutlich gestiegene Nachfrage am Energiesektor) verändert.


Was kann ich tun um die Abrechnung (Verbrauch und Kosten) gering zu halten? Nützt Energiesparen etwas bzw. zahlt sich das wirklich aus? 

Um eine eventuelle Nachzahlung aus der Abrechnung so gering wie möglich zu halten, können Sie einerseits die laufende Vorschreibung in die Höhe setzen lassen und andererseits versuchen Energie einzusparen. Die laufende Akontoerhöhung ist für viele Nutzer*innen eine geringere finanzielle Belastung als die Abrechnungskosten im späteren Verlauf auf einmal bzw. im Zuge einer Ratenvereinbarung begleichen zu müssen.  

Das Berücksichtigen von Energiespartipps ist kosten-, energie- und ressourcensparend und beeinflusst Ihren Energieverbrauch positiv. Wichtige Tipps und Tricks zum Thema Energiesparen im Alltag und in den eigenen vier Wänden finden Sie bei den ista-Energiespartipps. Hier geht’s zu den Tipps!

Auch einige Webseiten von Umweltorganisationen, die Wirtschaftskammer Österreich oder diverse Konsumentenschutzverbände haben wichtige Tricks zusammengesammelt, wie Energie, Ressourcen und Kosten effektiv und nachhaltig eingespart werden können.

Fragen für Hausverwaltungen

Wieso wird mein laufendes monatliches Akonto so stark angehoben? 

Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Aufgrund der letzten Jahresabrechnung wird eine neue Kalkulation und Einstufung unter Berücksichtigung des Verbrauches vorgenommen. Hat sich ihr Verbrauchsverhalten deutlich verändert, kann diese Anpassung höher ausfallen, um eine zu hohe Nachzahlung zu vermeiden. 

Aktuell sorgt, zusätzlich zum Verbrauchsverhalten, der steigende Energiepreis für eine notwendige Anpassung. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass ista Österreich nicht für die Preisgestaltung der Energiekonzerne verantwortlich ist, sondern wir lediglich die Ver- und Abrechnung aufgrund der gelegten Eingangsrechnungen durchführen. Die einlangenden Rechnungen werden geprüft, bezahlt und ohne Aufschlag an die Kund:innen im Zuge der Jahresabrechnung weiterverrechnet. Die laufende Monatsvorschreibung wird berechnet und an die Nutzer*innen ohne Aufschlag weiterverrechnet. 

 

Kann ich meine Akontozahlung anpassen lassen? 

Gerne können Sie Ihre Akontozahlung in die Höhe setzen lassen, um eine höhere Nachzahlung zu vermeiden. Eine Reduzierung der Akontozahlung ist leider nicht möglich, da ista Österreich die laufenden Akontozahlungen der Energieversorger zu tätigen hat und kostendeckend, also ohne jeden Aufschlag, arbeitet. 

Die laufende Monatsvorschreibung wird berechnet und an die Nutzer*innen ohne Aufschlag weiterverrechnet. 

 

Wie geht ista Österreich mit dem Strompreisdeckel um? 

Dieser betrifft nur den privaten Haushalt bzw. den persönlichen Kundenanschluss beim Energieanbieter. ista Österreich ist kein Stromlieferant und dementsprechend bieten wir keine Grundversorgung an, verantwortlich ist ihr Stromlieferant.


Kann ich bei der ista die Grundversorgung beantragen? 

ista Österreich ist kein Stromlieferant und dementsprechend bieten wir keine Grundversorgung an. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren Stromlieferanten.


Kann mich ista Österreich finanziell unterstützen bzw. kann ich bei ista Österreich um finanzielle Unterstützung ansuchen? 

Wir können Ihnen nach einer internen Prüfung eine kostenlose Ratenzahlung im Falle eines Rückstandes anbieten. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Kundennummer per E-Mail an kaltmiete@ista.at bzw. telefonisch an 050 230 230-100. 

