Kaltwasserabrechnung

Warmwasser- vs. Kaltwasserkosten

In der Nebenkostenabrechnung finden Sie häufig verschieden aufgeführte Beträge in Punkto Wasser: Die Kaltwasser- und die Warmwasserkosten. Hier existiert ein signifikanter Unterschied: Die Abrechnung des Warmwassers berücksichtigt die Kosten für die Erwärmung des Kaltwassers und spielen somit in der Heizkostenabrechnung eine wichtige Rolle. Das Kaltwasser bezeichnet den tatsächlichen Wasserverbrauch, beispielsweise durch Leitungswasser, Spülmaschine etc.

Welche Daten umfasst die Wasserabrechnung / Kaltwasserabrechnung?

Neben den Kosten für den tatsächlichen Wasserverbrauch pro Mieteinheit werden in der Wasserabrechnung folgende Posten berücksichtigt:

  • fällige Grundgebühr
  • Kosten für den Wasserzähler
  • Betrieb einer Wasserversorgungs- oder Aufbereitungsanlage
  • Wartung der jeweiligen Geräte

Die sogenannte „Abwassergebühr“ kann ebenso darin enthalten und umfasst unter anderem die Kosten für das Abwasser und die Entwässerung des Grundstücks.

Welcher Wasserzähler ist der Richtige?

Mittels sogenannten Kaltwasserzählern erfolgt die Erfassung und somit Abrechnung des Kaltwassers. Diese werden bis zu einer Wassertemperatur von 40°C verwendet. Für jeden Bedarf führen wir das passende System:

  • Modularer Wasserzähler
  • Wohnungswasserzähler
  • Haus- und Großwasserzähler

Individuell an die Gegebenheiten angepasst wird die Verbrauchsabrechnung von uns erstellt – verbrauchsabhängig und natürlich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

Warmwasserabrechnung

Die Aufbereitung von Warmwasser spielt insbesondere bei den Heizkosten eine Rolle. Um die exakte Abrechnung dieser Warmwasserkosten genau zu berücksichtigen, verbessern wir stetig unsere Wärmezähler – für mehr Transparenz bei den Heizkosten und eine exakte Kostenkontrolle.

Wieso ist eine getrennte Warmwasserabrechnung sinnvoll?

In der Vergangenheit wurde gemäß Heizkostenverordnung (HKVo) aus dem Jahr 1989 ein Prozentsatz von 18 Prozent vom gesamten Brennstoffverbrauch für den Verbrauch von Warmwasser-Versorgungsanlagen pauschal berechnet. Ungenaue Messwerte ließen keine exakte Berechnung zu. Seit 2014 ist der Einsatz von sogenannten Wärmemengenzählern gesetzlich vorgeschrieben, um den Anteil des Brennstoffes, der für die Warmwasserbereitung benötigt wird, zu bemessen. Alternativ kann dieser Wert auch anhand eines zentralen Warmwasserzählers ermittelt werden.

Ist die Berechnung ein Pflichtbestandteil der Heizkostenabrechnung?

Ja, die Heizkostenabrechnung muss vom Vermieter schriftlich angefertigt werden und muss folgende Bestandteile umfassen:

  • Heizkosten
  • Heiznebenkosten
  • Kosten für die Erwärmung des Warmwassers (Brauchwasser)

Wichtig: Gemäß der Heizkostenverordnung vom 01.01.2009 müssen die Kosten für Wärme bzw. für die Warmwasseraufbereitung in Grund- und Verbrauchskosten aufgeteilt werden. Letztere werden anhand der Heizkostenverteiler oder Wärmezähler ermittelt.

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