Was bedeutet die EED für Vermieter und Hausverwalter?

Mit der Verabschiedung der neuen Energieeffizienzrichtlinien (European Energy Directive EED) im Dezember 2018 hat die Europäische Union den Grundstein für eine noch transparentere Heizkostenabrechnung gelegt. Gemäß den Anforderungen der EED werden Vermieter und Hausverwalter dazu verpflichtet, Bewohnern monatlich Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen.

EU Energieeffizienzrichtlinie EED: Zeitplan Fernablesung

Anforderungen an die Messtechnik

Die Grundlage für eine monatliche Abrechnung bildet eine moderne Verbrauchsdatenerfassung per Fernauslesung. Mit dieser Technik können Daten monatlich übertragen und direkt verarbeitet und visualisiert werden. Daher müssen ab dem 25.10.2020 alle neuen Zählerund Verteilerfernauslesbar sein; bereits installierte nicht fernablesbare Geräte müssen bis zum 1.1.2027 nachgerüstet werden.

 EU-Energieeffizienzrichtlinie EED Zeitplan Verbrauchsinformationen

Anforderungen an die Heizkostenabrechnung

Eine weitere Anforderung durch die Energieeffizienzrichtlinie: Ab dem 25.10.2020 müssen Sie als Vermieter Ihren Mietern mindestens zwei Verbrauchsinformationen pro Jahr zukommen lassen und ab dem 01.01.2022 monatliche Informationen. 

Die Heizkostenabrechnung enthält künftig zudem mehr Informationen und Übersichtselemente:

  • Tatsächlicher Energiepreis
  • Gesamtenergiekosten
  • CO2-Emissionsdaten
  • Eingesetzter Energiemix
  • Klimabereinigter Vergleich zum Vorjahr
  • Klimabereinigter Vergleich mit einem durchschnittlichen Nutzer

Der Hinweis, dass neue Informationen verfügbar sind, erfolgt für die Bewohner per E-Mail oder Push-Nachricht. Mit regelmäßigen Informationen sensibilisieren Sie Bewohner für den eigenen Verbrauch und machen Einsparpotentiale transparent.

Mit Fernablesung bestens aufgestellt – das bietet Ihnen ista

Mit der digitalen Heizkostenabrechnung ista einfachSmart können Sie sich entspannt zurücklehnen. Denn: Technisch ist die elektronische Verteil- und Messtechnik bereits heute standardmäßig für die moderne Datenerfassung per Fernauslesung vorbereitet. ista verfolgt seit Jahren konsequent das Ziel, Vermietern, Hausverwaltern und Bewohnern maximalen Komfort zu bieten – und dazu gehört die frühzeitige Reaktion auf kommende gesetzliche Anforderungen.

Seit 2010 installiert ista nur noch elektronische Heizkostenverteiler, bei denen die Funkschnittstelle bereits integriert ist und bei Bedarf aktiviert werden kann. Wärmezähler und Wasserzähler von ista können durch ein aufsteckbares Funkmodul erweitert und Verbrauchsdaten direkt digital übertragen werden. So können Sie sich sicher sein, dass das Fundament für eine transparente Verbrauchserfassung bereits gelegt ist. Kunden mit elektronischer Verteil- und Messtechnik von ista ersparen sich so den vorzeitigen, unnötigen Geräteaustausch.

Ihre Vorteile mit ista einfachSmart

  • Automatische, stichtagsgenaue Ablesung und pünktliche Abrechnung
  • Monatliche Funktionskontrolle der Verteil- und Messtechnik über Fernauslesung
  • Digitale Kosten- und Nutzerdatenübertragung via Webportal
  • Digitale Archivierung der Abrechnung

Heute schon gerüstet

Nicht nur unsere Verteil- und Messtechnik ist jetzt schon bestens auf die Anforderungen der EED vorbereitet. Auch blicken wir im Bereich der Verbrauchsvisualisierung und -analyse auf langjährige Erfahrungen zurück. So haben ista Kunden bereits jetzt schon die Möglichkeit, mit unseren Produkten wie der Verbrauchsanalyse oder dem Energiedatenmanagement Verbräuche transparent darzustellen und so Einsparpotentiale in Liegenschaften zu erkennen. Diese Erfahrungen helfen uns, Ihnen die optimalen Lösungen für die kommenden Anforderungen der EED anzubieten. So profitieren Sie von ausgereiften Produkten und Dienstleistungen – für Ihre Bewohner, für Sie, für mehr Verbrauchstransparenz.

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FAQ zur Energieeffizienzrichtinie

Was muss in der Abrechnung enthalten sein?

Laut EED müssen der Abrechnung die folgenden Informationen angefügt werden: klimabereinigter Vorjahresverbrauch des Nutzers (Vorjahr), Information über den Brennstoffmix (zum Beispiel bei Fernwärme), der CO2-Gehalt des genutzten Brennstoffes oder -mixes, aktuelle Energiepreise, der Gesamt-Energiekosten, sowie ein klimabereinigter Vergleich zu einem genormten Durchschnittsnutzer.

Muss ich die Verbrauchsinformation erst schicken, wenn Bewohner danach fragen?

Das ist zu differenzieren: Bis Dezember 2021 reicht es laut EED, wenn Sie bei fernablesbarer Erfassungstechnik zweimal jährlich eine Verbrauchsinformation zur Verfügung stellen. Eine vierteljährige Lieferung hat auf Wunsch des Bewohners zu erfolgen. Liefern Sie bereits heute eine elektronische Abrechnung, dann ist die vierteljährliche Verbrauchsinformation vorgesehen. Ab 01. Januar 2022 muss die monatliche Abrechnung bei Fernauslesung auch ohne Nachfrage erfolgen.

Wie definiert die EED fernauslesbar?

Nach unseren Informationen haben die Mitgliedsstaaten der EU das Recht, selbst zu entscheiden, ob Walk-by- und Drive-by-Systeme als fernauslesbar zählen. Die EU sagt: Grundsätzlich ist jedes System zulässig, für dessen Ablesung man nicht die Wohnung des Endverbrauchers betreten muss.

Ab wann brauche ich fernablesbare Erfassungsgeräte?

Vorgesehen ist, dass ab der Umsetzung, also dem 25. Oktober 2020, nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler eingebaut werden dürfen. Der Bestand an nicht fernauslesbaren Zählern und Heizkostenverteilern muss bis zum Januar 2027 ausgetauscht werden.

Was ist das Ziel der EED?

Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann natürliche Ressourcen schonen und den eigenen Energiebedarf senken. Mit diesem Ansatz verfolgt die EU das Ziel, Bewohner für den eigenen Verbrauch zu sensibilisieren und somit Einsparmöglichkeiten zu erkennen. Das schont das Klima und hilft, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Ein angepasstes Verbrauchsverhalten hilft außerdem beim Sparen, denn wer weniger verbraucht, muss auch weniger zahlen.