Die Schweiz setzt auf eine klimaneutrale Energieversorgung bis 2050. Die Gebäude- und Raumplanungsgesetze der Kantone in Verbindung mit dem CO₂-Gesetz schaffen die gesetzliche Grundlage für energieeffizientes Bauen, nachhaltige Nutzung von Landflächen und die Reduktion von CO₂-Emissionen. Erfahren Sie, wie diese Vorschriften Bauvorhaben, Sanierungen und Stadtentwicklung nachhaltig gestalten.
Die kantonalen Gebäude- und Raumplanungsgesetze legen fest, wie Bauvorhaben, Sanierungen und die Nutzung von Landflächen geplant und umgesetzt werden müssen. Sie definieren Bauzonen, Nutzungsvorgaben, Anforderungen an Energieeffizienz und Klimaschutz und bilden somit die Grundlage für nachhaltige Städte und Gemeinden (BFS, 2024).
Das CO₂-Gesetz (SR 641.71)
Das CO₂-Gesetz regelt die Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Schweiz. Es legt verbindliche Reduktionsziele für Gebäude, Verkehr und Industrie fest und schafft Instrumente zur Förderung erneuerbarer Energien und energieeffizienter Technologien (FOEN, 2025).
Die Kombination aus kantonaler Raumplanung und nationalem CO₂-Gesetz sorgt dafür, dass Neubauten, Renovationen und städtebauliche Projekte klimafreundlich, energieeffizient und nachhaltig umgesetzt werden (BFE, 2025).
Die Gesetze und Vorgaben setzen klare Prioritäten:
Gebäude- und Raumplanung, kombiniert mit energieeffizienter Technik, trägt wesentlich zur Reduktion der nationalen Treibhausgasemissionen bei (FOEN, 2025).
Bauprojekte werden angehalten, Solarenergie, Wärmepumpen und Fernwärme einzusetzen. Das CO₂-Gesetz unterstützt diese Massnahmen zusätzlich finanziell und rechtlich (HEV Schweiz, 2024).
Neubauten und Sanierungen müssen energetische Mindeststandards erfüllen. Auch städtebauliche Planungen berücksichtigen Sonneneinstrahlung, Wärmebedarf und Nutzung erneuerbarer Energien (BFE, 2024).
Kantone legen Bauzonen, Verkehrserschliessung und Grünflächen so fest, dass der Energieverbrauch minimiert und die Lebensqualität gesteigert wird (BFS, 2024).
Energieverbrauch, Emissionen und die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben werden regelmässig erfasst und dokumentiert (FOEN, 2025).
Immobilienbesitzerinnen und -besitzer müssen bei Neubauten oder Renovationen energetische Standards, Klimaziele und Fördervorgaben berücksichtigen. Dadurch können sie Betriebskosten senken, Immobilienwerte steigern und aktiv zum Klimaschutz beitragen (BFE, 2025).
Für Unternehmen bedeutet die Kombination aus kantonaler Raumplanung und CO₂-Gesetz, dass Investitionen in energieeffiziente Gebäude und nachhaltige Infrastruktur zunehmend relevant werden. Alte Gebäude oder ineffiziente Prozesse verlieren langfristig an Rentabilität (Swisscleantech, 2024).
Die ista swiss ag unterstützt Eigentümer, Verwaltungen und Unternehmen bei der Umsetzung der kantonalen Gebäude- und Raumplanungsgesetze sowie des CO₂-Gesetzes. Mit präziser Verbrauchserfassung, digitalen Monitoring-Plattformen und Beratung zu energieeffizienter Gebäudetechnik und Förderprogrammen begleitet ista Sanierungen und Modernisierungen ganzheitlich. Dank datenbasierter Lösungen werden gesetzliche Vorgaben effizient, transparent und wirtschaftlich sinnvoll erfüllt.

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Sie definieren Bauzonen, Nutzungsvorgaben, Energie- und Klimastandards sowie die Rahmenbedingungen für nachhaltige Städte und Gemeinden (BFS, 2024).
Das CO₂-Gesetz legt Verpflichtungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen fest und fördert die Nutzung erneuerbarer Energien sowie energieeffizienter Technologien (FOEN, 2025).
Sie müssen Investitionen in energieeffiziente Gebäude und nachhaltige Infrastruktur berücksichtigen, um Kosten zu senken, den Immobilienwert zu steigern und gesetzliche Vorgaben einzuhalten (Swisscleantech, 2024).
Kantone und Gemeinden setzen die Bau- und Raumplanung lokal um, überwachen die Einhaltung und unterstützen Eigentümer und Unternehmen durch Beratung, Förderprogramme und gesetzliche Vorgaben (BFS, 2024).
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