Für finanzielle Unterstützungen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen regionalen Förder- und Unterstützungsstellen. Gerne stellen wir Ihnen die dafür notwendigen Unterlagen (aktuelle Vorschreibung, letzten Jahresabrechnung, Kontoauszug Kundenkonto) zur Verfügung. Diesbezüglich sowie bei Fragen zur Einsicht in die Unterlagen über das Direktverrechnung-Web-Portal wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Kundennummer an unser Kundenmanagement unter 050 230 230-100.  

 

Was passiert, wenn ich mir die Vorschreibung nicht leisten kann? 

Vorweg, dass laufende Akonto dient der Aufteilung der voraussichtlichen Jahreskosten sowie der Erleichterung der Bezahlung dieser Kosten. Die laufende Monatsvorschreibung bleibt in der aktuellen Höhe bestehen, eine finanzielle Unterstützungsmöglichkeit können Sie bei der für Sie regional zuständigen Förderstelle in Erfahrung bringen. 

Für Unternehmen wurde ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, welches Strom, Erdgas und Treibstoff mit 30% Preisdifferenz zum Vorjahr subventioniert. Nähere Infos zum Förderzeitraum, der Registrierung, Antragstellung, Auszahlung und Ausnahmen erhält man beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Austria Wirtschaftsservice als Förderbank des Bundes.

Warum und seit wann sind die Energiepreise so enorm gestiegen?

Der Energiepreis hat sich einerseits wegen geopolitischer Ereignisse 2022 deutlich zu Lasten der Kunden und andererseits aufgrund von Maßnahmen auf europäischer Ebene (z.B. Klimaschutzziele, Ausstieg Atomenergie und nach der Pandemie deutlich gestiegene Nachfrage am Energiesektor) verändert.

 

Was kann ich tun um die Abrechnung (Verbrauch und Kosten) gering zu halten? Nützt Energiesparen etwas bzw. zahlt es sich wirklich aus? 

Um eine eventuelle Nachzahlung aus der Abrechnung so gering wie möglich zu halten, können Sie einerseits die laufende Vorschreibung in die Höhe setzen lassen und andererseits versuchen Energie einzusparen. Die laufende Akontoerhöhung ist für viele Nutzer*innen eine geringere finanzielle Belastung als die Abrechnungskosten im späteren Verlauf auf einmal bzw. im Zuge einer Ratenvereinbarung begleichen zu müssen.  

Das Berücksichtigen von Energiespartipps ist kosten-, energie- und ressourcensparend und beeinflusst Ihren Energieverbrauch positiv. Wichtige Tipps und Tricks zum Thema Energiesparen im Alltag und in den eigenen vier Wänden finden Sie bei den ista-Energiespartipps. Hier geht’s zu den Tipps!

Auch einige Webseiten von Umweltorganisationen, die Wirtschaftskammer Österreich oder diverse Konsumentenschutzverbände haben wichtige Tricks zusammengesammelt, wie Energie, Ressourcen und Kosten effektiv und nachhaltig eingespart werden können.

Unterstützungsstellen in Österreich

Ein Überblick einiger Förderungen & Anlaufstellen

Um einen Überblick zu schaffen, welche Förderungen es aktuell in Bezug auf die steigenden Energiekosten in Österreich und den einzelnen Bundesländern gibt, haben wir einige wichtige Anlaufstellen zusammengefasst und aufbereitet. Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass laufend Änderungen an Förderungen und Unterstützungshilfen vorgenommen werden und daher manche Informationen abweichen können. Gerne können Sie auf den jeweiligen Seiten den aktuellsten Stand nachlesen. (Stand: Oktober 2022)

 

Österreichweit

 

Förderprogramm für Unternehmen

  • Subventionierung von Strom, Erdgas und Treibstoff mit 30% Preisdifferenz zum Vorjahr.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Der Wohnschirm des Sozialministeriums

  • Hilfeleistung für Personen, die sich das Wohnen nicht mehr leisten können. 
  • Schützt vor Wohnungsverlust und bei Problemen mit zu hohen Energiekosten. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wien

