Welche Grundlage gibt es für die Ablesung?
Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem Vertrag mit Ihrer Hausverwaltung/Ihrem Vermieter. Die Hausverwaltung/der Vermieter hat Ihnen gegenüber die Pflicht, einmal jährlich eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Betriebskosten vorzulegen. Die Grundlage bildet das Abrechnungsmodell zur Verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung - VHKA.