Ablesung und Geräte
Hier finden Sie jederzeit den passenden Kontakt und schnelle Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen.
Ablesung
Selbstablesung
Bei einer vorgenommenen Selbstablesung, können Sie uns hier Ihre Daten übermitteln.
Zwischenablesung
Bei einem Nutzerwechsel bestellen Sie hier eine kostenpflichtige Zwischenablesung.
Terminauskunft
Wenn ein geplanter Kundendienst vor Ort ansteht, können Sie hier die geplanten Zeiten anfragen.
Ablesebelege
Nach einer durchgeführten Ablesung, können Sie hier Ihre ermittelten Ablesewerte anfragen.
Geräteservice
Gerätemontage
Für eine benötigte Montage eines Gerätes, kann diese hier angefragt werden.
Geräteüberprüfung
Für den Fall einer benötigten Überprüfung der installierten Geräte, können Sie diese hier anfragen.
Beschwerde
Sollten Sie unzufrieden mit unserem Service gewesen sein, können Sie uns hier Ihr Feedback geben.
Die meist gestellten Fragen zum Thema Heizkörper-Tausch
Bevor der alte Heizkörper durch ein Installationsunternehmen demontiert oder ersetzt wird, empfehlen wir Ihnen, ein Foto Ihres Heizkostenverteilers inkl. aktuellem Ablesewert zu machen. So können wir den Verbrauch technisch korrekt weiterführen.
Bei Handtuchtrocknern benötigen wir vorab ein technisches Datenblatt des neuen Heizkörpers. Bitte laden Sie dieses im Kontaktformular hoch.
Das Datenblatt erhalten Sie beim Händler, bei dem Sie den Heizkörper kaufen.
Wir prüfen, ob eine Montage des Heizkostenverteilers auf dem neuen Heizkörper wieder möglich ist.
Ja. Der Installateur darf den Heizkostenverteiler demontieren.
Wichtig zu beachten:
- Handelt es sich um einen Verdunstungszähler, muss dieser
stehend, kühl und sicher aufbewahrt werden, bis wir ihn wieder montieren. - Die Wiedermontage erfolgt erst, wenn der neue Heizkörper vollständig angeschlossen und funktionstüchtig ist.
Ja. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Hausverwaltung:
- ob der Heizkörpertausch erlaubt ist,
- und ob eine Kostenübernahme erfolgt.
Die Wiedermontage kann erst erfolgen, wenn der neue Heizkörper:
- montiert,
- angeschlossen, und
- funktionstüchtig
ist. Erst danach vereinbaren wir einen Termin für die Montage.
Die meist gestellten Fragen zum Thema Ablesung
Der Ablesebeleg kann erst nach erfolgreichem Abschluss der Ablesung Ihrer Liegenschaft erstellt werden.
Liegt noch kein gültiger Ablesewert vor, ist die Erstellung nicht möglich.
Die Bearbeitungszeit hängt von der Größe der Liegenschaft ab und beträgt in der Regel 3–4 Wochen.
Kurz gesagt: Nein.
Laut Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) ist eine Selbstablesung maximal für eine einzige Abrechnungsperiode erlaubt. Danach muss die Ablesung wieder durch den Abgeber oder ein dafür spezialisiertes Unternehmen durchgeführt werden.
Die Ergebnisse der Selbstablesung sind schriftlich oder elektronisch zu übermitteln. Bitte verwenden Sie dafür bevorzugt unsere bereitgestellten Selbstableseformulare.
Sollten die übermittelten Werte offensichtlich falsch sein oder im darauffolgenden Jahr keine reguläre Ablesung möglich sein, wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Hochrechnung durchgeführt.
Bitte melden Sie Ihren ZWA Termin rechtzeitig, damit die Ablesung fristgerecht erfolgen kann.
• Bei Einzug: Termin muss innerhalb von 3 Tagen nach Ihrem Einzug angefordert werden.
• Bei Auszug: Termin bitte vor der offiziellen Schlüssel- bzw. Wohnungsübergabe anmelden.
Eine Zwischenablesung ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die genaue Höhe der Kosten hängt von der jeweiligen Ablesezone ab, also der Entfernung zum ista‑Standort.
- Bei Wien‑Energie‑Kunden, die aus einer Gemeindewohnung ausziehen, wird ein Pauschalbetrag von 40,20 € für die Nutzer*innen verrechnet.
- In allen anderen Fällen übernimmt Wien Energie die Kosten der Zwischenablesung.
Das Foto dient zur Sicherstellung eines korrekten Verbrauchsverlaufs.
Es enthält:
- den aktuellen Ablesewert
- die Geräte- oder Seriennummer
- die eindeutige Identifikation der alten Montageposition
So vermeiden wir spätere Differenzen bei der Verbrauchsabrechnung.