Wohnungssicherungs Plus

  • Die Wohnungssicherung Plus ist eine finanzielle Hilfe bei Rückständen der Miete, des Nutzungsentgelts oder der Betriebskosten.
  • Berechtigt sind: Beziehende einer Mindestsicherung, einer Wohnbeihilfe, einer AlVG-Leistung oder einer Ausgleichs- oder Ergänzungszulage und/oder Personen mit Anspruch auf Rehabilitationsgeld, Wiedereingliederungsgeld oder Übergangsgeld und/oder Personen mit GIS-Befreiung und/oder Personen, die vom Kostendeckel des Erneuerbaren Ausbaugesetzes (EAG §72a) umfasst sind
  • 70 Prozent des Rückstandes werden übernommen
  • Anträge können von 4. September 2023 bis 29. Februar 2024 gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

    Wiener Wohnbonus 2023

    • Betrag in Höhe von € 200,--.
    • Berechtigt sind jene Haushalte mit kleinem Einkommen (Einpersonenhaushalt = < € 40.000,-- pro Jahr; Mehrpersonenhaushalt = < € 100.000,-- pro Jahr). Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Wien.
    • Auszahlung findet Juni & Juli 2023 statt.

    Weitere Informationen finden Sie hier.
     

    Wiener Sonder-Gutschrift 2023

    • Durchschnittlicher Betrag in Höhe von € 120,--.
    • Berechtigt sind Mieter:innen in Wiener Gemeindebauten. 
    • Auszahlung findet im Sommer 2023 statt.

    Weitere Informationen finden Sie hier.
     

    Wiener Energiekostenunterstützung (Energiekostenpauschale)

    • Betrag in Höhe von € 200,--.
    • Berechtigt sind jene Haushalte mit kleinem Einkommen (Einpersonenhaushalt = < € 40.000,-- pro Jahr; Mehrpersonenhaushalt = < € 100.000,-- pro Jahr).
    • Eine Antragstellung ist nicht notwendig, da sozial bedürftige Haushalte (Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, Arbeitslosenversicherung, Ausgleichs- und Ergänzungszulage) direkt bearbeitet werden.

    Weitere Informationen finden Sie hier.
     

    Wiener Energieunterstützung Plus

    • Umfasst eine Teilübernahme von Energiekostenrückständen bzw. Rückständen aus der Jahresabrechnung bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von € 500,-- pro Haushalt und Antrag.
    • Jener Personenkreis mit einer GIS-Befreiung oder dem Bezug einer Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, Arbeitslosenversicherung und/oder Ausgleichs- und Ergänzungszulage ist berechtigt.
    • Die Antragstellung ist von 1. Oktober 2022 bis 30. Juni 2024 unter www.wien.gv.at oder einer Beratungsstelle möglich.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

     

    Weitere Erleichterungen seitens der Wien Energie

    • Die Ratenzahlung für alle Bereiche (Strom, Gas, Wärme) wurde auf freiwilliger Basis auf 18 Monate verlängert.
    • Das Aussetzen der Abschaltungen für sämtliche Bereiche (Strom, Gas, Wärme) ist im Zeitraum von Dezember 2022 bis Februar 2023 möglich.
    Oberösterreich

    Folgende Erleichterungen wurden in Oberösterreich bereits durchgeführt:

    • Entfall des Ökostromförderbetrag seit Jahresbeginn, wodurch sich jeder Haushalt zwischen € 90 bis € 100 im Jahr erspart.
    • Reduktion der Elektrizitätsabgabe von 1,5 Cent/kWh auf 0,1 Cent/kWh.
    • Reduktion der Erdgasabgabe von 6,6 Cent/m3 auf 1,2 Cent/m3.
    • Reaktivierung des Heizkostenzuschusses.

     

    Heizkosten- und Energiezuschuss

    • Betrag in Höhe von € 200,-- pro Haushalt.
    • Gefördert werden sozial bedürftige Personen, die bestimmte Netto-Einkommensgrenzen nicht überschreiten (siehe Website).
    • Das Ansuchen um Zuerkennung des Heizkosten-/Energiekostenzuschusses ist beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. 
    • Die Antragsstellung ist vom 02. Jänner bis 28. April 2023 möglich. 

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    Steiermark

    Steiermarkbonus

    • Auszahlung des Bonus in Höhe von € 300,-- bereits im Juli 2022.

    Weitere Informationen finden Sie hier.  

     

    Heizkostenzuschuss

    • Betrag in Höhe von € 340,--.
    • Dieser Heizkostenzuschuss ist nur für Menschen mit geringem Einkommen. Berechtigt sind Personen, die seit dem 01. September 2022 Ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keine Wohnunterstützung beziehen und deren Haushaltseinkommen bei alleinstehenden Personen nicht höher als € 1.371,--/Monat und bei Ehepaaren und Haushaltsgemeinschaften nicht höher als € 2.057,--/Monat sein darf. Bei jedem Kind, das Familienbeihilfe bekommt, erhöht sich dieser Betrag um € 412,--/Monat. 
    • Die Antragsstellung ist von 01. Oktober 2022 bis 28. Februar 2023 beim Gemeinde/-oder Stadtamt möglich.

    Weitere Informationen finden Sie hier.  

    Burgenland

    Anti-Teuerungsbonus

    • Betrag in Höhe von max. € 700,--. Personen, die unter die aktuelle Regelung des Heizkostenzuschusses fallen, erhalten den Maximalbetrag. Für andere Personengruppen wird die Höhe des Bonus individuell bis zu einem Mindestbetrag von 400 Euro berechnet.
    • Die Antragsstellung kann online über www.burgenland.at oder direkt in der Heimatgemeinde gestellt werden

    Weitere Informationen finden Sie hier.  

    Erhöhung der Wohnbeihilfe

    • Die Wohnbeihilfe wird im Burgenland zudem von derzeit drei auf fünf Euro pro Quadratmeter angehoben.
    Kärnten

    Kärnten-Bonus

    • Erhöhung auf € 600,--.
    • Anspruch auf die Bonuszahlung haben alle Kärntnerinnen und Kärntner mit einem Netto-Monatseinkommen von maximal 1.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.400 Euro (Zwei-Personen-Haushalte). Für jede weitere Person im Haushalt steigt die Einkommensgrenze um 400 Euro an. Für alleinerziehende Personen steigt die Grenze pro Kind im Haushalt um 700 Euro.
    • Die Antragstellung ist bis 30 April 2023 hier auf ktn.gv.at möglich. 

    Weitere Informationen finden Sie hier.  

    Niederösterreich

    Heizkostenzuschuss 

    • Betrag in Höhe von € 300,--.
    • Förderung möglich, sofern das Haushaltseinkommen einen entsprechenden Grenzwert je Haushaltsgröße nicht überschreitet. Mehr Informationen sind unter noe.gv.at nachzulesen. 
    • Der NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss kann online von 19. April 2023 bis 30. Juni 2023 beantragt werden.

    Weitere Informationen finden Sie hier. 

     

    NÖ-Strompreisrabatt

    • Betrag in Höhe von 11 Cent/kWh für den privaten Haushalt und den persönlichen Kundenanschluss.
    • Bei einem Einpersonenhaushalt belaufen sich die Förderungen auf etwa € 170,--, bei einem Zweipersonenhaushalt auf € 272,--, bei einem Dreipersonenhaushalt auf € 374,-- und bei einem Haushalt mit vier Familienmitgliedern auf € 415,--. 
    • Der Betrag wird direkt von der Stromrechnung bei der Jahresschlussrechnung abgezogen.
    • Die Antragstellung ist seit 01. September möglich. EVN-Kund:innen stellen ihren Antrag direkt bei der EVN. Seit dem 26. September können auch Kund:innen der Wien Energie und vom Verbund direkt beim jeweiligen Energielieferanten stellen. Für alle anderen Stromlieferanten gilt: Antragsteller müssen ihren Rabatt beim Land NÖ beantragen. Frühestens ab 1. Oktober soll der Zuschuss ausgezahlt werden. Der Förderzeitraum des Landes NÖ läuft bis 30. September 2023, die Auszahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen bzw. bei einer späteren Antragstellung aliquot bis September 2023.

    Weitere Informationen finden Sie hier.  

     

    Energiebonus der AK

    • Förderung über € 200,-- für Mitglieder der Arbeiterkammer Niederlösterreich, die keinen Heizkostenzuschuss erhalten jedoch unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt.
    • Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 beantragt werden.

    Weitere Informationen finden Sie hier. 

    Energiekostenzuschuss für Unternehmen

    • Am 22. Dezember 2022 hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) für Unternehmen und Betriebe präsentiert. Dieser gilt von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023. 
    • Ergänzend zum Energiekostenzuschuss wird für Kleinstunternehmen eine Pauschalförderung angeboten. Die Förderung wird gerade vorbereitet und kann ab voraussichtlich Mitte Mai beantragt werden. 

    Weitere Informationen finden Sie hier.

     

    Weitere Förderungen

    • Die Pendlerhilfe wurde aufgrund der hohen Spritpreise erhöht.
    • Die Einkommensgrenze für die Wohnbeihilfe wurde ebenfalls erhöht
    Tirol

    Energiekostenzuschuss

    • Betrag in Höhe von € 250,-- wird aufgrund der Anhebung der Einkommensgrenzen an deutlich mehr Personen ausgezahlt.
    • Einpersonenhaushalte erhalten nach der Anpassung statt € 1.300,-- nun € 1.900,--, bei Mehrpersonenhaushalten beträgt die Grenze nach der Anpassung € 2.700,--.

    Weitere Informationen finden Sie hier.  

    Vorarlberg

    Erhöhung des Heizkostenzuschusses

    • Der Betrag in Höhe von € 270,-- wird auf € 330,-- erhöht.

    Weitere Informationen finden Sie hier.  

     

    Erhöhung des Familienzuschusses

    • Der Betrag in Höhe von € 250,-- wird aufgrund der Anhebung der Einkommensgrenzen an deutlich mehr Personen ausgezahlt.
    • Einpersonenhaushalte erhalten nach der Anpassung statt € 1.300,-- nun € 1.900,--, bei Mehrpersonenhaushalten beträgt die Grenze nach der Anpassung € 2.700,--.
    • Der Familienzuschuss von € 51,-- bis max. € 505,50 wird auf mindestens € 150,-- bis max. € 600,-- erhöht. Die Auszahlung für Oktober wurde zusätzlich verdoppelt, um Vorarlberger:innen weitere Entlastungen zu bringen.

    Weitere Informationen finden Sie hier.  

    Salzburg

    Heizkostenzuschuss (Heizscheck)

    • Einmaliger Zuschuss in Höhe von € 600,--.
    • Die Voraussetzung für den Heizkostenzuschuss für einen Ein-Personen-Haushalt ist ein maximales Netto-Einkommen von 1.300 Euro monatlich (14x jährlich). Bei größeren Haushalten bzw. Kindern erhöht sich dieser Grenzbetrag.
    • Zusätzlich erhalten Haushalte, die aus vier Personen bestehen, eine Gutschrift von € 100,-- pro Haushalt.
    • Die Antragsstellung ist von 01. Jänner bis 31. Mai 2023 möglich. 

    Weiter Informationen finden Sie hier

     

    "Energie 50er"

    • Einmaliger Zuschuss in Höhe von € 50,--.
    • Berechtigt sind jene Personen, denen ein Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/23 vom Land Salzburg gewährt wurde.
    • Eine Antragsstellung für den "Energie 50er" ist nicht erforderlich.

    Weitere Informationen finden Sie hier.


    So einfach können Sie Energie sparen!

    Mit einfachen Tipps & Tricks können Sie ganz einfach Ihre Energiekosten senken.